Radschutzstreifen
22.09.2022
Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Radschutzstreifen von Fahrradfahrern nur in Fahrtrichtung genutzt werden dürfen. Es kann immer wieder beobachtet werden, dass Radfahrer die Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung benutzen. Dies stellt eine Gefahrenquelle im Straßenverkehr dar, da insbesondere abbiegende Fahrzeuge nicht mit „Gegenverkehr“ beim Einmünden in eine Straße rechnen.
Verläuft der Schutzstreifen nur auf einer Seite der Fahrbahn, darf er dennoch nur in Fahrtrichtung genutzt werden. Auf der gegenüberliegenden Seite fahren Radfahrerinnen und Radfahrer dann im Mischverkehr direkt auf der Straße.