Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.05.2023


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Sitzung mit der Vorstellung von Frau Emily Schmuck. Frau Schmuck ist seit vergangener Woche bei der Gemeindeverwaltung und wird hier ihr Praktikum im Rahmen des Studiums Public Management absolvieren.
Weiter informiert er, dass die Gemeinde wieder an der Aktion Stadtradeln teilnehmen wird. Im Zeitraum vom 11. Juni bis zum 1. Juli 2023 werden wieder Radkilometer gesammelt. In diesem Jahr wird über den gesamten Zeitraum eine Radschnitzeljagd durch die teilnehmenden Gemeinden stattfinden. Mit Hilfe einer Stempelkarte können in den Gemeinden Ammerbuch, Bodelshausen, Dußlingen, Gomaringen, Kusterdingen und in Rottenburg und Mössingen Stempel gesammelt werden. Weitere Informationen hierzu werden in der kommenden Woche veröffentlicht.
Abschließend teilte Bürgermeister Thomas Hölsch mit, dass die Gemeinde durch ihre Beteiligung an der Netzte BW GmbH & Co. KG eine Ausschüttung in Höhe von 59.599 € für das Geschäftsjahr 2022 erhalten wird.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Des Weiteren gab Bürgermeister Thomas Hölsch bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 20.04.2023 einem Stundungsantrag und ratenweiser Zahlung von 50,00 € für rückständige Hort- und MensaMax-Gebühren in Höhe von 1.968,40 € einstimmig zugestimmt hat.

Bebauungsplan "Untere Breite - Teil 2"
Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Bedenken und Anregungen sowie Beschluss als Satzung

In seiner Sitzung am 02.02.2023 hat der Gemeinderat über den Bebauungsplanentwurf „Untere Breite - Teil 2“ beraten und nahm damals von den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit Kenntnis. Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger informierte, dass gleichzeitig der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 02.02.2023 gebilligt und beschlossen hat. Die Offenlage fand im Zeitraum vom 20.02.2023 bis zum 20.03.2023 statt. Im Zuge dieser Auslegung sind von Seiten der Öffentlichkeit keine Anregungen und Bedenken vorgebracht worden. Im selben Zeitraum wurden die Träger öffentlicher Belange erneut angehört. 
Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte Herrn Göran Schmidt von der Planungsgruppe SSW und Herrn Christof Helbig vom gleichnamigen Umweltplanungsbüro zu diesem Tagesordnungspunkt. Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Schmidt die eingearbeiteten Änderungen, wie die Empfehlung zur Anpassung des Waldabstands oder die Verlegung des 20 kV-Kabels. Herr Helbig ergänzte die umweltrechtlichen Belange. Um den Artenschutz zu wahren, werden unter anderem Starenkästen errichtet und das Retentionsbecken amphibienfreundlich angelegt.

 Vorstellung der Präsentationen

Der Gemeinderat nahm von den eingegangenen Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf Kenntnis. Der Bebauungsplan „Untere Breite – Teil 2“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und den Anlagen wird in der Fassung vom 25.05.2023 als Satzung einstimmig beschlossen.
Sobald der Bebauungsplan durch das Landratsamt Tübingen genehmigt wurde, wird die Satzung im Gemeindeboten veröffentlicht.

Neugestaltung des Schulhofes an der Anne-Frank-Schule 
Vorstellung des aktuellen Planungsstandes und Kostenprognose

Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 13.10.2022 über die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe zur Neugestaltung des Schulhofes an der Anne-Frank-Schule informiert. Der Gemeinderat nahm damals das Konzept zur Neugestaltung des Schulhofes der Arbeitsgruppe zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Hähnig Gemmeke, das auch die Neugestaltung des Hindenburgplatzes plant. Das Planungsbüro hat nun gemeinsam mit der Planungsgruppe die Schulhofplanung nochmals überarbeitet.
Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte Frau Judith Schweizer vom Planungsbüro zur Sitzung, die anhand einer Präsentation die gemeinsame Planung vorstellte. Sie erklärt, dass die Struktur des aktuellen Spielplatzes erhalten bleiben und zusätzlich eine Multifunktionsfläche und ein Rückzugsort in Form eines Hecken-Labyrinths geschaffen werden soll.

