Anlieferung von Häckselmaterial auf dem ZAV-Gelände


Auch dieses Jahr werden wieder Mittel bereit gestellt, um Dußlinger Bürgern und Einwohnern die Anlieferung von Häckselmaterial auf dem Gelände des ZAV, Im Steinig 61, zu ermöglichen.

Grundstückseigentümer erhalten hierzu zwei Berechtigungsscheine pro Halbjahr mit einer Kostenbeteiligung von 3,00 € je Schein. Dieser ist für jeweils eine Anlieferung im laufenden Kalenderjahr gültig und muss beim Verwiegen des Materials beim ZAV abgegeben werden.

Eine Anlieferung ohne Berechtigungsschein, auch bei nachträglicher Vorlage eines Berechtigungsscheines, ist nicht möglich!

Nachdem der ZAV das angelieferte Material der Gemeinde Dußlingen monatlich in Rechnung stellt, muss jede Anlieferung (auch Kleinmengen) verwogen werden.

Die Ausgabe der Häckselscheine erfolgt pro Halbjahr.

Die Berechtigungsscheine können ab dem 06.02. im Bürgerbüro des Rathauses, beantragt werden. Berechtigungsscheine werden nur so lange ausgegeben, bis die vom Gemeinderat bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind.