Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21.09.2023
Mitteilungen der Verwaltung
Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die erste Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause mit der Bekanntgabe der Ergebnisse zum Stadtradeln. In Dußlingen wurde zwischen dem 11. Juni und dem 1. Juli 2023 gemeinsam mit dem Landkreis und weiteren kreisangehörigen Städten und Gemeinden für das Klima geradelt. Insgesamt wurden über den Zeitraum in Dußlingen 54.178 km von insgesamt 316 Personen erradelt. Wie auch in den vergangenen Jahren gab es wieder Preise für die erfolgreichsten Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Diese sind wie folgt:
Schülerpreis
1. Preis: Paula Siemeister, Team Karl-von-Frisch-Gymnasium mit 451 km
2. Preis: Maila Schultz, Team Karl-von-Frisch-Gymnasium mit 418 km
3. Preis: Lukas Mailänder, Team Karl-von-Frisch-Gymnasium mit 408 km
4. Preis: Felix Dürr, Team Karl-von-Frisch-Gymnasium mit 401 km
5. Preis: Leo Pflug, Team Karl-von-Frisch-Gymnasium mit 373 km
Team mit den meisten Mitgliedern
Karl-von-Frisch-Gymnasium: mit 173 Personen und insgesamt 17.727 km
Team mit den meisten Kilometern pro Kopf
Lehrgasse: mit 6 Personen mit insgesamt 2.351 km und durchschnittlich 392 km pro Kopf
Bestes Einzelergebnis
Anton Lermen, Team Günthers Rädle mit insgesamt 1.105 km
Die Urkunden und Preise werden den Gewinnerinnen und Gewinnern zugesendet. Bürgermeister Thomas Hölsch bedankte sich recht herzlich bei allen, die an der Aktion teilgenommen haben.
Des Weiteren wurde das Gremium über die Kosten für das diesjährige Sommerferienprogramm informiert. Insgesamt waren 168 Kinder angemeldet, die zwischen 617 Programmpunkten auswählen konnten. Für das Sommerferienprogramm sind Kosten in Höhe von 4.447,32 € entstanden, die mit einer Spende der Kreissparkasse Tübingen im Wert von 500,00 € bezuschusst wurden.
Darüber hinaus gab Bürgermeister Thomas Hölsch bekannt, dass die Aufforstungsgenehmigung für den Bereich „Untere Breite“ vom Landratsamt Tübingen, Abteilung Landwirtschaft bei der Gemeinde eingegangen ist.
Des Weiteren wurden die aktuellen Schülerzahlen vorgestellt. In diesem Jahr wurden 80 Kinder an der Anne-Frank-Schule eingeschult. Die Anmeldezahlen für die weiterführenden Schulen setzten sich wie folgt zusammen:
An der Merian-Gemeinschaftsschule werden aktuell 301 Schülerinnen und Schüler, davon 97 aus Dußlingen und am Karl-von-Frisch-Gymnasium 650 Schülerinnen und Schüler, davon 215 aus Dußlingen beschult. An der Freien Evangelischen Realschule sind derzeit 55 Mädchen und Jungen aus Dußlingen, bei insgesamt 257 Schülerinnen und Schüler.
Bürgermeister Thomas Hölsch setzte das Gremium weiter in Kenntnis, dass bei der Gemeinde der Förderbescheid für das Schulfrucht- und Schulmilchprogramm eingegangen ist. Seit diesem Monat erhalten die Kinderkrippe am Rathausplatz, die Kindergärten Au und Geigesried und das Kinderhaus Burgstraße sowie die Schulbetreuung wieder zweimal im Monat eine Lieferung von Obst und Gemüse. Der Kindergarten Au, das Kinderhaus Burgstraße und die Schulbetreuung erhalten zudem zweimal im Monat eine Lieferung mit Milchprodukten. Geliefert werden die Produkte vom Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee in Ravensburg.
Am Sonntag, 08.10.2023, um 11 Uhr findet die Vernissage zur 37. Kunstausstellung im Rathaus Dußlingen statt. Hier stellt die Gemeinde Werke von Frau Sylvia Grauer und Frau Bettina Casabianca vor. Die Ausstellung ist bis zum 3. November 2023 zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros im Rathaus zu sehen. Bürgermeister Thomas Hölsch lud zu dieser Veranstaltung ein.
Vom Regierungspräsidium Tübingen ist ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 35.244,00 € für den Hort eingegangen.
Außerdem informierte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass vom Kommunalverband für Jugend und Soziales ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 8.350,00 € für die Schulsozialarbeit eingegangen ist.