 Darstellung der Neugestaltung des Schulhofes

In Bezug auf die Kosten schilderte Frau Schweizer, dass die Gesamtkosten in Form einer ersten Kostenprognose für die Herstellung der Fläche, die Außenanlagengestaltung, die Anpflanzung, die neuen Spielgeräte und die Architektur- und Ingenieurleistungen zusammengestallt wurden. Diese wurden mit 964.600 € beziffert.
Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erklärte hierzu, dass Fördermittel beantragt werden sollen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat im April die Ausschreibung für den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ veröffentlicht. Im Rahmen dieses Projekts können Gemeinden, die bereits durch die Städtebauförderung gefördert werden, zusätzliche Fördermittel für Orte der Begegnung wie beispielsweise Spielplätze oder Parkanlagen erhalten. Da es sich in diesem Gebiet um eine Teilfläche des Sanierungsgebiets handelt, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fördermittel aus diesem Programm zu stellen. Sie erläuterte weiterhin, dass nach Rücksprache mit dem Sanierungsbüro von den 964.600 € 70 % förderfähig sind, was einer Summe von 675.220 € entspricht. Von den förderfähigen Kosten können 90 % bezuschusst werden. Dies würde einer Fördersumme von 607.698 € entsprechen. Bei Gesamtkosten in Höhe von 964.600 € würde dann bei der Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von 356.902 € verbleiben.
Der Gemeinderat nahm vom Planungsstand zur Schulhofneugestaltung Kenntnis und stimmte der Planung zu. Zudem bewirbt sich die Gemeinde um Mittel aus der Städtebauförderung 2023 Investitionspakt Baden-Württemberg „Soziale Integration im Quartier“ für den Begegnungsraum bei der Anne-Frank-Schule. Des Weiteren wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Ausschreibung der Maßnahme für die Teilfläche östlich der Anne-Frank-Schule vorzubereiten.

Neugestaltung des Hindenburgplatzes
Vorstellung des überarbeiteten Planungsentwurfes

Einleitend erklärte Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger, dass in der öffentlichen Sitzung am 26.09.2022 das Planungsbüro Hähnig Gemmeke aus Tübingen mit der Planung der Umgestaltung des Hindenburgplatzes beauftragt wurde. Nachdem die Planung im September im Gremium vorgestellt wurde, gab es auf der Klausurtagung im Oktober einen konstruktiven Austausch zwischen den Planern und dem Gremium über den Entwurf.
Frau Schweizer führte ihre Präsentation mit der Vorstellung des geänderten Planentwurfs für die Neugestaltung des Hindenburgplatzes vor. Unter anderem soll rund um das bestehende Waaghaus ein Spielgarten entstehen, der als Alternative zum damaligen Affenhaus angeboten werden soll. Sie betonte, dass ein großes Gesamtkonzept, auch mit der Einbindung des Schulhofes, geschaffen werden soll.
Der Gemeinderat stimmte der überarbeiteten Planung zur Neugestaltung des Hindenburgplatzes zu. Das Büro Hähnig Gemmeke wird mit der Erstellung einer Kostenberechnung für die Neugestaltung beauftragt. Das Gremium wird dann wieder informiert.

Ausweisung der Suchräume für Solar- und Windenergie

Bürgermeister Thomas Hölsch erklärte, dass gemäß dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg für die zukünftige Energieversorgung die erneuerbaren Energien der zentrale Baustein sein sollen. 2 % der Regionalfläche sollen dafür exklusiv für Wind-, Energieanlagen und Freiflächen-, PV-Anlagen regionalplanerisch gesichert werden. Konkret bedeutet das, dass in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis insgesamt mindestens 4.500 ha Fläche für Windenergieanlagen und mindestens 500 ha für Freiflächensolaranlagen im Regionalplan ausgewiesen werden müssen. Vom Regionalverband Neckar-Alb wurden hierzu die sogenannten Suchraumkarten zur Verfügung gestellt.
Im Bereich der Suchraumkarte Solar war sich der Gemeinderat Dußlingen bislang einig, auf eine konkrete Ausweisung solcher Flächen auf dem Gemeindegebiet zu verzichten, sofern die vorhandenen Dachflächen in der Ortslage nicht überwiegend für diese Energiegewinnung genutzt wurden. Dessen ungeachtet muss für eine Freiflächensolaranlage immer auch ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, so dass die Gemeinde auch ohne Ausweisung einer entsprechenden Suchraumfläche nach wie vor die Planungshoheit hat. 
Im Bereich der Windenergie sieht die Suchraumkarte eine größere Fläche Richtung Kreßbach vor. Dieser Suchraum sollte von Seiten der Gemeinde für die Windenergie näher untersucht werden. Die Gemeinde hat über das Ingenieurbüro Mauthe die Fläche des entsprechenden Suchraums graphisch ermitteln lassen und die Gesamtfläche umfasst 193,37 ha. Dieser Suchraum soll nun dem Regionalverband für die weiteren Untersuchungen gemeldet werden.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Ausweisung des Suchraumes Windenergie im Bereich Kreßbach (Gemarkung Tübingen) mit einer Gesamtfläche von 193,37 ha zu und bittet den Regionalverband um weitere Detailuntersuchung. Für den Suchraum Solar/Freiflächenphotovoltaik weist die Gemeinde Dußlingen auf ihrer Gemarkung keine Flächen aus. 

