Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2023
Mitteilungen der Verwaltung
Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung mit der Einladung zum Ehrenamtsabend, welcher am 17.11.2023 in der KULTURHALLE stattfinden wird.
Zudem gibt er bekannt, dass die Ausschreibung für die Photovoltaikanlagen für das Rathaus und für die BÜCHEREI MEDIOTHEK erfolgt ist. Von den 12 angeschriebenen Firmen wurde für beide Objekte lediglich ein Angebot von der Firma Hennig & Maier GmbH aus Reutlingen abgegeben. Die Kosten für die Anlage im Rathaus betragen 124.055,27 €. Für die BÜCHEREI MEDIOTHEK werden 116.931,89 € anfallen.
Mit den Ausführungen wurde am 04.09.2023 begonnen und werden voraussichtlich bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
Vorstellung PV-Analyse 2. Teil
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch Herrn Felix Schneider von der Agentur für Klimaschutz.
Bereits am 16.02.2023 wurde dem Gemeinderat der erste Teil der Photovoltaikanalyse vorgestellt. Hierbei wurden die Liegenschaften Rathaus, BÜCHEREI MEDIOTHEK, SPORT UND KULTURHALLE und der Kindergarten Au auf Eignung einer Photovoltaikanlage analysiert. Aufgrund dieser Analyse werden, wie bereits eingangs erwähnt, bis Ende des Jahres die PV-Anlagen auf den Dächern des Rathauses und der BÜCHEREI MEDIOTHEK errichtet und in Betrieb genommen.
Anhand einer Präsentation stellte Herr Schneider die Untersuchungsergebnisse der noch offenen Liegenschaften Hechinger Straße 68, Bauhof, Aussegnungshalle, Pavillon bzw. Bürgerpark und Schloßhof 10 vor.
Bürgermeister Thomas Hölsch ergänzte, dass es hier lediglich um die Ergebnisse der Analyse geht und aktuell noch keine weitere Photovoltaikanlage geplant und beauftragt werden soll.
Der Gemeinderat nahm den zweiten Teil der Photovoltaikanalyse zur Kenntnis.
Bürgermeister Thomas Hölsch bedankte sich bei Herrn Schneider und verabschiedete ihn.
Vorstellung des Bauvorhabens zum Neubau eines Verwaltungs- und Forschungsgebäudes sowie Produktions-, Schulungs- und Veranstaltungsräume mit Tiefgarage, Untere Breite 3, Flst. 6421/2
Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte Herrn Tobias Schwartz von der Schwartz Management Holding GmbH zur Sitzung. Anhand einer Präsentation stellte der das Unternehmen Solarinvert vor.
Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger ergänzte das geplante Bauvorhaben, welches das Unternehmen in der Unteren Breite 3 plant. Geplant ist der Neubau eines Verwaltungs- und Forschungsgebäudes mit Produktions-, Schulungs- und Veranstaltungsräumen und einer Tiefgarage. Das geplante Gebäude hat Grundabmessungen von rund 50 m auf 52 m. Insgesamt werden 63 Stellplätze in der Tiefgarage ausgewiesen und 20 Fahrradabstellplätze erstellt. Auf insgesamt drei Vollgeschossen und einem Untergeschoss wird eine Gesamtnutzfläche von 2.950 m² erstellt.
An der Arbeitsstätte sollen bis zu 100 Arbeitnehmende beschäftigt werden. Zudem sollen im Gebäude zwei Wohnungen ausgewiesen werden, die nur zulässig sind für den Betriebsinhaber oder sonstige Aufsichtspersonen. Zudem soll unter anderem eine Gastronomie eingerichtet werden.
Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben und der angedachten Nutzung Kenntnis. Gleichzeitig erteilte das Gremium einstimmig seine Zustimmung zum Baugesuch, zur geplanten Wohnnutzung und zur Einrichtung einer Schank- und Speisewirtschaft. Zudem wurden folgende Befreiungen erteilt:
- Überschreitung der Gebäudehöhe mit 11,85 m
- Überschreitung der Gebäudehöhe durch die Dachaufbauten
- Überschreitung der Grundflächenzahl um 1,4 %, was ca. 47 m² entspricht
- Überschreitung der östlichen Baugrenze durch die Geschosse, die im Erdreich sind
- Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch Balkone
- Offene Bauweise (Gebäudelänge von 52 m)
Bürgermeister Thomas Hölsch bedankte sich bei der Vorstellung und verabschiedete Herrn Schwartz.
Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Filsenbergstraße 16, Flst. 9517
Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erklärte, dass die Bauantragsteller einen Antrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Grundabmessungen von 9,96 m auf 12,46 m und Doppelgarage gestellt haben. Als Dachform wurde ein Satteldach mit 38° Dachneigung angegeben. Die Firsthöhe beträgt 8,32 m und die Traufhöhe 4,43 m.
