Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 09.03.2023


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung mit der Mitteilung, dass in den letzten Wochen die Bescheide über die Wasser- und Abwassergebühr für das Jahr 2022 zugestellt wurden. Am 06.02.2023 wurden bereits die aus der Abrechnung entstandenen Gebühren ausbezahlt und am 08.03.2023 erfolgte die Abbuchung für die erste Abschlagszahlung. Er erklärte weiterhin, dass aufgrund einer Berichtigung der Niederschlagswassergebühr die Bürgerinnen und Bürger einen Korrekturbescheid erhalten werden. Der entstandene Differenzbetrag wird einmalig als Gutschrift mit Fälligkeit vom 23.03.2023 erstattet. Die Abschlagszahlungen werden sich zum ursprünglichen Bescheid nicht ändern.

Des Weiteren gab Bürgermeister Thomas Hölsch bekannt, dass aus den Bundesmitteln des Digitalpakts 2019 bis 2024 auf das Land Baden-Württemberg nochmals Mittel in Höhe von 650 Mio. Euro entfallen. Hieraus konnten ca. 11 Mio. Euro ungebundene Restmittel an die Schulträger verteilt werden. Um weitere Mittel hiervon zu beziehen, musste ein Antrag gestellt werden, was die Gemeinde gemacht hat. Mit Schreiben vom 01.03.2023 teilte das Kultusministerium mit, dass für die Umsetzung des Digitalpakts in der Anne-Frank-Schule das bereits festgelegte Budget um 2.100 €, auf somit insgesamt 62.850 € erhöht werden konnte.

Abschließend setzte Bürgermeister Thomas Hölsch das Gremium in Kenntnis, dass von der NetzeBW die Abrechnung für die Konzessionsabgabe Strom für das Jahr 2022 eingegangen ist. Demnach erhält die Gemeinde eine Gutschrift in Höhe von 132.954,62 €.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 16.02.2023 einer Niederschlagung einer Gewerbesteuerforderung für das Veranlagungsjahr 2018 einschließlich Nebenforderungen in Höhe von insgesamt 46.914,80 € einstimmig zugestimmt.

Bauantrag zur Errichtung eines Boardinghouses mit 14 Appartements, Untere Breite 3/1, Flst. 6421/3

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger informierte, dass ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Boardinghouses mit 14 Appartements in der Unteren Breite 3/1 eingegangen ist. Neben 14 Appartements sind zudem zwei Aufenthaltsräume mit jeweils 25 m² geplant. Die Grundabmessungen des Gebäudes betragen rund 15 m auf 31 m. Die Traufhöhe ist mit 3,12 m und die Firsthöhe mit 4,55 m angegeben. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 über das Bauvorhaben bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage beraten. Nach wie vor ist beantragt, eine geringfügige Überschreitung des Baufensters vorzunehmen und die Firstrichtung zu drehen. Gleichzeitig bleibt das seinerzeit vorgelegte Nutzungskonzept Bestandteil der Baugenehmigung. Der Gemeinderat hat den beantragten Befreiungen im Rahmen der Bauvoranfrage bereits zugestimmt.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur Errichtung eines Boardinghouses in der Unteren Breite 3/1 mit 14 Appartements. Zudem soll das vorgelegte Nutzungskonzept Bestandteil der Baugenehmigung werden. Bezüglich der im Bebauungsplan ausgewiesenen östlichen Baugrenze wird aufgrund von deren Überschreitung mit dem geplanten Gebäude samt Dachvorsprung um bis zu 1,0 m eine Befreiung erteilt.

Bauantrag zur Errichtung von 4 Doppelhaushälften mit 4 Garagen und 4 Stellplätzen, Kirchstraße 50/1 - 50/4, Flst. 1031/3

Bereits im vergangenen Jahr ging ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von vier Doppelhaushälften mit vier Garagen und vier Stellplätzen in der Kirchstraße 50/1 ein. Geplant ist die Errichtung von zwei Wohnhäusern, die jeweils als Doppelhaus ausgeführt werden. Für jedes der Häuser ist eine Garage sowie ein offener Stellplatz geplant. Die Häuser sind jeweils 6,01 m breit und 13 m tief. Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erklärte, dass für den Bereich, in dem das Bauvorhaben geplant ist, es keinen rechtsgültigen Bebauungsplan gibt. Demnach muss sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen. Das Landratsamt teilte die Auffassung der Gemeindeverwaltung, dass sich das Vorhaben im Innenbereich befindet und demnach nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Hinsichtlich der Einfügungskriterien besteht noch Uneinigkeit, weshalb das Verfahren bereits einige Zeit andauert.

Die vom Landratsamt nach erster Prüfung abgewogene Beurteilung stellt sich zusammenfassend so dar, dass in Bezug auf die First- und Traufhöhe sowie die gewählte Korngröße die Einfügungskriterien nach § 34 BauGB nicht eingehalten sind. Darüber hinaus gingen umfangreiche Einwände und Anmerkungen im Zuge der Anhörung der Angrenzer und Fachabteilungen des Landratsamts ein.

Das Gremium teilte die Auffassung, dass die Fläche grundsätzlich für eine Nachverdichtung nach § 34 BauGB geeignet ist. Weiter versagte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung von vier Doppelhaushälften mit vier Garagen und vier Stellplätzen in der Kirchstraße 50/1.

Antrag der DWV - Bedarfsoptimierte LED-Straßenbeleuchtung für Dußlingen

Am 13.02.2023 ist bei der Verwaltung ein Antrag der DVW-Fraktion auf bedarfsoptimierte LED-Straßenbeleuchtung eingegangen.

