Vereinsförderung für Investitionen


Nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Dußlingen müssen die Förderanträge für Investitionen im Jahr 2025 mit Sachdarstellung und geplanter Finanzierung bis spätestens 1. September 2024 bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein.

Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Frist geändert wurde und Anträge nicht mehr für das laufende Kalenderjahr angenommen werden können.