Entsorgung von Grüngut- und Gartenabfällen
In letzter Zeit muss leider wieder vermehrt beobachtet werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Grüngut- und Gartenabfälle im Außenbereich oder im Wald entsorgen. Es werden z.B. Küchenabfälle, Rasenschnitt, Heckenschnitt, Blumenabfälle, Asche etc. entsorgt.
Dies ist nicht erlaubt. Der Außenbereich unserer Gemeinde ist kein Komposthaufen!
Unerlaubte Müllentsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar!
Laub- und Grüngutabfälle können beim Abfallzweckverband im Industriegebiet Steinig „Deponie“ zur Entsorgung gegen Gebühr angeliefert werden. Selbstverständlich kann dieser organische Abfall auch in geeigneter Form auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder in der Biotonne entsorgt werden. Im Bürgerbüro des Rathauses können auch Laubsäcke erworben werden, die von der Biomüllabfuhr mitgenommen werden.
Grundstückseigentümer können im Bürgerbüro des Rathauses pro Kalenderhalbjahr 2 Häckselscheine gegen eine Gebühr von jeweils 3,- Euro zur Anlieferung von Häckselgut bei der Deponie des Abfallzweckverbandes erhalten.
Sollten Sie jemanden beobachten, der Abfälle im Außenbereich entsorgt, so teilen Sie dies bitte dem Ordnungsamt des Rathauses unter der Telefonnummer 9299-76 mit. Namensangaben oder Autokennzeichen sind bei den Ermittlungen hilfreich.
Wilde Müllablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die an das Abfallwirtschaftsamt weitergeleitet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Ebenfalls behalten wir uns vor eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
Jeder Grundstückseigentümer ist für die Entsorgung seiner Abfälle (auch für organische Abfälle) selbst zuständig und verantwortlich.
Wir bitten auch darum, dass Vertiefungen in Feldwegen bzw. im Wald nicht mit Baumaterial bzw. Fliesen aufgefüllt werden. Diese Materialien sind oft sehr spitz und stellen u.a. eine Gefahr für freilaufende Tiere dar. Die herausstehenden scharfen Kanten können auch Autoreifen beschädigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.