Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21.11.2024


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung mit der Vorstellung von Frau Carina Schenk. Frau Schenk ist seit Mitte Oktober bei der Gemeindeverwaltung und absolviert im Rahmen des Studiengangs Public Management ein viermonatiges Praktikum im Bereich Kommunalpolitik.
Des Weiteren informierte er über die entstandenen Kosten des Sommerferienprogramms. Für das Sommerferienprogramm inklusive des Abschlussfests für alle Helferinnen und Helfer sind Kosten in Höhe von 3.229,31 € entstanden. Dem gegenüber steht eine Spende der Kreissparkasse von 500,00 €, so dass für das Sommerferienprogramm insgesamt Kosten in Höhe von 2.729,31 € angefallen sind.
Abschließend setzte Bürgermeister Thomas Hölsch das Gremium in Kenntnis, dass das Landratsamt Tübingen, Abteilung Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement mitgeteilt hat, dass die Gemeinde Dußlingen 9.477,49 € vom Land Baden-Württemberg als Landeshilfe für schwerbetroffene Kommunen der Unwetterereignisse erhält. Die Gemeinde hat einen Antrag aufgrund des Unwetters im Juli gestellt und erhält neben zwei weiteren Gemeinden insgesamt 6,47 % der Fördermittel.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

In seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat einer ratenweisen Zahlung von monatlich 100,00 € für eine rückständige Gewerbesteuernachzahlung sowie für Vorauszahlungen in Gesamthöhe von 5.850,20 € einstimmig zugestimmt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

Mehrgenerationenplatz an der Anne-Frank-Schule
Vergabe der Leistungen für den Landschaftsbau

Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Kolb und Frau Römpp vom Architekturbüro Hähnig | Gemmeke Architekten und Stadtplaner aus Tübingen.
Stellvertretende Hauptamtsleiterin Laura Makowski erklärte, dass im Februar die Planung des Mehrgenerationenplatzes vom Architekturbüro vorgestellt wurde. Nachdem nun die erforderlichen Gutachten und Untersuchungen vorgenommen und abgeschlossen wurden, konnte die Ausschreibung der Landschaftsbauarbeiten erfolgen. Auf die Ausschreibung gingen fünf Angebote ein. Die Submission hierzu fand am 23.10.2024 statt. Das günstigste und wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma Oberer Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Sulz am Neckar mit einem Angebotspreis von 849.162,82 €. Die Kostenschätzung des Planungsbüros lag bei 920.975,75 €, so dass die Arbeiten zu einem günstigeren Preis vergeben werden können.
Frau Römpp und Frau Kolb stellten die Planung erneut kurz vor und ergänzten, dass mit den Arbeiten planmäßig Anfang Dezember begonnen werden soll.
Der Gemeinderat vergab einstimmig die Landschaftsbauarbeiten für die Neugestaltung des Mehrgenerationenplatzes an der Anne-Frank-Schule an die Firma Oberer Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Sulz am Neckar zu einem Angebotspreis von 849.162,82 € brutto.

Neugestaltung des Mehrgenerationenplatzes

Neugestaltung des Hindenburgplatzes | Erneute Vorstellung der aktuellen Planung

Auch bei diesem Tagesordnungspunkt stellten Frau Kolb und Frau Römpp die aktuelle Planung zur Neugestaltung des Hindenburgplatzes vor. Unter anderem ist die Planung der Fußgängerbrücke weiter vorangeschritten. Aufgrund der baulichen Substanz soll die Brücke im Zuge der Neugestaltung ausgetauscht werden. Zum anderen sollen die Sitzstufen zur Steinlach mit Holzauflagen ausgestattet werden, um einen größeren Komfort zu schaffen. Insgesamt werden für die Neugestaltung des Hindenburgplatzes nach aktuellem Stand Kosten in Höhe von 3.016.560,00 € entstehen. Geplant ist, im kommenden Jahr in die Ausschreibung zu gehen.
Darüber hinaus stellte Frau Kolb erste Ideen für den Kletter- und Hüpfhügel hinter der KULTURHALLE vor. In Ergänzung zum Spielplatz an der Anne-Frank-Schule soll ein kleinerer Spielbereich hinter der KULTURHALLE entstehen. Das Besondere daran ist, dass die Topographie in die Gestaltung einfließen wird und beispielsweise eine lange Rutsche an dieser Stelle vorstellbar wäre. Die Planerinnen werden sich in den kommenden Wochen ausführlich mit der Planung beschäftigen und die Gestaltung erneut im Gemeinderat vorstellen.
Der Gemeinderat nahm vom aktuellen Planungsstand zur Neugestaltung des Hindenburgplatzes und vom Kletter- und Hüpfhügel Kenntnis und ist mit dem weiteren Vorgehen einverstanden.

