Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 30.11.2023


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung und zeigte das neue Image-Video der Gemeinde Dußlingen, das von der Agentur für Klimaschutz erstellt wurde. Das Image-Video kann auf der Homepage der Gemeinde sowie auf der Projekt-Homepage von Rewarm angeschaut werden.
Bürgermeister Thomas Hölsch berichtete, dass das Interesse an Nahwärmeanschlüssen nach wie vor sehr stark ist und dass auch aus der Bevölkerung sowie den umliegenden Gemeinden positives Feedback auf das Imagevideo bei der Gemeinde eingeht.

Starkregenrisikomanagement Dußlingen
Vorstellung des Bearbeitungsstandes

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch Herrn Dipl. Ing. Markus Heberle vom Ingenieurbüro Heberle aus Rottenburg. Zu Beginn erinnerte Herr Hölsch nochmals daran, dass der Gemeinderat nachdem es im Jahr 2021 ein Starkregenereignis in Dußlingen und der Region gab, in seiner Sitzung am 14.10.2021 beschlossen hat, ein gemeinsames Starkregenrisikomanagement mit der Gemeinde Gomaringen zu erarbeiten. Da zwischenzeitlich zahlreiche Rechenläufe und Ortsbegehungen stattgefunden haben, sollte der Gemeinderat nun über die seltenen und außergewöhnlichen Szenarien, die eintreten können, informiert werden.

Herr Heberle stellte den Sachstand zum hydraulischen Modell des Starkregenrisikomanagements und die Erarbeitung der letzten zwei Jahre anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Dabei ging er auf die zwei Hauptprobleme, erstens das Oberflächenwasser, dass im Rahmen des Startregenrisikomanagements betrachtet wird und zweitens auf das Wasser aus dem Gewässer, das in den Hochwassergefahrenkarten des Landes kartiert wird, ein.

Übersicht der zwei Arten von Hochwasser

Herr Heberle führte nochmals die Tunnelüberflutung aus dem Juni 2021 an, die Grundlage für die Beauftragung war. Er erklärte, dass zwischenzeitlich die Behörden an der Erarbeitung des Konzeptes beteiligt wurden und stellte beispielhaft dar, wie die Strukturen in Dußlingen vor Ort aufgenommen und geodatenbasiert erfasst wurden. Im Ergebnis stellte Herr Heberle die Oberflächenabflusskennwerte in den Kategorien „selten“, „außergewöhnlich“ und „extrem“ dar. Er erklärte die einzelnen Verfahrensschritte für die Erstellung der Überflutungsgefährdung und zeigte im Ergebnis verschiedene Animationen die den südlichen und nördlichen Bereich von Dußlingen im Falle eines Starkregenereignisses erfassten.
Abschließend gab Herr Heberle einen Ausblick auf die Gefährdungsanalyse. Ziel ist es, diese an das Landratsamt und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zu übergeben, so dass die Gemeinde für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Hochwasserschäden auch Fördergelder erhalten kann. Das Ziel der Risikoanalyse ist auch, die Erstellung von Steckbriefen für öffentliche Gebäude zur Darstellung des Risikos im Hochwasserfall.

Das Handlungskonzept

Bürgermeister Thomas Hölsch dankte Herrn Heberle für die Darlegung der komplexen Berechnungen. Er stellte in Aussicht, dass der Gemeinderat erneut gegen Ende des Jahres 2024 über die abschließenden Ergebnisse informiert wird. Dann soll auch gegebenenfalls über die Umsetzung von kommunalen Maßnahmen zur Regenrückhaltung entschieden werden.
In der sich anschließenden Diskussion tauschten sich die Gemeinderäte über verschiedene Denkansätze zur Regenrückhaltung im Bereich der Steinlach aus.
Außerdem wurden Fragen zur interkommunalen Zusammenarbeit zur Regenrückhaltung besprochen.
Der Gemeinderat nahm vom Bearbeitungsstand des Starkregenrisikomanagement Kenntnis.

