Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 20.07.2023
Mitteilungen der Verwaltung
Die letzte Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause eröffnete Bürgermeister Thomas Hölsch mit der Information, dass genau vor 20 Jahren „Tag der offenen Tür“ des damals neu errichteten Rathauses war. Er freute sich, dass das Rathaus zum heutigen Tag immer noch so modern und zeitgemäß ist.
Des Weiteren gab er bekannt, dass am 30.09.2023 eine Katastrophenschutzübung mit den Feuerwehren aus Dußlingen, Mössingen und Tübingen und dem DRK auf dem Betriebsgelände der CHT Germany GmbH stattfinden wird. Hierzu wird es an diesem Tag um 13.30 Uhr einen Sirenenalarm geben, jedoch wird nochmals rechtzeitig über den Gemeindeboten informiert. Aus Sicherheitsgründen dürfen private Zuschauerinnen und Zuschauer nicht ins Werk gelassen werden.
Abschließend gab Bürgermeister Thomas Hölsch bekannt, dass die jährliche Entschädigungszahlung der Nutzung für die Deponie des Zweckverbands Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen bei der Gemeinde eingegangen ist. Aufgrund des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes beträgt die Entschädigungszahlung für 2023 insgesamt 197.200,00 €.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 29.06.2023 einem Stundungsantrag und einer ratenweisen Zahlung für rückständige Betreuungsgebühren in Höhe von insgesamt 364,98 € einstimmig zugestimmt.
Zudem wurde eine Niederschlagung einer Gewerbesteuerschuld für die Jahre 2014 bis 2020 in Höhe von 40.773,88 € einstimmig beschlossen.
Darüber hinaus gab Bürgermeister Thomas Hölsch bekannt, dass der Gemeinderat den Verkaufspreis für die Bauplätze im Neubaugebiet „Innerer Weilersbach“ mit einem Nutzungsfaktor von 1,25 auf 495,00 €/m² und für einen Nutzungsfaktor von 1,5 auf 510,00 €/m² festgelegt hat. Eine entsprechende Veröffentlichung im Gemeindeboten erfolgte bereits vergangene Woche.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Maltschach II - 3. Änderung"
Aufstellung des Bebauungsplanes
Billigung des Bebauungsplanentwurfes
Beschluss über die förmliche Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange
Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte Herrn Reisch von der Firma Kemmlit, Herrn Menz vom gleichnamigen Umweltplanungsbüro und Herrn Schmidt von der Planungsgruppe SSW zur Sitzung. Er ergänzte, dass Kemmlit mit 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aktuell der größte Arbeitgeber innerhalb der Gemeinde ist und zudem derzeit eine neue Produktionshalle auf dem Firmengelände gebaut wird.
Anhand einer Präsentation stellte Herr Reisch das geplante Bauvorhaben kurz vor. Geplant ist die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes im zentralen Grundstücksabschnitt des Firmenstandorts an der Maltschachstraße 37. Es ist langfristig geplant, im Sinne einer konzentrierten Hauptverwaltung den Bestand um fünf Geschosse auf eine Gebäudehöhe von maximal 26 Metern aufzustocken. Zunächst um zwei weitere Vollgeschosse und in einem späteren Abschnitt um drei Halbgeschosse.
Das vom Vorhabenträger beabsichtigte Bauvorhaben entspricht nicht der aktuellen Rechtslage des dort gültigen Bebauungsplanes. Es müssen deshalb neue bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden. Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Gemeinde abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan auf eigene Kosten auszuarbeiten.
Herr Menz vom Umweltplanungsbüro veranschaulichte in einer Präsentation das Ausmaß bzw. die Höhe des Bauvorhabens von unterschiedlichen Standorten aus.
Herr Schmidt erläuterte anhand einer Präsentation die Vorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und den weiteren Ablauf. Geplant ist, dass nun die Auslegung des Bebauungsplans erfolgt, gegebenenfalls die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken eingearbeitet werden, so dass der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Oktober diesen Jahres gefasst werden kann und anschließend seine Rechtskraft erhält. Bürgermeister Thomas Hölsch bedankte sich bei den Herren und verabschiedete sie.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Maltschach II – 3. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB und § 12 BauGB aufgestellt wird und nahm diesen zur Kenntnis. Zudem stimmte der Gemeinderat der förmlichen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vollständig vom Vorhabenträger Fertigteilbau Kemmler GmbH & Co. KG ausgearbeitet.
