Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 10.11.2022


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung mit der Bekanntgabe des diesjährigen Ehrenamtsabends. Er informierte, dass am 25.11.2022 wieder die alljährliche Kulturveranstaltung in der Reihe „Dußlinger Konzerte & Kultur“ stattfinden wird. Es wird eine Impro-Theateraufführung des Harlekin Theaters aus Tübingen stattfinden. Karten für die Veranstaltung können im Bürgerbüro erworben werden.


Neuwahl des Feuerwehrkommandanten und seines ersten Stellvertreters

Zustimmung des Gemeinderates

Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass am 08.10.2022 bei der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr die Neuwahl des Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter stattgefunden hat. Dabei wurde bei geheimer Wahl Herr Sven Laichinger zum Feuerwehrkommandanten und Herr Patrick Klett zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten mit jeweils 42 Ja-Stimmen und einer Leerstimme wiedergewählt. Gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung bedarf diese Wahl noch der Zustimmung des Gemeinderates, bevor die Bestellung durch den Bürgermeister erfolgt.

Der Gemeinderat stimmte der Wiederwahl von Herrn Sven Laichinger zum Kommandanten und Herrn Patrick Klett zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Dußlingen einstimmig zu.

Herr Bürgermeister Thomas Hölsch gratuliert Herrn Laichinger und übergibt die Bestellungsurkunde

Herr Bürgermeister Thomas Hölsch gratuliert Herrn Klett und übergibt die Bestellungsurkunde

Bürgermeister Thomas Hölsch bedankte sich bei Herrn Laichinger und Herrn Klett für ihr Engagement und ihren Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr Dußlingen und überreichte ihnen die Bestellungsurkunden.

Auch Herr Laichinger und Herr Klett sprachen ihren Dank an Bürgermeister Thomas Hölsch und den Gemeinderat aus.

Vorstellung des Konzeptes einer Pumptrack-Anlage beim Außenbereich des Jugendhauses durch die Projektgruppe

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger informierte, dass die Gemeinde im vergangenen Jahr am Projekt „Der Ländliche RAUM für Zukunft“ teilgenommen hat. Nachdem eine Auftaktveranstaltung sowie vier Workshops und eine Ergebnispräsentation stattgefunden haben, wurden die unterschiedlichen Projektskizzen in den Arbeitsgruppen weiterentwickelt. Für die Projektskizze „Sportliche Angebote/Sportanlagen für junge Leute in Dußlingen“ wurde zwischenzeitlich von der Arbeitsgruppe eine konkrete Umsetzungsplanung erstellt.

Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte Herrn Frieder Schumacher und Herrn Gemeinderat Gerrit Mathis als Vertreter der Arbeitsgruppe zur Sitzung. Diese stellten das bisher erarbeitete Konzept zur Pumptrack-Anlage beim Jugendhaus vor.

Gemeinderat Gerrit Mathis führte aus, dass unterschiedliche Konzepte diskutiert wurden und sich hierbei die Pumptrack-Anlage als vielfältig nutzbare Anlage herauskristallisierte, welche von allen Altersklassen genutzt werden kann und zudem wartungsarm ist. Herr Schumacher ergänzte die Ausführungen mit einer konkreten Umsetzungsskizze. Bezüglich der Kosten beabsichtigt die Gemeinde, dass für die Errichtung der Anlage Drittmittel akquiriert werden und dadurch sich auch die ortsansässigen Unternehmen einbringen können. Die tatsächliche Realisierung des Projekts hängt somit insbesondere von einer möglichen Finanzierung ab. Dies soll nun geklärt werden.

Eine Übersicht der geplanten Pumptrack-Anlage

Der Gemeinderat nahm das Konzept der Pumptrack-Anlage beim Außenbereich des Jugendhauses zur Kenntnis und dankte der Arbeitsgruppe für den Entwurf.

Herr Schumacher bei der Vorstellung des Konzeptes

Einbringung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Abwasserentsorgung und Wasserversorgung

Bürgermeister Thomas Hölsch brachte die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2023 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abwasserentsorgung und Wasserversorgung mit seiner Haushaltsrede ein.

„Fahren auf Sicht – Das neue Normal?!