Frau Kolb und Frau Römpp bei der Vorstellung der Planungen

Sanierung "An der B 27"
Erweiterung des Sanierungsgebiets

Stellvertretende Hauptamtsleiterin Laura Makowski erläuterte, dass im Juni diesen Jahres ein Aufstockungsantrag im Rahmen des Investitionspakts Baden-Württemberg „Soziale Integration im Quartier 2024 / Erlebbarmachung der Steinlach“ gestellt wurde. Damit wurden weitere Fördermittel für den geplanten Kletter- und Hüpfhügel hinter der KULTURHALLE beantragt. Im September 2024 teilte das Regierungspräsidium Tübingen mit, dass der Aufstockungsantrag in Höhe von 151.000 € bewilligt wurde. Weiter ergänzte sie, dass für die Umsetzung der Maßnahme das Sanierungsgebiet um eine Teilfläche erweitert werden muss.
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, dass das Sanierungsgebiet „An der B 27“ um die Teilfläche des Flst. 641 erweitert wird. Zudem beschloss das Gremium einstimmig die Satzung zur Erweiterung der Satzung über die förmliche Feststellung des Sanierungsgebiets „An der B 27“ vom 20.05.2021.
Die Satzung ist auf in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle mit 4 eigenständigen Teillagern, einem Garagengebäude und zwei separaten Lagerhallen, 20 Kfz-Stellplätzen und 10 Fahrradabstellplätzen, Untere Breite 8, Flst. 6421/13

Bereits im Jahr 2020 wurde für dieses Grundstück ein Bauantrag zur Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle sowie eines Verwaltungsgebäudes eingereicht, genehmigt und daraufhin errichtet. Damals wurde das 1. Bauvorhaben so geplant, dass in einem zweiten Bauabschnitt eine weitere Halle errichtet werden kann. Stellvertretende Hauptamtsleiterin Laura Makowski führte aus, dass nun die Errichtung einer zweiten Lagerhalle mit vier eigenständigen Teillagern mit Grundabmessungen von rund 49 m auf 36 m geplant ist. Die Firsthöhe beträgt 9,27 m, die Traufhöhe 7,04 m. Als Dachform wird ein Satteldach ausgewiesen. Außerdem sollen noch ein Garagengebäude mit Grundabmessungen von rund 14 m auf 14 m sowie zwei Lagerhallen errichtet werden. Die 1. Lagerhalle hat Grundabmessungen von rund 15 m auf 8 m und die die 2. Lagerhalle von 10 m auf 6 m. Als Dachform wird für die Garage sowie die beiden Lagerhallen ein Pultdach ausgewiesen. Für das Bauvorhaben werden 20 Kfz-Stellplätze sowie 10 Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Insgesamt entsteht eine Nutzfläche von rund 3.900 m². 
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Untere Breite – 1. Änderung“ darf die eingetragene Erdgeschossfußbodenhöhe um bis zu 50 cm über- bzw. unterschritten werden, sofern die darauf bezogene maximal zulässige Gebäudehöhe eingehalten wird. Beim vorliegenden Bauantrag wird dieser Spielraum mit den beiden kleineren Lagerhallen und der Garage um weitere 50 cm überschritten, die maximal zulässige Gebäudehöhe wird eingehalten.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur Errichtung einer Lagerhalle mit vier eigenständigen Teillagern, einem Garagengebäude und zwei separaten Lagerhallen, 20 Kfz-Stellplätzen und 10 Fahrradabstellplätzen, Untere Breite 8. Bezüglich der Überschreitung der festgelegten Erdgeschossfußbodenhöhe erteilte der Gemeinderat einstimmig eine Befreiung.

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für kommunale Betreuungsangebote außerhalb des Schulunterrichts
Korrektur der Gebührenanpassung zum 01.01.2025

Bürgermeister Thomas Hölsch erklärte, dass in der Sitzung am 10.10.2024 der Gemeinderat die Gebühren für die kommunalen Betreuungsangebote außerhalb des Schulunterrichts ab 01.01.2025 beschlossen hat. Leider ist bei der Kalkulation der ermäßigten Gebühren ein Fehler unterlaufen, so dass die Satzung erneut mit den korrigierten Gebühren beschlossen werden muss.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für kommunale Betreuungsangebote außerhalb des Schulunterrichts ab 01.01.2025.
Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Einbringung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 sowie der Wirtschaftsplan für die Eigenbetriebe Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und Nahwärmeversorgung

Bürgermeister Thomas Hölsch brachte die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2025 mit seiner Haushaltsrede ein:
(es gilt das gesprochene Wort)

„Alles in Ordnung?“

Meine sehr geehrten Damen und Herren Gemeinderäte,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Kolleginnen der Gemeindeverwaltung,

heute bringen wir - trotz personeller Engpässe und krankheitsbedingter Ausfälle - den Haushaltsplanentwurf für 2025 in den Gemeinderat ein. 

Wenn Ihnen nachher unsere Kämmerin Frau Patricia Albano die wesentlichen Eckdaten des Gemeindehaushalts sowie der Eigenbetriebe Wasserversorgung Abwasserentsorgung und Nahwärmeversorgung vorstellt, könnte man den Eindruck bekommen, „alles ist in Ordnung!“. 

Wenn man jedoch die Berichterstattung der jüngsten Tage aufmerksam verfolgt, liest man überall, dass sich die Finanzen der öffentlichen Haushalte beim Bund, beim Land, beim Kreis und den Städten und Gemeinden im freien Fall befinden. Die verschiedenen Finanzzwischenberichte im laufenden Jahr ließen erwarten, dass sich die Lage im Haushaltsverlauf noch weiter verdüstern wird. Die Krisen auf der Welt dauern an, die unsäglichen Kriege in der Ukraine, in Nahost und auch in Afrika gehen unvermindert weiter. 

Die Weltwirtschaft wird sich verändern, nachdem in der größten Volkswirtschaft neu gewählt wurde. Die Wirtschaft in Deutschland befindet sich in der Rezession und unsere Vertreter in der Politik haben immer noch nicht verstanden, dass es nun nicht mehr wie in den letzten 10-12 Jahren darum geht, mögliche Wohltaten zu verteilen, sondern, dass es darum geht, die Frage zu beantworten wie viel Wohlstand wir benötigen, um unseren Standard zu halten. 

Ein Sprichwort sagt ja bekanntlich, dass „in guten Jahren die öffentlichen Haushalte ruiniert werden“.
Immer mehr werden die Städte und Gemeinden zum Ausfallbürgen für Ansprüche teilweise sogar Rechtsansprüche die vom Bund oder Land generiert und nicht auskömmlich durch finanziert werden.

Insofern - und hier wiederhole ich mich zu meiner letzten Haushaltsrede - steht die kommunale Selbstverwaltung mehr denn je auf dem Spiel. 

Wenn wir uns in Zukunft nicht auf das Wesentliche, auf das Notwendige und vor allem auf das dauerhaft Leistbare fokussieren, werden wir aus dieser Abwärtsspirale nicht mehr herauskommen. Dies erfordert von allen politischen Verantwortlichen klare politische Prioritäten, Verlässlichkeit und Planungssicherheit, eine schonungslose Aufgabenkritik und die tatsächliche Bereitschaft unsere Bürokratiemonster in Verwaltung wie auch im Wirtschaftsleben abzubauen. 
Der Leistungsgedanken muss wiederum zum Tragen kommen und nicht die Vollkaskomentalität siegen. 
„Der Staat wird es schon richten“ darf nicht mehr Leitlinie sein. Gegenüber dem Bürger müssen wir wieder mehr Eigenverantwortung einfordern. Des Weiteren deutlich sagen was geht und auch deutlich artikulieren was möglicherweise nicht mehr geht. 

