Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 01.12.2022


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung mit der Begrüßung von Frau Carmen Ott-Maier und Frau Stefanie Klein. Frau Ott-Maier war bis 2014 als Hauptamtsleiterin bei der Gemeinde tätig und wird nun das Projekt REWARM in Teilzeit begleiten. Auch Frau Klein wird nach ihrer fünfmonatigen Elternzeit das Team der Kämmerei als stellvertretende Kämmerin ebenfalls wieder in Teilzeit verstärken. Bürgermeister Thomas Hölsch wünschte beiden einen guten Start und viel Freude bei ihrer Arbeit.

Zudem informierte er, dass ab dem 14.12.2022 die Gemeindeprüfungsanstalt Baden – Württemberg eine Allgemeine Finanzprüfung bei der Gemeinde durchführen wird. Die Prüfung erstreckt sich auf die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2017-2018, die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 und die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe.

Sachstandsbericht zum Nahwärmekonzept REWARM Dußlingen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch Frau Lorinser vom gleichnamigen Ingenieurbüro.

Frau Lorinser informierte anhand einer Präsentation über den aktuellen Sachstand. Hierbei erläuterte sie, dass bereits 1.700 Trassenmeter gebaut wurden und es 32 geplante Abnehmer gibt. Mit dem Bau wurde Ende Juni begonnen und die Bauarbeiten erstrecken sich über die Straßen Kugelwörth, Hindenburgplatz, Austraße, Uffhofenstraße und Niederhofenstraße. Die Heizzentrale wurde im Keller des Schulgebäudes eingebaut und der Pufferspeicher im Schulhof verbaut. Außerdem gab Frau Lorinser einen Überblick über die Erweiterung des Wärmenetzes. Beabsichtigt ist, dass sich das Netz angrenzend an die Trassen in Richtung Kreßbacher Straße auf die Bahnhofstraße ausweitet. Hierfür wurde bereits der erste Antrag auf Fördermittel gestellt. Zudem besteht die Überlegung, dass Quartier Schulzentrum / Maltschach / Kemmlit ebenfalls mit einem Nahwärmenetz auszubauen. Die ersten Vorgespräche fanden bereits statt und ein weiterer Förderantrag wird in den kommenden Wochen gestellt.

Zum zeitlichen Rahmen teilte Frau Lorinser mit, dass aktuell die Anschlussverträge abgewickelt werden und der Wärmeliefervertrag Anfang 2023 geschlossen werden soll. Gleichzeitig soll die Heizzentrale und die Übergabestation installiert werden.

Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zum Nahwärmekonzept REWARM zur Kenntnis.

Frau Lorinser beim Sachstandsbericht zum Nahwärmekonzept

Vorstellung Regenüberlaufbecken (RÜB) Stauraumkanal im Steinlachweg (RÜB 14/2)

Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Bescheid vom 27.03.2017 dem Abwasserverband Steinlach-Wiesaz die wasserrechtliche Erlaubnis zur unbeschränkten Einleitung der bei Regenwetter hinausgehenden Wassermengen in die Steinlach bis längstens 31.12.2021 erteilt. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Gemeinde Dußlingen anstelle des vorhandenen Regenüberlaufs im Steinlachweg ein Regenüberlaufbecken bis 31.12.2019 baut und in Betrieb nimmt.

Bürgermeister Thomas Hölsch ergänzte, dass das Ingenieurbüro Mauthe mit der Planung beauftragt wurde und diese dem Landratsamt Tübingen zur Genehmigung vorgelegt wurde. Nach Prüfung der Planung wurde seitens des Landratsamts Tübingen angemerkt, dass eine Schmutzfrachtberechnung angestellt werden muss, damit eine Genehmigung erteilt werden kann. Da die Erstellung dieser Rechnung sehr komplex ist, dauerten die weiteren Planungen bis Anfang 2022 an.

Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte Herrn Till Langrehr vom Ingenieurbüro Mauthe GmbH, der die geänderten Planungen des Stauraumkanals vorstellte. Hierbei ging er auf die Anforderungen des Landratsamts wie die Rückstauklappe für den Hochwasserfall, den Grobstoffrückhalt und die Vermeidung von Ablagerungen im Kanal ein. Bezüglich der Kosten teilte Herr Langrehr mit, dass für die Errichtung des Stauraumkanals Kosten in Höhe von 474.000 € entstehen werden.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Planung eines Stauraumkanals im Steinlachweg zu und beschloss die Beauftragung der Mauthe GmbH die Ausschreibung vorzubereiten und die Bauleitung durchzuführen.

Herr Langrehr bei der Vorstellung der Planungen

Beratung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Abwasserentsorgung und Wasserversorgung

Stellvertretende Kämmerin Stefanie Klein gab einen Überblick über den Haushaltsplan 2023 und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe. Hierbei erläuterte sie die Unterhaltungsmaßnahmen in den Bereichen Innere Verwaltung, Sicherheit und Ordnung, Schulen, Sport, Kultur und Soziales, Bauen und Umwelt, Wirtschaft und Tourismus. Darüber hinaus stellte sie das Investitionsprogramm vor, welches unter anderem die Sanierung der Steinlach oder den Ausbau des Nahwärmenetzes beinhaltet.

In Bezug auf den Eigenbetrieb Wasserversorgung teilte stellvertretende Kämmerin Stefanie Klein mit, dass im Jahr 2023 im Erfolgsplan mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.008.100 € gerechnet wird. Beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung werden im Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.009.450 € anfallen.

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger ergänzte im Kernhaushalt die Zahlen mit den anfallenden Personalkosten für das kommende Haushaltsjahr. Voraussichtlich werden 4.833.800 € an Personalkosten anfallen, was zum Vorjahr deutliche Mehrausgaben sind. Dies hängt unter anderem mit den geforderten Tariferhöhungen für Beschäftigte zusammen.

Das Gremium nahm die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abwasserentsorgung und Wasserversorgung zur Kenntnis.


Gebührenkalkulation der Wasserversorgung

Verrechnung der Überschuss- bzw. Verlustvorträge 2020 und Gebührenfestsetzung 2023

Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte, dass Grundlage für die diesjährige Überprüfung der Wassergebühren der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 ist. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Dußlingen verzeichnet im Wirtschaftsjahr 2020 einen Gewinn in Höhe von 11.239,00 €. Nach Verrechnung der Verluste aus Vorjahren verbleibt ein Überschuss von 41.739,00 €. Aufgrund des verbleibenden Überschusses und um eine möglichst lineare Gebührenentwicklung zu erreichen, wird der Überschuss in den Jahren 2023 – 2025 verrechnet. Unter Berücksichtigung dieser Werte ergibt sich eine kostendeckende Wassergebühr in Höhe von 2,61 €/m³ (Vorjahr 2,22 €/m³).

Der Gemeinderat stimmte der Verrechnung des Überschusses aus dem Wirtschaftsjahr 2020 und der Festsetzung der Wassergebühren in Höhe von 2,61 €/m³ ab dem 01.01.2023 einstimmig zu.

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS –) vom 06.12.2002

Des Weiteren gab Bürgermeister Thomas Hölsch bekannt, dass aufgrund der Änderung der Wassergebühren auf 2,61 €/m³ eine Anpassung der Wasserversorgungssatzung notwendig ist.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser.

Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.


Gebührenkalkulation der Abwasserentsorgung

Verrechnung der Überschuss- bzw. Verlustvorträge 2020 und Gebührenfestsetzung 2023

Bürgermeister Thomas Hölsch erklärte die Gebührenkalkulation der Abwasserentsorgung.

