Brennholz- und Flächenlosversteigerung am 30. Januar 2024 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal Rathaus


Ein Holzstapel im Wald

Wie in den vergangenen Jahren werden wieder sämtliche Brennholzpolter und Flächenlose der Gemeinde Dußlingen versteigert. Die Verkaufsform der Versteigerung hat sich bewährt, bietet sie doch jedem Bürger die gleiche Chance, „sein“ passendes Holz auszusuchen. Grobe Lageskizzen der Polter und der Flächenlose finden Sie nachfolgend.

Dieses Jahr kann aufgrund eines Einschlags der Bahn-AG an der Bahnlinie im Stein fast die doppelte Menge Brennholz wie üblich angeboten werden. Voraussichtlich wird deshalb keine Begrenzung der Menge je Haushalt erforderlich sein. Es wird für alle genügend Holz geben!

Die Gemeinde behält sich vor, bei einem sehr hohen Besuchsaufkommen am Versteigerungsabend zumindest den ersten Teil der Versteigerung mit einer Mengenbegrenzung zu belegen. Allgemein hat sich die Nachfrage nach den Panikkäufen der letzten zwei Krisenwinter wieder auf Normalmaß beruhigt.

Der Anschlagspreis ist in der Regel bei 80 € je Festmeter. Nadelholz/Weichlaubholz wird zu 50 € je Fm angeschlagen. Bei Mischpoltern wird ein Mischpreis angeschlagen. Die ersten Polter im Stein mit Holz von der Bahnlinie vom vergangenen Frühjahr werden zu 70 € je Festmeter angeschlagen. Robinie und Eiche haben einen hohen Brennwert wie Buche und werden durch Lagerung nicht schlechter.

Aktuell liegt das allgemeine Brennholzpreisniveau zwischen 80 und 90 € je Festmeter. Ziel ist es, auch in diesem Rahmen zu bleiben. Die Mehrmenge dieses Jahres wird definitiv in den kommenden Jahren fehlen. Deshalb bietet es sich an, bei eventuellem Nachfragerückgang am Ende der Versteigerung auch für die kommenden Jahre vorausschauend und preisbewusst einzukaufen.

In der ersten Versteigerungsrunde dürfen nur Dußlinger Bürgerinnen und Bürger mitsteigern – es ist ja schließlich das Holz aus ihrem Wald.

Die Bezahlung erfolgt anschließend in bar oder über eine Bankeinzugsermächtigung.

Voraussetzung für den Erwerb eines Polters oder Flächenloses ist, dass die aufarbeitende Person eine komplette Schutzausrüstung trägt (Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe, Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz sowie Handschuhe) und die Eignung im Umgang mit der Motorsäge durch einen Motorsägenschein nachweist. Es müssen Kopien der Motorsägenscheine bei der Versteigerung abgegeben werden. Die bereits abgegebene Kopie von den vorhergehenden Jahren ist auch weiterhin für die kommenden Jahre gültig und reicht aus. Falls Ihr Nachbar, Verwandter oder sonstige Personen das Holz für Sie aufarbeiten, bringen Sie bitte eine Kopie des Motorsägenscheins mit und vermerken Sie handschriftlich darauf, für wen das Holz aufgearbeitet wird.

Forstrevier Steinlach-Wiesaz

Förster Reinhold Gerster

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Lageskizze