Und meine sehr geehrten Damen und Herren Gemeinderäte, der Überbringer dieser schlechten Nachrichten kann nicht nur die Gemeinde sein. 

Vielmehr muss Derjenige der die Pflichtaufgaben der Gemeinden beständig ausweitet, ohne dass die Erledigungskosten auch nur annähernd einen ausreichenden finanziellen Ausgleich bekommen, dafür sorgen, dass diese Aufgaben möglicherweise reduziert oder gänzlich nicht mehr als Aufgabe wahrzunehmen sind. 
Freilich kann nur der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene diese Vor- und Nachrangigkeit im Bereich der Pflichtaufgaben verbindlich regeln. Denn Pflichtaufgaben haben nun mal die Eigenheit, dass Landkreise, Städte und Gemeinden sie zwingend erfüllen müssen. In einem geordneten Rechtsstaat ist es ihnen gerade nicht erlaubt, rechtlich als verpflichtend ausgewiesene Aufgaben selbstherrlich hinten an zu stellen oder auch nur schleifen zu lassen. 
Insofern ist der Bundes- und Landesgesetzgeber aufgerufen, zum einen den Umfang und die Tiefe der kommunalen Pflichtaufgaben sowie zum anderen die finanzielle Ausstattung der Landkreise, Städte und Gemeinden neu zu justieren und wieder ins Gleichgewicht zu bringen. 

Wenn dies nicht alsbald erfolgt, werden wir auch in den nächsten Monaten Überschriften wie:
 „Wir müssen kürzen und streichen, 
„Die Luft zum Atmen fehlt“,
„Haushalt mit tiefroten Zahlen“,
„Sparen am Skelett der Stadt“,
„40 Millionen Loch in der Tübinger Stadtkasse“,
„Gesprengte Etats in Systeme“ etc. 
hören. 

Um die Dynamik nochmals aufzuzeigen hier ein paar wenige Daten: 
Schon zur Jahreshälfte 2024 hat das Statistische Landesamt in seinen Eckdaten eine Verschlechterung der kommunalen Haushaltslage in Baden-Württemberg um 1,6 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr ausgewiesen insgesamt bestand zum 30. Juni 2024 ein negativer Finanzierungsaldo von rund 2 Milliarden Euro. Das ist ein alarmierender Wert, der zeigt, dass die Kommunalfinanzen in binnen kürzester Zeit in eine massive Schieflage geraten sind. Und die aktuelle Steuerschätzung verstärkt die kommunale Finanzkrise nun nochmals immens. 

Bereits für das laufende Jahr erfolgte eine Korrektur der Steuereinnahmen um mehrere 100 Millionen nach unten. Die schlechte Konjunktur wird nun aber auch in den kommenden Jahren die Haushalte der Städte, Gemeinden und Landkreise nochmals deutlich stärker belasten als bisher angenommen. Reduziert sich die Einnahmeprognose allein für die kommenden beiden Jahre um rund 2 Milliarden Euro würde diese sogar insgesamt rund 5,3 Milliarden Euro nach unten korrigiert. Damit ist die finanzielle Handlungsfähigkeit der baden-württembergischen Kommunen in einem Maße gefährdet, wie dies in den zurückliegenden Jahrzehnten nicht der Fall war. 

Besonders besorgniserregend ist, dass im laufenden Haushaltsjahr 2024 60 - 70 % der Städte und Gemeinden keine ausgeglichenen Haushalte vorliegen. Bei den Landkreisen waren es sogar 80 %, die ihre Aufwendungen nicht mehr aus den laufenden Erträgen erwirtschaften konnten.
Dieser dramatische Abwärtstrend wird sich im Haushaltsjahr 2025 nochmals verstärken. Auf der Ebene der Landkreise ergibt sich für 2025 ein Finanzierungsdefizit von mehreren 100 Millionen Euro. 
Es ist völlig illusorisch, diese Lücke allein durch eine Erhöhung der Kreisumlage zu schließen, denn das würde den kreisangehörigen Städten Gemeinden vollends die Luft zum Atmen nehmen. 