Bauantrag zum Neubau eines Freiflächenlagers mit Wiegebüro in Containerbauweise, Untere Breite 2, Flst. 6421 (Teilfläche)

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger informierte, dass die Sülzle Holding GmbH & Co. KG einen Bauantrag zum Neubau eines Freiflächenlagers mit Wiegebüro in Containerbauweise in der Unteren Breite 2 gestellt hat. Geplant ist die Errichtung eines Freilagers mit Kranbahn sowie einem Wiegebüro und 18 offenen Stellplätzen. Für den Bereich, in dem das Bauvorhaben geplant ist, befindet sich der Bebauungsplan „Untere Breite Teil 2“ aktuell in Aufstellung. Sowohl der Bauantrag auf Errichtung der Gewerbehalle sowie der Bauantrag zum Neubau der Freiflächenanlage werden parallel durch das Baurechtsamt bereits geprüft. Dies ist möglich, da die Grundzüge der Planung und die Planungsabsicht der Gemeinde im Bebauungsplanentwurf bereits konkret definiert sind. 
Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zum Neubau der Freiflächenanlage mit Wiegebüro in Containerbauweise und Kranbahn in der Unteren Breite 2.

Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen/Jugendschöffen endet am 31.12.2023. Stellvertretende Hauptamtsleiterin Laura Makowski erklärte, dass gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) die Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufzustellen hat. Um Schöffinnen/Schöffen für die Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 zu gewinnen, wurden zwei Aufrufe im Gemeindeboten veröffentlicht. Hierauf meldeten sich 17 Personen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden.
Darüber hinaus wurde die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aufgestellt und bereits ans Landratsamt weitergeleitet, da die Wahl vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Tübingen übernommen wird.
Abschließend gab sie bekannt, dass zusätzlich zwei Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Tübingen zu melden waren. Bisher waren Herr Gemeinderat Klaus Zürn und Herr Gemeinderat Harald Müller als stellvertretende Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts Tübingen gelistet. Auch für die kommende Wahl haben sich beide bereit erklärt, sich für den Schöffenwahlausschuss zur Wahl zu stellen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen in allgemeinen Strafsachen zu und nahm die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zur Kenntnis. Des Weiteren nahm der Gemeinderat die gemeldeten Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse, Herr Klaus Zürn und Herr Harald Müller zur Kenntnis.

Feststellung Jahresabschluss 2021 - Gemeindehaushalt

Kämmerin Patricia Albano erläuterte die Einzelheiten des Jahresabschlusses 2021 anhand einer Präsentation. Der Jahresabschluss 2021 weist im Ergebnishaushalt ein Gesamtergebnis von 3.094.071,74 € vor. In Bezug auf das ordentliche Ergebnis wurden Mehrerträge in Höhe von 1.723.293,64 € erwirtschaftet. Nach den Gesetzmäßigkeiten der Gemeindehaushaltsverordnung werden die Mehrerträge aus Überschüssen den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Übersicht der Gesamtergebnisrechnung

Den ordentlichen Erträgen von 14.700.903,29 €, stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 12.977.609,65 € entgegen. Daraus resultiert ein ordentliches Ergebnis von 1.723.293,64 €.
In der Gesamtfinanzrechnung entstand bei der Ergebnisrechnung ein Zahlungsmittelüberschuss von 1.868.034,16 €, d.h. es wurden mehr Einzahlungen als Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Haushaltsjahr 2021 generiert. Aufgrund getätigter Investitionen im Jahr 2021, entsteht ein Finanzierungsmittelüberschuss in Höhe von 312.716,71 €, was ein Anstieg der liquiden Mittel mit sich bringt. Insgesamt entstand somit ein Finanzierungsmittelüberschuss in Höhe von 2.180.750,87 €.
Kreditaufnahmen waren nicht notwendig. Weiter erklärte sie, dass die Bilanz einen Betrag von 68.663.477,07 € aufweist. 
Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss 2021 des Gemeindehaushalts zum Stichtag 31.12.2021 sowie den Feststellungsbeschluss einstimmig fest.
Diese Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Kostenfeststellung Fußgängerbrücke beim Sportplatz

Kämmerin Patricia Albano gab bekannt, dass die Lieferung und Montage der Metallbrücke beim Sportplatz durch den Gemeinderat am 25.03.2021 an die Firma Atelier Sieffert aus Gambsheim in Frankreich und die Abbruch- und Fundamentarbeiten an die Firma K&L Bau GmbH aus Dußlingen vergeben wurde. Die Ausführung der Arbeiten erfolgte im 2. Halbjahr 2021 und die Fertigstellung der Angleichungsmaßnahmen Ende Februar 2022. 
Die Kostensituation stellt sich wie folgt dar:

Vergabesumme Abrechnung
Firma Atelier Sieffert 83.253,59 € 83.253,59 €
Firma K&L Bau GmbH 24.609,80 € 33.165,00 €
Statiker Barz 773,50 €
Prüfstatik bvs GmbH & Co. KG 4.558,75 €
Büro Mauthe 18.134,91 €
Gesamtsumme:   107.863,39 € 139.885,75 €

Die Kosten für die Abbruch- und Fundamentarbeiten erhöhten sich aufgrund von Mehraufwendungen der Böschungssicherung im Bereich des Fundamentes.
Der Gemeinderat nahm vom Abschluss der Arbeiten für die Erneuerung der Fußgängerbrücke beim Sportplatz Kenntnis und stellte die Gesamtkosten der Maßnahme mit insgesamt 139.885,75 € fest.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.