Bürgermeister Thomas Hölsch gab der Fraktion die Möglichkeit, ihren Antrag ausführlicher zu erläutern.

Gemeinderat Dirk Wütherich führte erläuternd aus, dass durch eine bedarfsoptimierte LED-Straßenbeleuchtung, die durch Bewegungsmelder gesteuert wird, zum einen ein Sicherheitsgefühl geschaffen und zum anderen Stromeinsparungen erzielt werden können. Die DWV forderte, dass die Verwaltung bis zum Frühsommer konkrete Maßnahmen zur technischen Umsetzung erarbeitet und die hierfür notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 eingeplant werden.

Bürgermeister Thomas Hölsch erklärte, dass es in Dußlingen ca. 500 Leuchtpunkte gibt und hiervon bereits 370 Straßenlaternen auf LED-Leuchtmittel umgerüstet wurden. Die übrigen 130 Straßenlaternen können aus technischen Gründen nicht umgerüstet werden.

Aufgrund der Vielzahl der bereits umgerüsteten Leuchten und der Abwägung zwischen den Kosten und dem Nutzen für die Umrüstung auf die bedarfsoptimierte LED-Straßenbeleuchtung, einigte sich das Gremium darauf, dass dies für das bestehende Beleuchtungsnetz nicht umgesetzt werden soll.

Nach einer ausführlichen Diskussion beschloss das Gremium einstimmig, dass die bedarfsoptimierte LED-Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet Innerer Weilersbach geprüft werden soll. Des Weiteren soll die Verwaltung ermitteln, wie hoch die Einsparungen sind, die durch die bereits erfolgte Umrüstung auf die LED-Leuchtmittel erzielt wurden.

Wasserverluste und Rohrbruchstatistik 2022

Kämmerin Patricia Albano erklärte, dass die Gemeinde im vergangenen Jahr 343.531 m³ Wasser, d.h. 27.055 m³ weniger als im Vorjahr von der Steinlach-Wasserversorgung bezogen hat. Der Wasserverlust beträgt damit 4.873 m³ (Vorjahr: 17.890 m³). Das entspricht 1,42 % der bezogenen Wassermenge. Mit den 1,42 % liegt der Wasserverlust des Jahres 2022 unter der angestrebten Zielvorgabe von 5 % bis 7 %. Insgesamt wurden 24 Rohrbrüche verzeichnet. Davon entfallen sechs auf Hauptleitungen und 18 auf Hausanschlussleitungen. Der Verbrauch pro Einwohner betrug 53,0 m³/Jahr bzw. 145,2 l/Tag (Vorjahr: 154,2 l/Tag). Nach Abzug der größten gewerblichen Wasserverbraucher reduziert sich der Durchschnittsverbrauch pro Einwohner und Jahr auf 44,0 m³ bzw. 121,9 l/Tag (Vorjahr: 120,5 l/Tag).

Das Gremium nahm die Wasserverluste und Rohrbruchstatistik 2022 zur Kenntnis.

Nahwärmekonzept REWARM Dußlingen
Betrieb gewerblicher Art "Wärmeversorgung der Gemeinde Dußlingen"

Die Gemeinde Dußlingen wendet den § 2b Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2023 noch nicht an, sondern hat die Erstanwendung auf den 01.01.2025 verschoben. Kämmerin Patricia Albano informierte, dass für die Wärmeversorgung daher die auf den Aufwendungen und Herstellungskosten lastende Umsatzsteuer als Vorsteuer nur geltend gemacht werden kann, wenn sie als Betrieb gewerblicher Art (BgA) qualifiziert ist. Die Gemeindeverwaltung beabsichtigte bereits 2022 in Abstimmung mit dem Gemeinderat die Wärmeversorgung wirtschaftlich zu führen und aufgrund der BgA-Qualifikation, Vorsteuern geltend zu machen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, dass die Gemeinde die Wärmeversorgung als Betrieb gewerblicher Art führt. Zunächst wird dieser als Regiebetrieb geführt.

Zur Information: Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger gab bekannt, dass die Verwaltung ihr Einvernehmen zum Entfall der Trafostation in Halle 2 und zum Neubau einer Trafostation und Erweiterung der Parkplatzflächen in der Maltschachstraße 37 als Geschäft der laufenden Verwaltung erteilt hat.

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

Verschiedenes

Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass im Kreuzungsbereich Blumenstraße/Wilhelm-Herter-Straße Belagsschäden um die Dükerschächte entstanden sind. Damit keine weiteren Schäden an den Abdeckungen auftreten, muss der Asphaltbelag im Bereich der Abdeckungen erneuert werden. Die Firma Stumpp, die aktuell die Asphaltarbeiten in der Panoramastraße erledigt, wird die Arbeiten durchführen. Aufgrund dessen wird der Kreuzungsbereich Anfang der Woche halbseitig gesperrt und eine Umleitungsstrecke wird eingerichtet.

Abschließend gab Bürgermeister Thomas Hölsch bekannt, dass die notwendigen Arbeiten für die Artenschutzmaßnahmen für das Gewerbegebiet Untere Breite II beschränkt ausgeschrieben wurden. Beispielsweise müssen für die Umsiedlung der Zauneidechsen verschiedene Habitate neu angelegt werden und eine Baufläche mit einem Reptilienzaun eingefasst werden. Für die Durchführung dieser Arbeiten gaben von fünf angeschriebenen Firmen drei ein Angebot ab. Das günstigste Angebot in Höhe von 107.244,70 € kam von der Firma Garten Moser GmbH & Co. KG aus Reutlingen, an die der Auftrag erteilt wurde.

Das Gremium nahm Kenntnis.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.