Landesfamilienpass


Die neuen Gutscheinkarten 2023 für den Landesfamilienpass können ab sofort beim Bürgerbüro abgeholt werden.

Für die Aushändigung der Gutscheinkarte ist der Landesfamilienpass vorzulegen.

Für den Landesfamilienpass sind folgende Personengruppen berechtigt:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Familien in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind, mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 % Erwerbsminderung (bitte durch entsprechenden Leistungsbescheid nachweisen)
  • Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (bitte durch entsprechenden Leistungsbescheid nachweisen)
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (bitte durch entsprechenden Leistungsbescheid nachweisen)

Seit 2019 können neben einer berechtigten Person bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden (z.B. Oma/Opa, Familienbegleiter, etc.).

Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Neuanträge können ebenfalls beim Bürgerbüro gestellt werden.