Beschwerden über Hundekot!


Liebe Hundehalter!

Bei der Gemeindeverwaltung Dußlingen sind erneut Beschwerden über Hundekot auf privaten Grundstücken, Gärten sowie auf öffentlichen Gehwegflächen, Grünflächen und Ausgleichsflächen eingegangen.

Wer als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Nachfolgend die Bestimmung unserer Polizeiverordnung:

§ 13 Verunreinigung durch Hunde 

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht  auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet.  Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wir bitten daher alle Hundehalter, den Hundekot möglichst sofort einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. An dieser Stelle weisen wir auf unsere Hundetoiletten hin, die extra für die Entsorgung von Hundekot aufgestellt wurden und bitten alle Hundehalter, diese auch zu benutzen.