Nahwärmenetz Rewarm 2.0: Wie komme ich zu einem Nahwärmeanschluss im geplanten 2. Bauabschnitt
Der 1. Bauabschnitt unseres Nahwärmenetzes „Rewarm“ im Bereich Ortsmitte mit rund 30 angeschlossenen Gebäuden ist in Betrieb und die Gemeinde plant nun einen 2. Bauabschnitt, der sich an die bereits ausgebaute Strecke anschließt.
Die angedachte Ausbaustrecke ersehen Sie aus dem nachfolgend veröffentlichtem Plan und verläuft weiter im Anschluss an die Kirchstraße in der Kappelstraße über den Schloßhof und in der Kreßbacher Straße weiter.
Außerdem soll in der Bahnhofstraße und im Bereich Silcherstraße, Uferstraße, Mittelstraße bis zum Bauhof das Wärmenetz ausgebaut werden.
Im Anschluss an das bisherige Netz im Bereich “Steinlachweg” (Lichtensteinstraße/Bürgergasse/Kanalstraße/Wilhelm-Herter-Straße bis zum Gasthaus „Ochsen“) wurde ebenfalls das Interesse abgefragt.
Am 05.07.2023 fand dazu auch eine Informationsveranstaltung in der Kulturhalle statt, die auf großes Interesse gestoßen ist.
Vorteile von Nahwärme
- Energie aus der Region - für die Region
- Die Nahwärme ist umwelt- und klimafreundlich. Dadurch wird die Umwelt geschont und CO2-Emissionen vermieden.
- Für die Wärmeerzeugung stehen verschiedene regionale Wärmequellen zur Verfügung (Abwärme, Holz, Biogas, Solar, Geothermie usw.)
- Weitestgehende Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern
- Dauerhaft günstigere und kalkulierbare Heizkosten
- Kein Wartungsaufwand für die Heizung
- Keine Schornsteinfegerkosten
- Es wird nur die kWh Endenergie bezahlt – keine Wirkungsgradverluste
- Hohe Versorgungssicherheit durch die Redundanz der Energieträger in Verbindung mit Pufferspeicher in der Heizzentrale
- Es kann mit einer geringeren Wärmemenge gerechnet werden, da Ölheizungen je nach Alter einen Verlust bis von zu 20 bis 30 % haben können.
- Gesetzeskonform – die Nahwärme erfüllte die gesetzlichen Bedingungen (100% erneuerbare Energie)
- Steuereinnahmen für die Gemeinde
Woher kommt die Wärme?
Die Wärme wird zentral in einer Heizzentrale im Keller der Anne-Frank-Schule erzeugt und über ein Leitungssystem zu Ihrem Gebäude transportiert.
Eine zweite Heizzentrale ist geplant.
Wie kommt die Wärme ins Gebäude?
Nach Festlegung der Ausbaustrecke, werden die Arbeiten zeitnah ausgeschrieben und mit dem Bau der Leitungen und Herstellung der Hausanschlüsse begonnen.
Vom Nahwärmenetz in der Straße wird die Hausanschlussleitung über das Grundstück in den Heizungsraum verlegt und an die Hausübergabestation angeschlossen. Dafür ist eine Kernbohrung erforderlich, durch die die Hausanschlussleitungen (Vorlauf und Rücklauf) in das Gebäude geführt werden. Danach wird die Wand wieder wasserdicht verschlossen.
Unser Ingenieurbüro legt zusammen mit den Eigentümern die Lage und die Verlegung der Hausanschlussleitung sowie den Ort der Hausübergabestation bei einer Vor-Ort-Besichtigung fest.
Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Anlage des Wärmelieferanten und der Kundenanlage. Sie hat die Aufgabe, die Wärme an die Kundenanlage zu übergeben und die abgegebene Wärmemenge zu messen.
Die Gemeinde ist Eigentümer und Betreiber des Nahwärmeanschlusses einschließlich der Übergabestation. Die Anlagen verbleiben im Eigentum der Gemeinde.
Die Anlage des Netzbetreibers endet an den sekundärseitigen Anschlüssen.
Die sekundärseitige (kundenseitige) Einbindung hat bauseits zu erfolgen.
Abschluss eines Anschluss- und Wärmeliefervertrages
Bitte bis Ende Juli 2023 bei der Gemeinde abgeben!
Haben Sie Interesse an einem Nahwärmeanschluss und liegen Sie im geplanten Ausbaugebiet?
Damit die Gemeinde und das Ingenieurbüro weiter planen kann (genaue Ausbaustrecke festlegen, Ausschreibungen durchführen, Wärmebedarf planen usw.) ist zum weiteren Vorgehen geplant, dass die Interessenten in diesem Ausbaubereich verbindlich bis Ende Juli 2023 entschieden haben, ob sie einen Nahwärmeanschluss möchten.
Dazu müssen der Anschlussvertrag und der Wärmeliefervertrag bei der Gemeinde unterschrieben eingehen.
Bis Ende September soll dann die endgültige Ausbaustrecke mit den Abnehmern festgelegt sein.
Anschluss- und Wärmelieferverträge erhalten Sie bei der Gemeinde bei
Frau Carmen Ott-Maier, Telefon 07072 9299-36, E-Mail: cott-maier(at)dusslingen.de
Frau Daniela Kübler; Telefon 07072 9299-44, E-Mail: dkuebler(at)dusslingen.de
Kosten für einen Nahwärmeanschluss
Um das Gebäude ans Nahwärmenetz anzuschließen, fallen einmalige Anschlusskosten gestaffelt nach benötigten kW an:
Anschlusskosten (einmalig) netto (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Bis 30 kW |
12.000,00 € |
Bis 80 kW | 15.000,00 € |
Bis 150 kW | 20.000,00 € |
Bis 300 kW | 35.700,00 € |
Die Kosten für die Einbindung in der Heiztechnik des Gebäudes (sekundäre Seite) sind zusätzlich zu berücksichtigen und vom Eigentümer abzuklären und später auch zu beauftragen.
Weitere Informationen zum Anschluss- und Wärmepreis erhalten Sie auf der Homepage www.rewarm-dusslingen.de oder aus dem Anschluss- und Wärmeliefervertrag.
Zuschüsse
Für einen Nahwärmeanschluss gibt es bisher eine Förderung der BAFA, die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Bitte prüfen Sie Zuschüsse für Ihren Nahwärmeanschluss. Die Merkblätter der Förderprogramme sind zu beachten (Stand: 01.01.2023)
Derzeit gibt es 30 % für einen Nahwärmeanschluss und zusätzlich 10 % Bonus bei Heizungstausch (Öl- und Gaskessel).
Weitere Infos auch auf der Seite:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html