Meine sehr geehrten Damen und Herren Gemeinderäte,

liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

sehr geehrte Kolleginnen der Gemeindeverwaltung,

Pandemien, Krisen, Kriege und immer weiter steigende Anforderungen werden zum Normalzustand. Wie wirkt sich das auf die Kommunalfinanzen aus und was muss nun geschehen?

Angesichts der Fülle von Herausforderungen ist ein geschlossenes und gemeinsames Handeln aller staatlichen Ebenen notwendig. Neben den noch lang wirkenden Folgen der Corona-Pandemie rücken zunehmend Themen wie Verteidigungsfähigkeit, die Verbesserung des Katastrophen-, Zivil- und Bevölkerungsschutzes, die Sicherung der Energieversorgung sowie die Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Friedens und die Unterbringung zahlreicher kriegsgeflüchteter Menschen in den Fokus des Handelns aller politischen Ebenen. Bei nüchterner Betrachtung gibt es aktuell eine zeitgleich verlaufende Vielfachkrise zu bewältigen. Die Gewährleistung der Energiesicherheit, die Aufnahme von mehr als 100.000 geflüchteter Menschen, die soziale Bewältigung der Inflationsfolgen, die Erhöhung der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit innerhalb Europas, die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und die zwingenden Anforderungen zur Bewältigung der Klimakrise.

All das wird den Staat bis an die Grenzen des leistbaren fordern. Schon vor der von Bundeskanzler Scholz in seiner Ansprache geforderten Zeitenwende war die Vielzahl der politischen Versprechen und Zusagen in der Summe nicht mehr erfüllbar – dies war eine klare Erkenntnis der kommunalen Ebenen. Bereits bei den Haushaltsreden zum Haushalt 2021 und 2022 bin ich hierauf eingegangen. Leider hat sich in der Zwischenzeit bislang politisch nicht viel getan.

Vielmehr muss man feststellen, dass die Koalitionsverträge im Bund und Land den Eindruck vermitteln, dass es immer weitergehende staatliche Zusagen geben kann.

Stichwort „You never walk alone“.

Persönlich bin ich davon überzeugt, dass ohne Prioritätensetzung und ohne neue politische Bedürfnispyramide dies jedoch nicht gelingen wird.

Es ist daher an der Zeit, dass wir uns einer echten Aufgaben- und Standardkritik sowohl für die zukünftigen Zielsetzungen, als auch für bestehende Standards öffnen und den politischen Kompass im Sinne einer verantwortlichen und nachhaltigen Politikgestaltung ausrichten. Nur so können wir die Leistungssicherheit und die Stabilität unseres Gemeinwesens und unseres Staates sicherstellen.

Bekanntlich sind die Gemeinden der Ort der Wahrheit und Wirklichkeit, denn die Bürgerinnen und Bürger leben, wohnen und arbeiten hier bei uns vor Ort und sie sind die ersten, die mögliche Auswirkungen der multiplen Krisen sofort spüren und dann auch ihre Stimme erheben werden. Insofern ist es an uns, dafür zu sorgen, dass der gesellschaftliche Kit in unserer Gemeinde nicht brüchig wird und wir die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam angehen und auch meistern können.

Insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge müssen auch wir künftig umdenken. Möglicherweise verschieben sich die Schwerpunkte. Neben der städtebaulichen Weiterentwicklung der Gemeinde wird es auch um eine energetische Weiterentwicklung gehen. Mit dem Aufbau unseres Nahwärmenetzes, dass wir in diesem Jahr begonnen haben, sind wir auf dem richtigen Weg und haben - im Vergleich zu manch anderer Kommune - für unsere Bürger einen weiteren Mehrwert erarbeitet.

Diese Investitionen werden in den Folgejahren unsere Haushalte spürbar fordern, es sind jedoch Investitionen in den Klimaschutz und in die Zukunft. Gleichzeitig findet auch eine regionale Wertschöpfung durch die am Bau beteiligten Firmen statt.

Gerade in Zeiten, wo die Baukonjunktur deutlich nachlässt, ist dies ein starkes Ausrufezeichen Richtung der Bauwirtschaft, dass es in Dußlingen weitergeht.