Und meine sehr geehrten Damen und Herren,
diese Entwicklung zeigt, wovor wir als Kommunen schon lange warnen. Durch das Verankern immer neuer Aufgaben gibt es zwischenzeitlich ein gesamtstaatliches Leistungsversprechen, dass sich faktisch nicht mehr finanzieren lässt. Viele dieser neuen oder ausgewählten Aufgaben wurden auf die Kommunen übertragen und reißen dort immer größere Haushaltslücken. 

Die Finanzierung des ÖPNV, die kommunale Ausfallbürgschaft für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, die unzureichende Beteiligung von Bund und Land an den Geflüchtetenkosten sowie die Erfüllung von Rechtsansprüchen in Kitas und Grundschulen sind einige der der großen Themen, die zu dieser dramatischen Entwicklung beitragen. 

Gleichzeitig führt dies jedoch dazu, dass kommunale Investitionen in die Erhaltung und die zukunftsfähige Gestaltung der öffentlichen Infrastruktur auf der Strecke bleiben. 
Seit Jahren steigen die Investitions- und Unterhaltungsrückstände auf kommunaler Ebene, wenn nach Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht mehr die erforderlichen Ressourcen vorhanden sind, um ausreichend in beispielsweise Brücken, Straßen, Schulen, Kitas und ähnliches zu investieren.
Wir stellen außerdem fest, dass möglicherweise die Infrastruktur aktuell noch im großen Ganzen als intakt bezeichnet werden kann, die Realität eben doch ist, dass wir auch auf der kommunalen Ebene zwischenzeitlich auf Verschleiß leben müssen. 

Und sind wir doch mal ehrlich, befinden sich die Kommunalfinanzen in freien Fall so hat das nicht nur finanzielle Probleme. Es geht ganz wesentlich um die Frage ob und wie die kommunale Daseinsvorsorge noch gewährleistet werden kann und ob die Gemeinden in einer Zeit wirtschaftlicher Rezession in der Lage sind, durch öffentliche Investitionen auch wirksame Konjunkturanreize zu setzen.
Letztlich geht es um nichts weniger als die lebendige, kommunale Selbstverwaltung, um eine gute Zukunft in den Landkreisen, Städten und Gemeinden und nicht zuletzt um den gesellschaftlichen Frieden und den Zusammenhalt vor Ort. 
Wir müssen neudeutsch zu einem neuen „Mindset“ gelangen, der Gestalt, dass wir unsere Prioritäten danach richten, was für die Mehrheit der Bürger richtig ist und nicht was für eine Minderheit wichtig erscheint!

Vor dem nun Vorausgesagten nochmals zu meiner Überschrift „Ist alles in Ordnung“? 

Auf den ersten Blick könnte man es meinen. Wir haben im Kernhaushalt der Gemeinde ein Volumen von 25.995.162 €, im Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Gesamtvolumen von 2.165.535 €, im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung ein Volumen von 2.145.688 € und in unserem neuen Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung ein stattliches Gesamtvolumen von 6.817.587 €. Zählt man alle Haushalte zusammen sind dies stolze 37.123.972 €. 
Und was ganz wichtig ist: 
Im Ergebnishaushalt des Kernhaushalts haben wir ein positives Gesamtergebnis von + 26.665 €. 
Dies ist angesichts des Gesamtvolumens nicht viel.

Aber meine sehr geehrten Damen und Herren,
stand heute sind wir die einzige Gemeinde im Landkreis, die derzeit überhaupt ein positives Ergebnis vorweisen kann.

Und dabei ist besonders bemerkenswert, dass wir dieses Gesamtergebnis trotz im Landkreisvergleich niedriger Steuersätze und Abgaben, ohne Steuererhöhungen im Bereich der Realsteuern, Grundsteuer und Gewerbesteuer, ohne Leistungseinbußen und ohne Kürzungen in den Haushaltsansätzen der Budgetverantwortlichen hinbekommen.