Er informierte, dass Überschüsse den künftigen Gebührenkalkulationen innerhalb von fünf Jahren gutgeschrieben werden müssen, Verluste können innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden. Zu beachten gilt, dass zwischen Überschüssen/Verlusten aus der Schmutzwassergebühr und Überschüssen/Verlusten aus der Niederschlagswassergebühr unterschieden werden muss. Demnach entfällt bei der Gemeinde der Überschuss aus 2020 in Höhe von 33.545,60 € mit einem Überschuss von 16.007,53 € auf die Beseitigung des Schmutzwassers und mit einem Überschuss von 17.538,07 € auf die Beseitigung des Niederschlagswassers. Diese Überschüsse sollen jeweils auf die Jahre 2023 – 2025 verteilt werden, dass sich der Entlastungsbetrag kontinuierlich reduziert und sich so eine möglichst stabile Gebührenentwicklung ergibt. Nach Berücksichtigung der Überschüsse und der Betriebskostenumlage an den Abwasserverband ergibt sich eine Gebühr von 1,71 €/m³ für das Schmutzwasser und eine Gebühr von 0,45 €/m² für das Niederschlagswasser.

Das Gremium stimmte der Verrechnung des Überschusses aus 2020 in Höhe von 123.203,45 € aus dem Wirtschaftsjahr 2020 in den Haushaltsjahren 2023 – 2025 einstimmig zu. Zudem beschloss der Gemeinderat einstimmig zum 01.01.2023 die Schmutzwassergebühr von 1,71 €/m³ und die Gebühr für das Niederschlagswasser in Höhe von 0,45 €/m² festzulegen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung -AbwS-)

Abschließend informierte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass aufgrund der Anpassung der Schmutzwassergebühr auf 1,71 €/m³ (bisher 1,48 €/m³) und die der Niederschlagswassergebühr auf 0,45 €/m² (bisher 0,47 €/m²) eine Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) erforderlich ist.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS).

Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.


Einstellung der Bezuschussung bezüglich der Wabengrenze

Antrag der FWV vom 05.11.2022

Zum 01.01.2021 wurde Dußlingen von der Tarifwabe 113 Mössingen in die Tarifwabe 111 Tübingen / 113 Mössingen verlegt, um den Fahrgästen mit Ziel und Start Tübingen eine Fahrpreisreduzierung anbieten zu können. Um die Mindereinnahmen, welche dadurch für den Verkehrsverbund naldo entstehen, zu kompensieren, hat die Gemeinde jährlich einen Ausgleich zu bezahlen.

Da nun eine bundeseinheitliche Preisgestaltung bezüglich des Nahverkehrs kommen soll, hat die FWV-Fraktion einen Antrag auf Einstellung der Ausgleichszahlung gestellt. Durch die Einführung des bundesweit gültigen 49 €-Tickets wird voraussichtlich die Nachfrage nach Einzelfahrscheinen zurückgehen, da das 49 €-Ticket ein kostengünstiges Angebot ist. Aufgrund dessen soll die Kompensationszahlung eingestellt werden. Nach der Erläuterung des Antrags erklärte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass gemäß der vertraglich geregelten Kündigungsfrist der Vertrag zum 31.12.2023 gekündigt werden kann, so dass die Kostenbeteiligung zum 01.01.2024 außer Kraft tritt.

Bei einer Enthaltung von Gemeinderätin Gerlinde Hafner stimmte der Gemeinderat einstimmig der Einstellung der Ausgleichszahlung und der Kündigung des Vertrags mit dem Landratsamt Tübingen und dem Verkehrsverbund naldo zu. Zudem wird die Verwaltung damit beauftragt, mit dem Landratsamt und dem Verkehrsverbund in Verhandlungen zu gehen, um das weitere Vorgehen und ein Aussetzen des Vertrags zu besprechen.

Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden

Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass ein Bürger zwei Sitzsäcke im Wert von ca. 150 € an die Verlässliche Schule gespendet hat.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme der Spende und deren entsprechender Verwendung zu.

Einen herzlichen Dank an den Spender.

Zur Information: Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen

Die Gemeinde erteilte ihr Einvernehmen als Geschäft der laufenden Verwaltung zum Nachtragsgesuch: Vergrößerung des Carports / Fahrrad- und Müllbereichs, Am Weinbruck 6, Flst. 9864, 72144 Dußlingen.

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.