Schnittgutsammelaktion 2023


Wie jedes Jahr wird im Februar 2023 in Dußlingen das Schnittgut eingesammelt und verwertet. Alle Streuobstwiesenbesitzerinnen und -besitzer im Gewann „Hägnach/Hinter dem Bangert“ sowie im „Stäudach bis Bettwiese“ sind dazu aufgerufen, ihre Schnittgutabfälle entlang der gekennzeichneten Abfuhrwege zu deponieren. Um das Einsammeln und Schreddern sowie die energetische Verwertung des Schnittgutes sorgt sich die Gemeinde.

Vom 31.01.2023 bis 28.02.2023 können Sie Ihr Schnittgut entlang der gekennzeichneten Abfuhrwege ablegen. Der beigefügte Lageplan zeigt, welche Wege angefahren werden.

Wenn Ihr Grundstück hier angrenzt, brauchen Sie Ihr Schnittgut nur direkt an die markierten Abfuhrwege legen. Auch Wiesenbesitzer/ -innen, deren Grundstück nicht direkt an einem der Feldwege grenzt oder nicht im Gebiet liegt, bitten wir, das Schnittgut nicht vorab zu verbrennen. Sie können dieses ebenfalls an dem rot markierten Sammelplatz ablegen.

Wichtig! Wir sammeln nur Schnittgut von Ihren Obstbäumen aus dem im Lageplan gekennzeichneten Bereich ein! Sonstige Gartenabfälle und Grüngut oder Wurzeln werden nicht eingesammelt. 

Bei einer illegalen Ablage dieser Abfälle handelt es sich nach § 28 Abs. 1 Satz 1 KrWG i.V.m. § 69 Abs. 2 KrWG um eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Ziel dieser Aktion ist es, dass ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.

Gleichzeitig soll mit der Aktion ein Anreiz geschaffen werden, die Bäume nach der Winterpause wieder zu pflegen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Makowski unter der Telefonnummer 07072 / 9299-21 oder per E-Mail: LMakowski(at)dusslingen.de.

Die Gemeinde freut sich auch im Jahr 2023 über eine hohe Teilnahme!

Lageplan der Schnittgutsammelaktion