Sind wir nun auf einer Insel der Glückseeligen? 

Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Dies ist das Resultat einer schon seit Jahrzehnten praktizierten Übung, dass wir nur das Geld ausgeben was wir einnehmen. Und dass wir auch versuchen, in allen Bereichen der Daseinsvorsorge Optimierungen vorzunehmen. 
Wir haben im Vergleich zu anderen Gemeinden in der Vergangenheit unsere Infrastruktur in Schuss gehalten.
Wir haben alle kommunalen Gebäude saniert oder neu gebaut und wir konnten seinerzeit diese Gebäude zu deutlich günstigeren Baukosten erstellen.
Somit haben wir im Bereich der Abschreibungen deutlich weniger Aufwendungen als vergleichbare Gemeinden. 
Auf der anderen Seite sind wir mit den uns zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln sehr sparsam umgegangen und dies drückt sich auch bei unserem Personalkörper aus. 
An dieser Stelle möchte ich nur erwähnen, dass wir bei Ausfall von Personen auf dem Rathaus zum Beispiel durch Schwangerschaft oder Erziehungszeiten nicht wie in anderen Gemeinden sofort üblich, die Stelle eins zu eins ersetzen, sondern zunächst versuchen, diese Zeit anderweitig zu überbrücken. Selbstverständlich müssen dann in der Gemeindeverwaltung andere Prioritäten gesetzt werden.
Aber ich glaube im großen Ganzen festzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde dieses Weniger an Dienstleistung möglicherweise gar nicht merken. 
Es ist auch nicht selbstverständlich, dass die restliche Rathausmannschaft hier diese freiwerdende oder freie Stelle kompensiert. Dies muss auch einmal in aller Deutlichkeit in der Öffentlichkeit gesagt werden da in anderen Kommunen auch andere Arbeitseinstellungen vorliegen. 

Insofern versuchen wir auch in diesen finanziell schwierigen Zeiten, wie in den vermutlich schwierigen nächsten Jahren, die Aufgabenerfüllung in Dußlingen sicherzustellen d. h. ebenso in Zukunftsinvestitionen der Daseinsvorsorge zu investieren, um hier die Gemeinde zukunftssicher zu machen. 

Insofern darf ich mich bei allen meinen Kolleginnen und Kollegen der Gemeinde bedanken, die allesamt mitgeholfen bzw. durch ihre tägliche Arbeit mitwirken, dass wir heute Abend diesen Haushaltsplanentwurf so wie er nachher von Frau Albano vorgestellt wird, vorlegen können.

Wir haben ein gutes, ein leistungsfähiges und auch leistungswilliges Team und ich hoffe, dass dies noch lange so bleiben wird, um die vielfältigen Herausforderungen der Zukunft bestmöglich anzugehen damit wir weiterhin voller Stolz nach außen sagen können „DIV“ – für Nichtinsider: 
„Dußlingen ist vorne!“

Kämmerin Patricia Albano ergänzte, dass das Volumen des Haushalts insgesamt 37.123.972,00 € umfasst. Der gesamte Haushalt setzt sich zusammen aus dem Kernhaushalt mit einem Volumen von 25.995.162,00 €, dem Eigenbetrieb Wasserversorgung mit 2.165.535,00 €, dem Eigenbetrieb Abwasserentsorgung mit 2.145.688,00 € und dem Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung mit einem Volumen von 6.817.587,00 €. Ergänzend erklärte sie, dass im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 18.963.787,00 € den Aufwendungen von 18.937.122,00 € entgegenstehen. Somit beläuft sich das veranschlagte ordentliche Ergebnis auf 26.665,00 €.
Der größte Anteil der Erträge setzt sich aus Steuern und ähnlichen Abgaben zusammen, gefolgt von Zuweisungen und Umlagen. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Aufwendungen in 2025 um 1.562.943,00 €. Ein Großteil der Aufwendungen ergibt sich durch Transferaufwendungen sowie Personalaufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Im Finanzhaushalt entstehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 5.496.776,00 € und Auszahlungen für Investitionstätigkeiten von 7.058.040,00 €. Somit ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von 1.561.264 €. In Bezug auf die voraussichtlichen Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 werden sich diese auf 8.356.400,00 € belaufen.
Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte, dass die Verwaltung die Einzelheiten zum Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und der Nahwärmeversorgung in der Beratung des Gemeinderats am 12.12.2024 darlegen wird. Der Beschluss für die Haushaltssatzung ist für den 19.12.2024 vorgesehen.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas für den Lieferzeitraum 01.01.2026, 6:00 Uhr - 01.01.2029, 6:00 Uhr