Die dazugehörige öffentliche Bekanntmachung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für kommunale Betreuungsangebote außerhalb des Schulunterrichts
- Erhöhung der Essensgebühren
- Einführung einer Sozialstaffelung der Hortgebühren ab 01.09.2023
- Gebührenanpassung ab 01.01.2024
- Redaktionelle Anpassungen
Sachgebietsleiterin Saskia Schumacher erklärte, dass seit Beginn dieses Schuljahres die Kinder aus dem Schülerhort in der Mensa der Freien Evangelischen Realschule essen. Aufgrund dessen werden die Gebühren seit September 2022 inklusive der Kosten für das Mittagessen pauschal berechnet. Derzeit beträgt der Preis pro Essen 3,70 €. Da sowohl der Caterer der kommunalen Kindertageseinrichtungen als auch die FES die Gebühren für das Essen erhöhen, werden die Kosten pro Essen für das kommende Schuljahr 4,20 € betragen.
Des Weiteren informierte Frau Schumacher, dass ab dem 01.09.2023 eine Sozialstaffelung, angelehnt an die Staffelung der Betreuungsgebühren in den Kindertageseinrichtungen, auch im Hort eingeführt wird.
Erst zu Beginn des nächsten Kalenderjahres werden, wie im vergangenen Jahr auch, die Gebühren auf Basis der Empfehlung der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände um 8,5 % erhöht. Zudem ergänzte sie, dass kleine redaktionelle Änderungen an der Benutzungsordnung vorgenommen wurden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für kommunale Betreuungsangebote außerhalb des Schulunterrichts ab 01.09.2023 bzw. ab dem 01.01.2024, die Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die Verlässliche Grundschule ab 01.09.2023 und die Satzung zur Änderung der Hort-Ordnung ab 01.09.2023.
Die Satzungen sind in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.
Sachstandsbericht DigitalPakt Schule
Frau Saskia Schumacher erläuterte weiterhin, dass im Dezember 2021 ein Förderantrag im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zum DigitalPakt Schule für die Anne-Frank-Schule gestellt wurde. Die beantragten Fördermittel in Höhe von 60.480,00 € wurden am 03.03.2022 gewährt. Da aus dem Förderprogramm noch Restmittel zur Verfügung standen, konnte die Fördersumme um weitere 2.100 € erhöht werden. Zudem gab es noch ein zusätzliches Förderprogramm für die Administration, so dass für die Digitalisierung der Anne-Frank-Schule insgesamt 75.800,00 € an Fördermittel beantragt und genehmigt wurden. Sie erklärte weiter, dass insgesamt sechs interaktive Touchscreens mit Dokumentenkameras, eine neue Serverlandschaft sowie Accesspoints für die Ausstattung des Schulhauses mit flächendeckendem WLAN angeschafft wurden. Die Gesamtkosten hierfür betrugen 94.740,30 €.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zum DigitalPakt Schule zur Kenntnis.
Kommunalwahl 2024 - Festlegung der Anzahl der Gemeinderatssitze
Stellvertretende Hauptamtsleiterin Laura Makowski erklärte, dass am 9. Juni 2024 die Europa- und Kommunalwahl stattfinden wird. § 25 der Gemeindeordnung (GemO) regelt die Zusammensetzung des Gemeinderats. Demnach orientiert sich die Anzahl der Gemeinderäte an der Einwohnerzahl. Zum Stichtag 30.09.2022 hatte die Gemeinde Dußlingen 6.321 Einwohnerinnen und Einwohner, sodass gem. § 25 Abs. 2 GemO die Anzahl der Gemeinderäte 18 Sitze beträgt.
Im Vorfeld der Kommunalwahl 2004 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe für die Gemeinde maßgebend sein soll. Dementsprechend wurde § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung geändert und von der Verwaltung wurde seinerzeit zugesichert, vor jeder Kommunalwahl über diesen Sachverhalt zu informieren und die Anzahl der Gemeinderatssitze neu zu beschließen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, dass die Anzahl der Sitze im Gemeinderat für die nächste Kommunalwahl unverändert bei 14 Sitzen bleibt und es keiner Änderung der Hauptsatzung bedarf.
Bauantrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Lagerhalle und des bestehenden Schuppens, Beim Törle 2, Flst. 928/1
Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erklärte, dass die Bauantragstellerin eine Nutzungsänderung für die bestehende Lagerhalle und den Schuppen beantragt hat. Geplant ist, die bisher lediglich als Holzlager genutzte Halle und den Schuppen zukünftig als Holzlager und als Abstellplätze von Fahrzeugen, Anhängern und Gerüstbaumaterial zu verwenden. Die Kubatur der Lagerhalle und des Schuppens wird nicht verändert, so dass sich hier keine städtebauliche Veränderung ergibt.
Bei Befangenheit der Gemeinderätin Antje Wellhäuser und Gemeinderat Jochen Kocher erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung zur Umnutzung des bestehenden Holzlagers Beim Törle 2.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.