Die vier notwendigen Stellplätze werden in der Doppelgarage sowie den zwei offenen Stellplätzen nachgewiesen.
Die Bauherren planen den Einsatz von grauen Dachpfannen, wofür eine Befreiung des gültigen Bebauungsplans notwendig ist. Als Begründung wird angeführt, dass die Materialien sich ähnlicher sind und eher eine Einheit darstellen.
Außerdem wird eine Befreiung von der maximalen Traufhöhe von 4,50 m im Bereich der Dachgaube beantragt.
Im Bereich der Gaube wird die Traufe unterbrochen. Dies ist notwendig, um den Balkon nutzen zu können. Es besteht somit eine partielle Trauferhöhung.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und zwei offenen Stellplätzen in der Filsenbergstraße 16. Bezüglich des Einsatzes von grauen Dachpfannen, der Überschreitung der maximalen Traufhöhe von 4,5 Meter im Bereich der Dachgaube und der Überschreitung des Baufensters mit dem Dachvorsprung und dem Eingangsbereich wurde eine Befreiung erteilt.
Einbringung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 sowie der Wirtschaftsplan für die Eigenbetriebe Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und Nahwärmeversorgung
Bürgermeister Thomas Hölsch brachte die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024 mit seiner Haushaltsrede ein:
"„Gibt es noch die kommunale Selbstverwaltung?“ (es gilt das gesprochene Wort)
Meine sehr geehrten Damen und Herren Gemeinderäte,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Kolleginnen der Gemeindeverwaltung,
in meiner diesjährigen Haushaltsrede für das kommende Haushaltsjahr 2024 möchte ich nicht die wesentlichen Eckdaten unseres Haushaltsplanentwurfes in den Vordergrund stellen, sondern die derzeitigen Rahmenbedingungen benennen, die maßgeblich Einfluss auf die Kommunalfinanzen und somit auf unseren künftigen Haushalt haben werden.
In diesem Jahr feiert der Gemeindetag Baden-Württemberg seinen 50. Geburtstag. Zum 1. Januar 1973 schlossen sich der Verband Badischer Gemeinden und der Württembergische Gemeindetag zusammen und bilden seither den Gemeindetag Baden-Württemberg. Dieser vertritt momentan 1.063 Mitgliedstädte und Gemeinden mit zusammen rund 7,5 Mio. Einwohnern.
Bereits 1906 wurde der Verband Badischer Gemeinden gegründet, 1921 dann der Württembergische Gemeindetag. Insofern besteht unsere kommunale Interessensvertretung seit mehr als 100 Jahren und immer war der Leitgedanke:
Die Kommunale Selbstverwaltungshoheit.
Bekanntlich sind die Kommunen der Ort, wo Politik konkret wird, wo die Bürgerinnen und Bürger, die direkten Ergebnisse von politischen Entscheidungen spüren. Kommunen sind der Ort, wo Gemeinwesen lebendig wird und wo die Verantwortungsträgerinnen und -träger unserem Staat, seinen Institutionen und unserer Demokratie ein Gesicht und eine Stimme geben.
Gemeinden stiften Gemeinschaft und Identität, sichern unsere Daseinsvorsorge und gestalten die Grundlagen für unser gesellschaftliches Miteinander. Nach wie vor ist in einem modernen 21. Jahrhundert der Gedanke einer starken Kommunalen- und Selbstverwaltung noch immer ein fester Grundanker unserer Demokratie.
Doch dieses kommunale Selbstverständnis wird immer mehr erschüttert. Bedingt durch die verschiedenen Krisenbewältigungen der letzten Jahre wie
• die Finanzkrise,
• die Coronakrise,
• die Flüchtlingskrise,
• der Ukrainekrieg,
• die Klimakrise,
• die Wohnungskrise,
• die Betreuungskrise,
• der Fachkräftemangel
• die steigende Inflation usw.
laufen die Städte und Gemeinden immer mehr Gefahr, dass sie eigentlich ihre zentralen örtlichen Aufgaben nicht mehr in dem Maße erfüllen können, wie sie die Bürgerinnen und Bürger einfordern bzw. gewohnt sind. Daneben werden immer weitere politische Versprechen in Berlin und Stuttgart kommuniziert bzw. manifestiert, die dann vor Ort umgesetzt werden müssen, ohne dass einerseits ein finanzieller Ausgleich, andererseits aber auch die personellen Ressourcen vorliegen. Längst reichen die Steuereinnahmen nicht mehr aus, um alles zu finanzieren. Hinzukommt der sich immer weiter zuspitzende Mangel an Fach- und Arbeitskräften. Es geht also nicht mehr nur um die Frage des Wollens, sondern auch um die Frage des Könnens.
Wir müssen uns in Zukunft auf das Wesentliche, auf das Notwendige und vor allem auf das dauerhaft Leistbare fokussieren.
