Infoveranstaltung Quartier Süd-Ost am 06.05.2024
Am Montag, 06.05.2024, fand in der Kulturhalle eine Informationsveranstaltung für das geplante Nahwärmenetz im „Quartier Süd-Ost“ statt. Bei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Dußlingen bestand großes Interesse an einem Nahwärmeanschluss, weshalb ca. 40 Personen in der Kulturhalle erschienen sind.
Eine erste Wegführung der Nahwärmeleitung im Quartier Süd-Ost wurde vorgestellt und der entsprechende Förderantrag wurde hierzu gestellt. Der konkrete Verlauf der Nahwärmeleitung ist jedoch von den künftigen Abnehmern/-innen abhängig. Um das Nahwärmenetz entsprechend auszubauen, bedarf es einer entsprechenden Anzahl an Interessentinnen und Interessenten.
Nach einer kurzen Begrüßung durch Herrn Bürgermeister Thomas Hölsch informierten Frau Lorinser und Herr Strüber vom Ingenieurbüro Lorinser u. a. über das geplante Nahwärmenetz, die Kosten des Anschlusses sowie über den Kostenvergleich zu anderen Heizungsarten.
Es entstehen beim Abnehmer durch die Nahwärmeversorgung keine Kosten für Wartung, Reparaturen, Kaminfeger usw. und zusätzlich keine Kosten für die Rücklage einer Erneuerung der Heizung. Im direkten Vergleich zu Wärmepumpen, Pelletheizungen und Gasheizungen hat die Nahwärmeversorgung die niedrigsten Kosten pro Monat.
Der Geschäftsführer von der Agentur für Klimaschutz, Herr Daniel Bearzatto, informierte über aktuelle Fördermöglichkeiten. Bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten können gefördert werden, wobei für die erste Wohneinheit, welche selbst genutzt sein muss, maximal eine Fördersumme von 21.000 € zustande kommen kann.
Wer sich in diesem Bereich an das Nahwärmenetz der Gemeinde anschließen lassen möchte, kann sich gerne an Frau Ott-Maier, Telefon 07072 9299-36, E-Mail: cott-maier(at)dusslingen.de, oder an Herrn Herrmann, Telefon 07072 9299-13, E-Mail: mherrmann(at)dusslingen.de, wenden.
Es ist vorgesehen, dass die Bürgerinnen und Bürger, welche an einem Nahwärmeanschluss interessiert sind, einen Anschlussvertrag als Absichtserklärung bis zum 30.06.2024 unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Die weiteren Planungen werden anschließend fortgeführt.