Silvesterfeuerwerk - das Abbrennen von Feuerwerkskörpern


Dieses Jahr gilt zum ersten Mal seit zwei Jahren kein bundesweites Böllerverbot mehr.

Jedoch gilt grundsätzlich in ganz Deutschland, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Fachwerkhäusern) keine Pyrotechnik abgebrannt werden darf. Böller und Raketen sind in diesen Bereichen verboten.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Dußlingen weist auf die wesentlichen zu beachtenden Rahmenbedingungen und Regelungen im Zusammenhang mit dem Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände um den Jahreswechsel hin.

Privatpersonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen pyrotechnisches Feuerwerk der Kategorie II (Silvesterfeuerwerk) nur am 31.12. und 01.01. ohne Genehmigung abbrennen. 

Zu allen anderen Zeiten des Jahres ist für den Erwerb und das private Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ausdrücklich eine Ausnahmegenehmigung des örtlichen Ordnungsamtes erforderlich.

Damit der Neujahrstag ohne Ärger und Verdruss beginnt, bitten wir alle „Hobby-Feuerwerker“, die Reste ihrer ausgebrannten und geborstenen Feuerwerkskörper nach dem Abbrennen einzusammeln und zu entsorgen.

Jedes Jahr zur Silvesterzeit ereignen sich leider zahlreiche Brände und Unfälle. Hauptursache ist immer wieder unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit Feuerwerkskörpern. Die Beachtung folgender allgemeiner Hinweise sollte beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II eigentlich selbstverständlich sein:

  • Die den Feuerwerkskörpern beiliegende oder aufgedruckte Gebrauchsanweisung ist unbedingt einzuhalten.
  • Feuerwerkskörper sind ausschließlich im Freien zu verwenden.
  • Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinderspielplätzen, Altenheimen und Kirchen gezündet werden.
  • Im betrunkenen Zustand oder unter Drogeneinfluss keine Feuerwerkskörper zünden.
  • Die Feuerwerkskörper dürfen nur auf schwer brennbarem Untergrund verwendet werden.
  • Keinesfalls Feuerwerkskörper in Personengruppen oder in offene Fenster, Türen oder Briefkästen werfen.
  • Beim Zünden des Silvesterfeuerwerks die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen und auch nicht direkt am Körper zünden.
  • Silvesterfeuerwerk nicht vom Balkon aus zünden oder von oben herunterwerfen.
  • Raketen mit Führungsstab nie in den Boden stecken.
  • Flugrichtung der Feuerwerkskörper so wählen, dass sie nicht in Häuser oder in leicht brennbare Materialien niedergehen können. Dabei sind auch die Windrichtung und Windstärke zu beachten.
  • Nach dem Anzünden des Feuerwerkskörpers auf Sicherheitsabstand gehen und nicht in den Händen behalten.
  • Bei Trockenheit ist besondere Vorsicht geboten. Löschmittel sind erforderlichenfalls bereitzuhalten.
  • „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals zünden (nach Wartezeit mit Wasser unschädlich machen).
  • Feuerwerkskörper herzustellen oder zu verändern ist lebensgefährlich und deshalb verboten.

Wir bitten um Beachtung und wünschen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins neue Jahr 2023.