Anschließend setzt er das Gremium in Kenntnis, dass für die Umgestaltung des Spielplatzes der Anne-Frank-Schule, welche im Rahmen des Vorhabens „Erlebbarmachung der Steinlach“ erfolgt, eine Förderung in Höhe von 607.000,00 € bewilligt wurde, sodass schnellstmöglich mit der Ausschreibung hierfür begonnen werden kann.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 20.07.2023 einem Stundungsantrag und ratenweiser Zahlung von 50,00 € für rückständige Gebühren für die Verlässliche Grundschule in Höhe von 570,00 € einstimmig zugestimmt. Außerdem wurde einem Stundungsantrag für rückständige Wasser- und Abwassergebühren von 1.517,08 € und der Ratenzahlung von 100,00 € zugestimmt.
Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kindergärten
Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2024
Redaktionelle Anpassungen
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch die Sachgebietsleiterin für Kindertagesbetreuung Saskia Schumacher. Sie erklärte, dass die Arbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung stetigen Kostensteigerungen unterliegt, nicht zuletzt durch die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte um ca. 10,5 % im Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst. Eine angemessene Anpassung der Elternbeiträge wird in Zeiten multipler Krisen, die zugleich Träger und Familien belasten, zunehmend herausfordernd. Die tatsächlichen Kostensteigerungen sind in Zeiten der Pandemie bewusst nicht in erforderlichem Maß in die Erhöhung der Beiträge geflossen, was nun nachgeholt wird. Die Empfehlung kommunaler und kirchlicher Spitzenverbände ist eine Erhöhung um 8,5 %. Aufgrund der verschiedenen Betreuungsformen mit unterschiedlichen Betreuungssätzen und den bei der Gemeinde Dußlingen gewährten Ermäßigungen ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung der Elternbeiträge um 8,51 Prozent. Gemäß der in Dußlingen üblichen Praxis sollen die Gebühren auch weiterhin nicht zu Beginn des Kindergartenjahres, sondern erst zum Jahresanfang des Folgejahres angepasst werden. Zudem wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Bei zwei Gegenstimmen von Gemeinderätin Gerlinde Hafner und Gemeinderat Dirk Wütherich beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Gebührenanpassungen und die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kindergärten ab 01.01.2024.
Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.
Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kinderkrippen
Neufestsetzung der Elternbeiträge in den kommunalen Kinderkrippen für das Jahr 2024
Redaktionelle Anpassungen
Wie auch bei den kommunalen Kindergärten sollen die Gebühren der Kinderkrippen zu Beginn des kommenden Jahres angepasst werden. Das Verfahren der Anpassung der Gebühren für die Kindergärten findet auch hier Anwendung.
Ebenfalls beschloss der Gemeinderat mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen von Gemeinderätin Gerlinde Hafner und Gemeinderat Dirk Wütherich die Gebührenanpassungen und die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kinderkrippen ab 01.01.2024.
Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.
Änderungsbaugesuch für den Umbau, die Aufstockung und die Sanierung einer Gewerbeimmobilie in ein Studentenwohnheim, Wilhelm-Herter-Str. 52, Flst. 4669
In seiner Sitzung am 23.09.2021 hat der Gemeinderat mehrheitlich dem Umbau, der Aufstockung und der Sanierung einer Gewerbeimmobilie in ein Studentenwohnheim sein Einvernehmen erteilt, woraufhin die Baugenehmigung vom Landratsamt Tübingen mit Datum vom 28.02.2022 erteilt wurde.
Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erklärt, dass zwischenzeitlich der Bauantragsteller ein Änderungsbaugesuch eingereicht hat. Das Änderungsbaugesuch umfasst die Grundrisse im Erdgeschoss, im 1. Obergeschoss, im 2. Obergeschoss und im Dachgeschoss sowie die Errichtung von neuen Balkonen und Terrassen im Erdgeschoss, im 1. Obergeschoss und im 2. Obergeschoss. Die neu geplanten Balkone sind innerhalb des Baufensters des Bebauungsplanes geplant. Ein einzelner Balkon in Richtung Norden im Bereich des Anbaus, der auch als Cafeteria genutzt werden soll, soll außerhalb des Baufensters errichtet werden. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich.
Sie erläutert weiter, dass aus dem schriftlichen Teil zum Lageplan aus dem bereits genehmigten Baugesuch hervorgeht, dass von der Gesamtfläche eine Fläche von 1.089 m² in Anspruch genommen werden soll. Hierfür hat der Gemeinderat einer Befreiung der Grundflächenzahl um 10,4 % zugestimmt, wobei es bereits eine Überschreitung der Grundflächenzahl im Bestand gibt. In dem neu vorliegenden Änderungsbaugesuch soll eine Fläche von 1.210 m² in Anspruch genommen werden. Dies entspricht einer Überschreitung der Grundflächenzahl um 17 %.
Die bereits erteilte Baugenehmigung für die Nutzung als Studentenwohnheim bleibt bestehen. Die weiteren Festsetzungen, wie beispielsweise die Firsthöhen, die Dachneigungen und die Grundrisse wurden unverändert im Änderungsbaugesuch übernommen.