Gebührenkalkulation der Wasserversorgung
Verrechnung der Überschuss- bzw. Verlustvorträge 2021 und Gebührenfestsetzung 2024

und

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS-) vom 06.12.2002

Kämmerin Patricia Albano erläuterte die Gebührenkalkulation der Wasserversorgung und stellte die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung vor. Sie informierte, dass die Grundlage für die diesjährige Überprüfung der Wassergebühren, der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 ist. Für die Kalkulationen wurden ausschließlich die Zahlen aus dem Rechnungsergebnis 2021 berücksichtigt, da das Rechnungsergebnis 2022 noch nicht vorliegt. Sie erläuterte, dass der Eigenbetrieb Wasserversorgung Dußlingen im Wirtschaftsjahr 2021 einen Verlust in Höhe von 45.234,45 € verzeichnete. Nach Verrechnung der Verluste und Überschüsse aus den Vorjahren verbleibt ein Verlust von 13.179,68 €. Aufgrund des verbleibenden Verlustes und um eine möglichst lineare Gebührenentwicklung zu erreichen, schlug Frau Albano vor, den Verlust in den Jahren 2024, 2025 und 2026 zu verrechnen. Unter Berücksichtigung der Kosten für den Fremdwasserbezug von der Steinlach-Wasserversorgung und der Verrechnung der Grundgebühren sowie der sonstigen verbrauchsunabhängigen Einnahmen und der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt ein über die Gebühr zu finanzierender Aufwand von 811.200 €. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine kostendeckende Wassergebühr in Höhe von 2,41 € pro m³ (Vorjahr 2,61 € pro m³). Die Wassergebühr wird demnach im Vergleich zum Vorjahr für die Bürgerinnen und Bürger günstiger.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, den Verlust aus dem Wirtschaftsjahr 2021 entsprechend des vorgestellten Vorgehens zu verrechnen. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung –WVS-). Diese Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Gebührenkalkulation der Abwasserentsorgung
Verrechnung der Überschuss- bzw. Verlustvorträge 2021 und Gebührenfestsetzung 2024

und

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung -AbwS-)

Weiter stellte Kämmerin Patricia Albano die Gebührenkalkulation der Abwasserentsorgung für das kommende Jahr vor. Sie verwies dabei auf die Regelungen des Kommunalabgabengesetzes und erläuterte, dass der Gesamtverlust aus dem Jahr 2021 in Höhe von 18.117,93 € mit einem Verlust von 8.953,88 € auf die Beseitigung des Schmutzwassers und mit einem Verlust von 9.164,05 € auf die Beseitigung des Niederschlagswassers entfällt. Unter Berücksichtigung der aus den Vorjahren zu verrechnenden Beträge und des vorläufigen Ergebnisses des Jahresabschlusses 2021 ist damit ein Überschuss in Höhe von insgesamt 18.182,07 € in den Folgejahren zu verrechnen. Frau Albano schlug vor, jeweils die Beträge für die Schmutz- sowie für das Niederschlagswasser so auf die Jahre 2024 bis 2026 zu verteilen, dass sich der Entlastungsbetrag kontinuierlich reduziert und sich so eine möglichst stabile Gebührenentwicklung ergibt. Sie erklärte, dass die Grundlage der Gebührenkalkulation 2024 der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 ist. Unter Berücksichtigung aller Berechnungsfaktoren ergibt sich bei einer voraussichtlichen Abwassermenge von 311.900 m³ eine kostendeckende Gebühr von 1,74 € pro m³. Nach Verrechnung der Verlustanteile aus den Vorjahren beträgt die Schmutzwassergebühr demnach 1,81 € pro m³ (bisher 1,71 € pro m³). Bei der Niederschlagswasserbeseitigung entstehen ungedeckte Aufwendungen in Höhe von 245.551,72 €. Unter Berücksichtigung der gesamt versiegelten Fläche errechnet sich eine kostendeckende Gebühr von 0,55 € pro m², die sich durch die Verrechnung der Vorjahresüberschüsse auf 0,35 € pro m² (bisher 0,45 € pro m²) verringert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig der Verrechnung des Überschusses aus 2021 in Höhe von 18.182,07 € (aufgeteilt in Überschuss Schmutzwasser 18.946,12 € und Verlust Niederschlagswasser 764,05 €) aus dem Wirtschaftsjahr 2021 entsprechend den Ausführungen in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 zuzustimmen. Die Abwassergebühren werden entsprechend der vorliegenden Gebührenkalkulation ab dem 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr auf 1,81 € pro m³
Niederschlagswasser auf 0,35 € pro m².
Der Gemeinderat beschloss gleichzeitig einstimmig die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung –AbwS-),
die in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt ist.

Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden

Bürgermeister Thomas Hölsch führte aus, dass bei der Gemeinde eine Spende in Form von Musikinstrumenten und Spielwaren für soziale und inklusiv Verwendung eingegangen ist.
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende und deren entsprechender Verwendung einstimmig zu.
Bürgermeister Thomas Hölsch dankte für die Spende.

Vorberatung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und Nahwärmeversorgung

Kämmerin Patricia Albano stellte die Unterhaltungsmaßnahmen an den kommunalen Gebäuden nach den unterschiedlichen Teilhaushalten vor. Anschließend informierte sie über die größten Maßnahmen, die im Investitionsprogramm aufgenommen wurden. Dabei verwies sie den Gemeinderat nochmals auf die abgehaltene Klausurtagung, bei der die einzelnen Projekte und das Investitionsprogramm bereits besprochen wurden. Die größten Posten im Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 sind die Sanierung an der Steinlach, der Mehrgenerationenplatz in der Ortsmitte bei der Grundschule, Schutzmaßnahmen für Starkregenereignisse, Neugestaltung des Friedhofes, die Erschließung des Baugebietes „Innerer Weilersbach“ und die Anschlüsse an die Nahwärmeversorgung. Insgesamt bedeutet dies für die Gemeinde Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,351 Mio. Euro.
Anschließend stellte Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger den Stellenplan und die Personalausgaben für das Haushaltsjahr 2024 vor. Sie führte aus, dass die Personalausgaben im kommenden Jahr voraussichtlich 5.105.900 € betragen und damit gegenüber dem Planansatz 2023 um 272.100 € höher geplant sind. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 5,63 % im Vergleich zum Vorjahr. Frau Hirschburger verwies darauf, dass dies im Hinblick auf den Tarifabschluss eine moderate Steigerung ist, die auf die vorausschauende Haushaltsplanung 2023 zurückzuführen ist. Der Gemeinderat hatte bereits auf seiner Klausurtagung im Oktober 2022 beschlossen, für das Jahr 2023 eine Durchschnittliche Anpassung der Gehälter um 6 % zu berücksichtigen. Sie führte weiter aus, dass bei der Haushaltsplanung bei den Personalkosten erneut eine pauschale Reduzierung der Kosten in Höhe von 100.000 € veranschlagt wurde.
Das Gremium nahm die Ausführungen zum Investitionsprogramm, zum Stellenplan und den Personalausgaben für das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis.

Kämmerin Patricia Albano stellte weiter anhand einer Präsentation die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und für das Haushaltsjahr 2024 erstmalig auch den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung vor. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung hat ein Gesamtvolumen von 1.205.700 €. Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung hingegen hat ein Gesamtvolumen von 1.781.500 €. Der neu gebildete Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung weist ein Gesamtvolumen von 6.451.294 € auf. Frau Albano stellte jeweils auch die Liquiditätsplanung der Eigenbetriebe vor.
Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen zu den Eigenbetrieben Kenntnis. Die Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsplanung 2024 erfolgt in der Sitzung des Gemeinderats am 14.12.2023.

Eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung schloss sich an.