Nach wie vor sind die Kommunen für die politische Umsetzung der gesetzlichen Ansprüche die Gestaltungsebene vor Ort. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass ihnen einerseits die finanzielle Ausstattung hierfür gewährt wird, andererseits sie aber auch personell in die Lage versetzt werden, diese Ansprüche vollumfänglich umzusetzen.
Wir brauchen mehr denn je – und zwar schnellstmöglich – eine politische Kultur, in der gehalten wird, was versprochen worden ist und in der auch wieder die Eigenverantwortung zu einem Leitbild wird.
Wir brauchen wieder ein gesellschaftliches Grundverständnis, das wiederum Leistung und Einsatzbereitschaft anerkennt und würdigt.
Die schiere Anzahl an Herausforderungen und zusätzlichen oder erweiterten Aufgaben welche die Städte und Gemeinden als „Orte der Wahrheit und der Wirklichkeit“ aktuell auf der kommunalen Agenda haben, ist enorm. Anzusprechen hierbei sind zum Beispiel die Umsetzung des Heizungsgesetzes, die kommunale Wärmeplanung, die Wärmewende, die Energiewende, der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung in den Grundschulen ab 2026 etc. Die Liste ließe sich noch weiter ausbauen.
Von den politisch Verantwortlichen in Stuttgart, Berlin und Brüssel wird auch verkannt, dass die dauerhafte Sicherstellung eines Leistungsportfolios beispielsweise von Kita, Schulausstattung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Feuerwehr usw. bereits jetzt immer stärker einen großen Teil der finanziellen wie auch personellen Ressourcen bindet. Insofern bedarf es um die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu meistern, den Dreiklang von Optimierung, Konsolidierung und Priorisierung.
Die künftigen Rahmenbedingungen sind so anzupassen, damit sie mit begrenzten Ressourcen auch umgesetzt werden können und somit eine konkrete Zukunftsgestaltung ermöglichen. An erster Stelle sei hier der schon seit Jahren immer wieder geforderte, aber nie angegangene Bürokratieabbau genannt.
Es braucht praxisgerechte und vollziehbare Rahmensetzungen, die die kommunale Planungshoheit und die kommunale Selbstverwaltung respektieren, die zugleich ausfinanziert sind und damit die Grundlage für das schaffen, was ganz wesentlich zum Erfolg in Baden-Württemberg in den letzten 70 Jahren beigetragen hat:
Die kommunale Gestaltungskraft!
Frau Albano wird Ihnen im Nachgang die wesentlichen Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes darlegen. Die Eckdaten der Eigenbetriebe Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und der neue Eigenbetrieb Nahwärme werden in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgestellt, da zuvor noch einige steuerliche Aspekte zusammen mit unserem Steuerberater abgeklärt werden müssen. Auch die entsprechenden Kalkulationen der Abwassergebühren und Wasserzinsgebühren werden wir Ihnen rechtzeitig vor der Beschlussfassung der entsprechenden Haushalte darlegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Gemeinderäte,
ich möchte es nun Ihrem eigenen Urteil überlassen, ob mit den von Frau Albano vorgestellten Eckdaten die Gemeinde Dußlingen auch weiterhin in der Lage ist, ihre originären Aufgaben der Daseinsvorsorge zu bewerkstelligen und die zusätzlichen Herausforderungen der umzusetzenden Aufgaben von Bund und Land gerecht wird. Ich persönlich bin der Meinung, dass durch die Vorgaben von Brüssel, Berlin und Stuttgart die kommunale Selbstverwaltung immer mehr eingeschränkt wird und wir selbst nur noch zum Erfüllungsgehilfen der übergeordneten Politik herhalten können und müssen. Dies bereitet mir große Sorge.
Nichts desto trotz möchte ich mich zu guter Letzt bei meinen Kolleginnen und Kollegen der Gemeindeverwaltung bedanken, die allesamt mitgeholfen bzw. mitgewirkt haben, dass wir heute Abend diesen Haushaltsplanentwurf vorlegen können.
Wir haben ein gutes und tolles Team auf dem Rathaus und ich hoffe, dass dies noch lange so sein wird, um die vielfältigen Herausforderungen der Zukunft bestmöglich anzugehen, damit sich unsere Bürgerinnen und Bürger nach wie vor in unserem Dußlingen wohl fühlen."
Kämmerin Patricia Albano ergänzte, dass im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 17.226.036 € den Aufwendungen von 17.198.731 € entgegenstehen. Somit beläuft sich das ordentliches Ergebnis auf 27.305 €, bei einem Volumen im Kernhaushalt von 24.615.726 €.