Auch mit der Erschließung des neuen Baugebietes „Innerer Weilersbach“ werden weitere Bauplätze für junge Familien geschaffen, so dass sich diese ihre Existenz in Dußlingen aufbauen können. Hinsichtlich der Erweiterung unseres Gewerbegebietes „Untere Breite“, welches derzeit deutlich sichtbar aufwächst, wären wir gerne jetzt schon weiter. Aber hier bremst uns insbesondere der fast nicht mehr nachvollziehbare Naturschutz vehement aus. Sei es beim Radweg Brunnenwiesen, bei der Erschließung „Innerer Weilersbach“ oder auch jetzt in der „Unteren Breite“, überall ist die gefährdete Art der Zauneidechse zu finden. Und zwar in solch großer Anzahl, dass es mich schon verwundert, warum es sich um eine geschützte Art handeln soll, wenn sie an verschiedenen Stellen der Gemeinde so stark vertreten ist.

Nicht dass wir uns falsch verstehen, es geht mir nicht darum, dass ich über die Existenz der Zauneidechsen hinwegplanen möchte, doch wir müssen nun endlich wegkommen vom individuellen Naturschutz zum Schutz der Populationen der verschiedenen Tierarten. Dies wird auch im Bereich der Windkraft von Nöten sein, wenn wir die Energiewende vor Ort gestalten wollen und nicht nur Flächen für Windräder ausweisen, sondern tatsächlich irgendwann möglicherweise auch Windräder bauen möchten.

Dass der Gemeindetag Baden-Württemberg vor wenigen Wochen in einer auch für die Öffentlichkeit wahrgenommenen Art und Weise medienpolitisch deutlich die Hand gehoben hat und postulierte, dass es „ein Weiter so“ nicht mehr geben kann, unterstreicht die derzeitige Belastung der Kommunen vor Ort. Falls verschiedene Krisen in den nächsten Jahren zum Dauerzustand werden, werden wir nicht umhinkommen, unser politisches Handeln neu auszurichten und möglicherweise vieles was seit Jahren oder Jahrzehnten liebgewonnen wurde und immer weiter optimiert wurde wieder ein Stückchen zurückzudrehen.

Bereits im letzten Jahr führte ich aus, dass es aufgrund der gefühlten Altzuständigkeit der Kommunen bei den Bürgerinnen und Bürger nicht zu einer gefühlten Haftungsfreistellung für jegliches Lebensrisiko eines Einzelnen entwickeln sollte.

Es gibt keine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung!

Und es müsste auch im Interesse der Landes- und Bundespolitik sein, den Städten und Gemeinden wiederum eine vorausschauende Politik zu ermöglichen, die ihnen die Luft zum Atmen lässt.

Bevor Ihnen nachher unsere Kämmerin Frau Patricia Albano die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs und der Eigenbetriebe darlegen wird, möchte ich auf ein paar wenige Kennzahlen eingehen.

Der Ergebnishaushalt hat ein Volumen von 16.969.345,00 €, dies sind 2.925.185,00 € mehr als 2022, der Finanzhaushalt von 7.411.822,00 €.

Beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung hat der Erfolgsplan ein Volumen von 1.906.800 €, der Vermögensplan von 1.886.900,00 €.

Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung werden vermutlich im Erfolgsplan 1.008.100,00 € und im Vermögensplan 563.000,00 € ausgegeben.

Auch hier sind inflationsbedingte und durch die Energiekrise verursachte Steigerungen spürbar.

Das gesamte Haushaltsvolumen der drei Haushalte beläuft sich auf 28.868.517,00 € somit 3.702.982,00.€ mehr als in 2022.

Das Investitionsprogramm werden wir in der nächsten Sitzung am 01.12.2022 ausführlich erläutern. Ebenso den Stellenplan, die Personalausgaben sowie auch die sonstigen Unterhaltungsaufwendungen.

Geplant ist, dass wir den Haushalt in der letzten Sitzung in diesem Jahr am 15.12.2022 beschließen.

Dies wird ein Tag nach der Kreistagssitzung sein. Somit steht die Höhe der Kreisumlage fest und diese hat erhebliche Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2023. Laut Entwurf der Kreisverwaltung möchte der Landkreis den Umlagehebesatz von 25,57 Prozentpunkte um 4,11 Prozentpunkte auf 29,68 Prozentpunkte erhöhen. Dies bedeutet gegenüber 2022 ein „Mehr allein Kreisumlage“ von rund 545.000 € oder 24,54 %! Aus diesem Grund ist das ordentliche Ergebnis bei unserem Planentwurf 2023 „sehr dürftig“ ausgefallen.