Bei drei Gegenstimmen von Gemeinderätin Dr. Susan Ghanayim, Gemeinderat Bernd Zürn und Gemeinderat Otto Reutter und einer Enthaltung von Gemeinderätin Antje Wellhäuser erteilte der Gemeinderat mehrheitlich sein Einvernehmen für das Änderungsbaugesuch zur Errichtung von Balkonen und Terrassen und zur Anpassung der Grundrisse für das Studentenwohnheim. Zudem wurde mehrheitlich eine Befreiung für die Errichtung eines Balkons im Bereich des Anbaus außerhalb des Baufensters und für die Überschreitung der Grundflächenzahl erteilt. Das Gremium nahm den Hinweis in den Beschluss auf, dass maximal 122 Studierende im Gebäude wohnen dürfen und dass die Hoffläche, wie ursprünglich geplant, entsiegelt werden soll.
Zur Information: Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen
Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger teilte mit, dass über die Sommerpause die Gemeinde ihr Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen als Geschäft der laufenden Verwaltung erteilt hat:
• Errichtung eines Boardinghouse mit 12 Appartements, Untere Breite 3/1 (Änderungsbaugesuch)
• Umnutzung des Ausstellungsraums in eine Tierarztpraxis, Filsenbergstraße 4
• Änderung einer Wohnanlage mit sieben Wohneinheiten, Tiefgarage mit 12 Stellplätzen sowie zwei oberirdischen Stellplätzen, Kreßbacher Straße 7 (Änderungsbaugesuch)
• Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und zwei Fahrradabstellplätzen, Uffhofenstraße 55
• Einbau einer Eisdiele sowie einer WC-Anlage im Erdgeschoss, Bahnhofstraße 14
• Abbruch von bestehenden, auskragenden Stahlbetonbalkonen und Erstellung von thermisch getrennten Stahlbalkonkonstruktionen mit Dach, Starenweg 1
• Abbruch Scheune und Schuppen, Uffhofenstraße 16
Das Gremium nahm hiervon Kenntnis.
Neufassung der Satzung über die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Der § 16 des Feuerwehrgesetzes stellt die Rechtsgrundlage für die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr dar.
Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, Auslagen und Verdienstausfall entweder in tatsächlicher Höhe (Spitzabrechnung) oder mittels Durchschnittssätzen (Pauschalierung) zu ersetzen. Hierfür ist der Erlass einer Feuerwehr-Entschädigungssatzung notwendig.
Kämmerin Patricia Albano ergänzte, dass aufgrund der Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015, welche am 30.12.2015 in Kraft trat sowie der steuerlichen Behandlung der Entschädigung, das Satzungsmuster des Gemeindetag Baden-Württemberg der Feuerwehr-Entschädigungssatzung angepasst wurde. Aufgrund der umfangreichen Änderungen wurde die Feuerwehr-Entschädigungssatzung überarbeitet.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Dußlingen nach § 16 Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) zum 01.10.2023.
Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.
Finanzzwischenbericht 2023
Der Gemeinderat hat im letzten Jahr die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2023 beschlossen. Am 30.01.2023 wurde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe mit Erlass vom Landratsamt Tübingen bestätigt. Zudem wurden die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre festgestellt, sodass das Rechnungsergebnis aus dem Jahr 2022 vorliegt.
Kämmerin Patricia Albano erläuterte mit Hilfe einer Präsentation den Finanzzwischenbericht 2023. Nach der aktuellen Hochrechnung wird der Ergebnishaushalt zum Ende des Jahres 2023 ein positives ordentliches Ergebnis ausweisen. In Bezug auf den Finanzhaushalt wird mit einem Finanzierungsmittelüberschuss von rund 179.500,00 € gerechnet. Sie ergänzte, dass keine Kreditaufnahmen notwendig sind.
Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht 2023 zur Kenntnis.
Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden
Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass über die Sommerpause Spenden im Gesamtwert von 355,00 € bei der Gemeinde eingegangen sind. Eine Bürgerin überlies Bücher im Wert von 55,00 € an den Kindergarten Au. Die Vereine aus Dußlingen spendeten 250,00 € aus dem Erlös des Dußlinger Sommers und ein Bürger stellte dem Schülerhort Regalbretter im Wert vom 10,00 € zur Verfügung. Er bedankte sich bei allen Spenderinnen und Spendern und bei den Dußlinger Vereinen.
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden und deren entsprechender Verwendung einstimmig zu.
Verschiedenes
Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger teilte mit, dass im Zuge des 20-jährigen Jubiläums mit der Partnergemeinde Mezzocorona eine Jugendbegegnung stattgefunden hat. Am ersten Septemberwochenende fand in Mezzocorona das alljährige Weinfest und der Gegenbesuch der Jugendlichen aus Dußlingen statt. Sie zeigte Bilder und fasste zusammen, dass die Jugendbegegnung rundum erfolgreich und gelungen war. Auf den Bericht zur Jugendbegegnung in dieser Ausgabe des Gemeindebotens wird verwiesen.
Das Gremium nahm Kenntnis.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.