Der größte Anteil der Erträge setzt sich aus Steuern und ähnlichen Abgaben zusammen, gefolgt von Zuweisungen und Umlagen. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Aufwendungen in 2024 um 397.334 €. Ein Großteil der Aufwendungen ergibt sich durch Transferaufwendungen sowie Personalaufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Im Finanzhaushalt entstehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 5.789.240 € und Auszahlungen für Investitionstätigkeiten von 7.416.995 €. Somit ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von 1.627.755 €. In Bezug auf die voraussichtlichen Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 werden sich diese auf 7.296.932,79 € belaufen.
Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte, dass die Verwaltung die Einzelheiten zum Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und der Nahwärmeversorgung in der Beratung des Gemeinderats am 30.11.2023 darlegen wird. Der Beschluss für die Haushaltssatzung ist für den 14.12.2023 vorgesehen.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
Neufassung der Feuerwehrkostenersatzsatzung
In seiner Sitzung am 21.09.2023 hat der Gemeinderat die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Dußlingen neu gefasst. Aufgrund der Erhöhung der Einsatzentschädigung soll der Kostenersatz für Feuerwehreinsätze ebenfalls angepasst werden.
Kämmerin Patricia Albano erklärte, dass die Personalkosten anhand der neu beschlossenen Einsatzvergütung (15,00 €/Stunde) und der anrechenbaren Aufwendungen der Jahre 2018 – 2022 kalkuliert wurden. Hierbei wurden 53 aktive Mitglieder der Einsatzabteilung (Stand 31.12.2022) mit durchschnittlich 80 Stunden/Jahr berücksichtigt.
Hieraus ergeben sich Personalkosten in Höhe von 29,22 €/Stunde, was eine Erhöhung von 2,22 €/Stunde bedeutet.
Das Gremium beschloss einstimmig die Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dußlingen.
Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.
Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden
Weiter gab Kämmerin Patricia Albano bekannt, dass eine Bürgerin zwei Puppen im Wert von 10,00 € an den Schülerhort gespendet hat. Sie bedankte sich bei der Spenderin.
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende und deren entsprechender Verwendung zu.
Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Dußlingen und kommunale Erwartungen an den Bund
Aufgrund der aktuellen Situation auch in Bezug auf den Flüchtlingsgipfel in Berlin fasste Bürgermeister Thomas Hölsch die aktuelle Situation und Zahlen innerhalb der Gemeinde zusammen. Insgesamt sind in Dußlingen 95 geflüchtete Personen untergebracht. Davon stammen 73 aus der Ukraine, wovon 18 in Gemeindewohnungen in der Hechinger Straße 68, 24 in angemieteten Wohnungen und 31 Personen in privaten Wohnungen untergebracht sind.
22 Geflüchtete aus sonstigen Herkunftsländern sind in der Anschlussunterbringung untergebracht. Davon leben 10 in Gemeindewohnungen in der Hechinger Straße 68 und 12 Personen in angemieteten Wohnungen. Im Laufe des Monats erfolgt eine weitere Aufnahme von 4 bis 5 Personen im Gebäude Hechinger Straße 68.
Laut aktueller amtlicher Schulstatistik vom 26.10.2023 befinden sich in den Vorbereitungsklassen der Anne-Frank-Schule insgesamt 19 geflüchtete Kinder bei insgesamt 278 Schüler/innen. In den kommunalen Kindergärten werden aktuell 4 Kinder betreut.
Bürgermeister Thomas Hölsch betonte, dass zwischenzeitlich die regulären Aufnahmekapazitäten seit Monaten belegt und die Integrationsressourcen in Kitas, Schulen, ärztlicher Versorgung und Sprachkursen, überlastet sind.
Zwar wurden durch den Flüchtlingsgipfel in Berlin auf Bundesebene erste Ansätze ausgearbeitet, jedoch wird künftig mit einer erneuten Welle von Flüchtlingen gerechnet. Da derzeit Wohnraum ohnehin knapp ist, informierte er weiter, dass der Landkreis derzeit auf der Suche nach Standorten ist, auf denen Container für die Unterbringung eingerichtet werden können.
Zudem hob er hervor, dass es sich bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten um eine Daueraufgabe handelt, die die Städte und Gemeinden an ihre Belastungsgrenze bringt. Daher ist es an der Zeit, dass Schritte auf Landes- und Bundesebene ergriffen werden, um Entlastung für die Kommunen zu erzielen.
Der Gemeinderat nahm die aktuelle Situation der Flüchtlingsunterbringung und -integration in der Gemeinde zur Kenntnis. Zudem wurde die Verwaltung damit beauftragt, im Austausch mit dem Landkreis, den Wahlkreisabgeordneten und den Medien auf die angespannte Situation und die daraus resultierenden Handlungsnotwendigkeiten hinzuweisen, da die zur Verfügung stehenden Kapazitäten in Bezug auf die Unterbringung, die Versorgung und Integration vor Ort ausgeschöpft sind.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.