Ich möchte es mal sehr deutlich sagen:

Es kann nicht sein, dass der Kreistag uns durch die Höhe und durch die Festsetzung der Kreisumlage zur Finanzierung seiner Aufgaben mehr oder weniger die Luft abdreht und wir uns künftig nur noch über die Finanzierung der Pflichtaufgaben und weisungsgebundenen Aufgaben zu unterhalten und zu beraten haben. Hier sind alle Mandatsträger im Kreistag aufgefordert, ihren Anteil beizutragen, dass auch die Städte und Gemeinden in 2023 ihrer Aufgabenerfüllung nachkommen können.

Zu guter Letzt möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen der Gemeindeverwaltung bedanken, die allesamt mitgeholfen bzw. mitgewirkt haben, dass wir diesen Haushaltsplanentwurf heute vorlegen können. Stellvertretend bei Frau Hirschburger, Frau Makowski sowie Frau Albano. Zu guter Letzt auch bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“

Kämmerin Patricia Albano ergänzte, dass im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 16.969.345 € und Aufwendungen von 16.948.140 € entgegenstehen. Somit beläuft sich das ordentliches Ergebnis auf 21.205 €.

Der größte Anteil der Erträge setzt sich aus Steuern und ähnlichen Abgaben zusammen, gefolgt von Zuweisungen und Umlagen. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Aufwendungen in 2023 um 2.747.590 €. Ein Großteil der Aufwendungen ergibt sich durch Transferaufwendungen sowie Personalaufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Im Finanzhaushalt entstehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 5.458.804 € und Auszahlungen für Investitionstätigkeiten von 7.441.822 €. Somit ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von 1.136.228 €.

Das Gesamtvolumen der Gemeinde von 28.847.312 € setzt sich aus dem Gesamtvolumen des Kernhaushalts in Höhe von 24.359.962 € und dem Gesamtvolumen der Eigenbetriebe von 4.487.350 € zusammen.

Das Gesamtvolumen des Eigenbetriebs Wasserversorgung beläuft sich für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.571.100 €. Hiervon entfallen 1.008.100 € auf den Erfolgsplan und 563.000 € auf den Vermögensplan. Mit 43.500 € werden Fremddarlehen getilgt und es entsteht eine Darlehensaufnahme in Höhe von 314.300 €.

Beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung liegt ein Gesamtvolumen von 2.916.250 € vor. Davon entfallen 1.009.450 € auf den Erfolgsplan und 1.906.800 € auf den Vermögensplan. Mit 263.600 € wird ein Darlehen getilgt und eine neue Darlehensaufnahme von 708.650 € entsteht.

Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte, dass die Verwaltung die Einzelheiten zum Haushaltsplan in den Beratungen des Gemeinderats am 01.12.2022 darlegen wird. Der Beschluss für die Haushaltssatzung ist für den 15.12.2022 vorgesehen.

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.


Gemeinsamer Gutachterausschuss

Bestellung von Herrn Reiner Baur

In der Gemeinderatssitzung am 10.10.2019 hat der Gemeinderat der Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses in vollem Umfang auf die Universitätsstadt Tübingen zum 01.01.2021 zugestimmt. Die Gemeinde Dußlingen besetzt den Gemeinsamen Gutachterausschuss mit vier Sitzen. Die Besetzung erfolgte bisher durch Frau Antje Wellhäuser, Herr Sven Laichinger, Herr Jakob Wagner und Herr Reinhard Schneider.

Bürgermeister Thomas Hölsch gab bekannt, dass Herr Wagner mit Schreiben vom 12.08.2022 mitteilte, seiner Tätigkeit im Gutachterausschuss aus beruflichen Gründen nicht mehr nachkommen zu können. Nach Klärung und Prüfung mit der Universitätsstadt Tübingen, Fachbereich Vermessung und Geoinformation sowie den weiteren Mitgliedern aus Dußlingen, hat Herr Reiner Baur aus Dußlingen sein Interesse an der Tätigkeit im Gemeinsamen Gutachterausschuss bekundet. Herr Baur arbeitet bei der VR Bank Tübingen und ist dort für die Bewertung von Immobilien zuständig.

Der Gemeinderat bestellte Herr Reiner Baur einstimmig in den Gemeinsamen Gutachterausschuss für die Gemeinde Dußlingen.

Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit 2 Wohneinheiten in der Wilhelm-Herter-Straße 42/1, Flst. 4661/4 sowie Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport, Wilhelm-Herter-Straße 42, Flst. 4661/3

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erklärte, dass ein Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit 2 Wohneinheiten sowie einer Doppelhaushälfte mit Carport in der Wilhelm-Herter-Straße 42 + 42/1 eingereicht wurde. Für den Bereich, in dem die Bauvorhaben geplant sind, gelten die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Steinlachburg-West“. Die zwei Doppelhaushälften sind innerhalb des Baufensters geplant. Die Festsetzungen über die bauliche Nutzung, die Grundflächenzahl, die Dachform, die Trauf- und Firsthöhe werden eingehalten. Für die beiden Doppelhaushälften sind insgesamt 5 Stellplätze erforderlich, welche entsprechend nachgewiesen werden. Die Bauantragsteller planen eine private Erschließung über das vorderliegende Grundstück mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht. Die Bauantragsteller haben eine Befreiung hinsichtlich der Dacheindeckung gestellt. Der Bebauungsplan schreibt die Dacheindeckung mit roten Ziegeln vor. Beantragt ist die Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Dachziegeln.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit 2 Wohneinheiten in der Wilhelm-Herter-Straße 42/1 und zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport in der Wilhelm-Herter-Straße 42. Bezüglich der Dacheindeckung wurde für beide Häuser einstimmig eine Befreiung erteilt.

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Boardinghouses mit 14 Apartments, Untere Breite, Flst. 6421/3

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erklärte, dass die Bauantragsteller einen Antrag auf Bauvorbescheid nach § 57 LBO eingereicht haben. Der Bauantragsteller plant die Errichtung eines Boardinghouses mit 14 Zimmern sowie zwei Gemeinschaftsräumen. Im Rahmen der Bauvoranfrage sollte die geringfügige Überschreitung des Baufensters, die geänderte Richtungsstellung des Gebäudes bzw. des Firsts sowie die Beherbergung gemäß dem Nutzungskonzept im Gewerbegebiet Untere Breite geprüft werden.

Weiterhin teilte sie mit, dass die Errichtung des Gebäudes mit Grundabmessungen von 14 m auf 31 m geplant ist. Hierbei handelt sich um ein eingeschossiges Bauwerk. Die Oberkante Traufhöhe wird mit 5,31 m angegeben und die Oberkante der Firsthöhe mit 7,08 m. Im südöstlichen Bereich soll das Boardinghouse teilweise außerhalb des Baufensters errichtet werden.

Darüber hinaus plant der Bauantragsteller die Firstrichtung entgegen den Vorgaben des Bebauungsplanes um 90° zu drehen. Die auf demselben Grundstück befindliche Lagerhalle weist die gleiche Firstrichtung aus.

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erläuterte, dass der Bauantragsteller auf dem Grundstück plant, ein Boardinghouse zu betreiben. Der Bereich, in dem das Bauvorhaben liegt, ist als Gewerbegebiet ausgewiesen. Es gelten deshalb die Festsetzungen über die Nutzung des § 8 der Baunutzungsverordnung. Die gewerbliche Nutzung des Boardinghouses muss so konzipiert sein, dass sichergestellt ist, dass keine Wohnnutzung vorliegt und sich auch künftig nicht einstellt.

Diesbezüglich fanden bereits Gespräche mit der Baurechtsbehörde des Landratsamts Tübingen statt. Hierbei wurde die Genehmigungsfähigkeit für ein solches Bauvorhaben festgestellt.

Bei einer Enthaltung von Gemeinderat Klaus Zürn fasste das Gremium einstimmig folgenden Beschluss:

Die geringfügige Überschreitung des Baufensters in südöstlicher Richtung, die Genehmigungsfähigkeit der abweichenden Firstrichtung des Gebäudes und der gewerbliche Betrieb eines Boardinghouses kann auf Grundlage des Nutzungskonzeptes in Aussicht gestellt werden.

Zur Information: Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen

Bürgermeister Thomas Hölsch teilte mit, dass die Verwaltung ihr Einvernehmen als Geschäft der laufenden Verwaltung zu folgendem Bauantrag erteilt hat:

-       Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Werkstatt und Carport, Am Weinbruck 5, 72144 Dußlingen

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.