Stellvertretende Kämmerin Stefanie Rieker erklärte, dass die Gemeinde in der Vergangenheit immer an der Bündelausschreibung der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft teilgenommen hat. Dies bietet den Vorteil, dass die Gemeinde keine gesonderte Ausschreibung durchführen muss, da dies von der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft übernommen wird. Die diesjährige Ausschreibung bezieht sich auf den Lieferzeitraum vom 01.01.2026 bis zum 01.01.2029.
Der Gemeinderat nahm die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH zur Kenntnis und bevollmächtigte die Verwaltung zu den weiteren Verfahrensschritten.

Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 01.01.2026, 6:00 Uhr - 01.01.2029, 6:00 Uhr

Wie auch im Bereich Erdgas möchte die Gemeinde ebenfalls an der Bündelausschreibung für Strom teilnehmen. 
Der Gemeinderat nahm die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH zur Kenntnis und bevollmächtigte die Verwaltung zu den weiteren Verfahrensschritten.

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Dußlingen
Neufassung der Satzung

Stellvertretende Kämmerin Stefanie Rieker erklärte, dass die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Dußlingen letztmalig im Jahr 2004 angepasst wurde. Zum Stand 23.10.2024 sind im Gemeindegebiet Dußlingen 349 hundesteuerpflichtige Hunde gemeldet. Seit Beginn der Coronapandemie kann beobachtet werden, dass die Hundehaltung im Ortsgebiet deutlich zugenommen hat. Eine entsprechende Zunahme bei der Zahl der gemeldeten Hunde ist jedoch nicht zu verzeichnen. Aufgrund dessen werden nochmals alle Hundehalterinnen und Hundehalter aufmerksam gemacht, die Anmeldung des Hundes vorzunehmen.
Um den seit 20 Jahren gleichgebliebenen Steuersatz den umliegenden Gemeinden anzupassen, hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, die Hundesteuersatzung zu aktualisieren und die Gebühren für den ersten Hund von 90,00 € auf 120,00 € und alle weiteren Hunde prozentual entsprechend anzuheben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in Dußlingen.
Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Grundsteuerreform zum 01.01.2025
Erlass einer Hebesatzsatzung

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 das Bewertungssystem der bisherigen Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Es räumte dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 ein, um eine entsprechende Reform zu beschließen. Die Umsetzung muss bis Ende 2024 erfolgen, so dass zum 01.01.2025 die reformierte Grundsteuer anzuwenden ist.
Stellvertretende Kämmerin Stefanie Rieker erklärte, dass ab dem 01.01.2025 die Grundsteuer B nach dem sogenannten „modifizierten Bodenwertmodell“ ermittelt wird. Da es aufgrund der Veränderung des Bewertungsmodells zu massiven Veränderungen der Grundsteuermessbeträge kommt, wird eine Anpassung des Hebesatzes notwendig. Es soll aus diesem Grund, abweichend zu dem Vorgehen der vergangenen Jahre, unabhängig zum Beschluss der Haushaltssatzung, eine Hebesatzsatzung erlassen werden.
In Bezug auf die Gemeinde Dußlingen bedeutet dies, dass der Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 340 v.H. auf 155 v.H. reduziert wird. Es ist hervorzuheben, dass die Grundsteuer weiterhin aufkommensneutral erhoben wird. Es führt also zu keiner Steuererhöhung, sondern lediglich zu einer Umverteilung, sodass manche Grundstückseigentümer einen höheren Betrag für die Grundsteuer entrichten müssen. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer bleiben vorerst unverändert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Hebesatzsatzung.
Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Bürgermeister Thomas Hölsch beendete die öffentliche Sitzung. Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.