Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 21.07.2022


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die letzte Gemeinderatssitzung mit der Preisverleihung der Siegerinnen und Sieger des Stadtradelns 2022.

Er informierte, dass in Dußlingen zwischen dem 15. Mai und 04. Juni 2022 wieder für das Klima geradelt wurde. Trotz mehr Teilnehmenden als im Vorjahr fiel das Ergebnis geringer aus. In diesem Jahr radelten insgesamt 268 TeilnehmerInnen in 10 Teams ganze 48.340 km und vermieden somit 7,4 Tonnen CO2.

Er bedankte sich recht herzlich bei allen Radelnden und ehrte im Anschluss die Siegerinnen und Sieger.

Schülerpreis:

Felix Dürr mit 1.229 km

Moritz Dürr mit 1.112 km

Mike Küffner mit 1.017 km

Felix Wagner mit 838 km

Maximilian Holocher mit 662 km

Team mit den meisten Mitgliedern:

Karl-von-Frisch-Gymnasium mit 125 Personen und insgesamt 16.822 km

Team mit den meisten Kilometern pro Kopf:

Baum e.V. mit 357 km pro Kopf

Bestes Einzelergebnis:

Roland Schindler mit 1.700 km

Wie im vergangenen Jahr wurde in der Gemeinderatssitzung noch ein Glücksradler/eine Glücksradlerin unter allen Teilnehmenden ausgelost. In diesem Jahr ist Felix Klett der Glücksradler. Er wurde von der Gemeinde informiert und wird ebenfalls einen Preis erhalten.

Bürgermeister Thomas Hölsch bedankte sich nochmals bei allen Teilnehmenden und gab bekannt, dass auch im nächsten Jahr wieder bei der Aktion Stadtradeln teilgenommen wird.

Die Siegerinnen und Sieger des Stadtradelns 2022 mit Bürgermeister Thomas Hölsch

Außerdem teilte Bürgermeister Thomas Hölsch mit, dass in der Einwohnerversammlung die Frage gestellt wurde, wann die Schaukel auf dem Spielplatz Geigesried wiederaufgebaut wird. Auf Nachfrage beim Bauhof wurde mitgeteilt, dass ein Teil an der Schaukel defekt war und diese aus Sicherheitsgründen abgebaut werden musste. Sobald die neue Schaukel geliefert wird, wird diese umgehend wieder am Spielplatz aufgebaut.

Des Weiteren gab er bekannt, dass mit Bescheid vom 18.07.2022 die Gemeinde die Förderbescheide vom RP Tübingen über die Teilnahme am EU-Schulprogramm erhalten hat. Ab September 2022 erhalten die Kinderkrippe am Rathausplatz, die Kindergärten Au, Burgstraße und Geigesried sowie die Schulbetreuung zwei Mal im Monat eine kostenfreie Lieferung von Milchprodukten. Die Kinder sollen so an eine gesunde und ausgewogene Ernährung herangeführt werden.

Von der L-Bank ging der Zuwendungsbescheid für die Raumluftfilter in Höhe von 3.363,41 € bei der Gemeinde ein. Die Raumluftfilter wurden für zwei Räume der Anne-Frank-Schule für die Pandemiebekämpfung beschafft.

Weiterhin informierte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass der Zuwendungsbescheid von der L-Bank für die Sprachfördermaßnahme (Kolibri) im Kindergartenjahr 01.08.2021 bis 31.07.2022 in Höhe von 6.000 € eingegangen ist.

Daran anschließend erklärte er, dass das Bundesprogramm „Sprach-Kita: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ zum Ende des Jahres beendet wird.

Zudem gab er bekannt, dass der Zweckverband Abfallverwertung die Deponieentschädigung von 184.547,27 € für das Jahr 2022 überwiesen hat.

Abschließend setzte Bürgermeister Thomas Hölsch das Gremium in Kenntnis, dass ab Dienstag, 26.07.2022 die Rückbauarbeiten des Gebäudes in der Robert-Wörner-Straße 32 beginnen werden.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 23.06.2022 folgende Beschlüsse einstimmig gefasst:

- Stundungsantrag und ratenweise Zahlung von 50,00 € für eine Grundsteuer-, Wasser- und Abwassergebührenforderung in Höhe von insgesamt 548,18 €

- Stundungsantrag und ratenweise Zahlung von 250,00 € für eine Gewerbesteuerforderung in Höhe von 2.121,80 €

- Stundungsantrag und ratenweise Zahlung von 50,00 € für eine Kostenersatzforderung von 1.320,00 €

Jahresbericht 2021 der BÜCHEREI MEDIOTHEK und Anpassung der Benutzungs- und Gebührenordnung 
Satzungsänderung der Büchereiordnung

Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte Büchereileiterin Monika Schramm, die anhand einer kurzen Präsentation den Jahresbericht 2021 vorstellte.

Stellvertretende Hauptamtsleiterin Laura Makowski ergänzte, dass seit beinahe zehn Jahren die Büchereiordnung nicht angepasst wurde. Aktuell beträgt die Jahresgebühr für Erwachsene 12,00 €. Kinder und Jugendliche sowie SchülerInnen und StudentInnen sind von der Jahresgebühr befreit. Da die derzeit geltenden Gebühren der BÜCHEREI MEDIOTHEK den aktuellen Verhältnissen angepasst werden soll, soll die Jahresgebühr von 12,00 € auf 15,00 € erhöht werden. Die Preiserhöhung von 3 € ist allgemein verträglich, da das Angebot der BÜCHEREI laufend erweitert und auf den aktuellsten Stand gebracht wird. Sie ergänzte, dass zudem geringfügige Gebührenerhöhungen im Bereich der Mahnungen und redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden. Auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden künftig Personen von der Jahresgebühr befreit, die im Besitz einer KreisBonusCard sind.

Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht 2021 der BÜCHEREI MEDIOTHEK zur Kenntnis und stimmte den Änderungen der Büchereiordnung, der Anpassung des Gebührenverzeichnisses und der Gebührenbefreiung für InhaberInnen einer KreisBonusCard einstimmig zu.

Die Bekanntmachung zur Büchereiordnung mit der angepassten Gebührenordnung ab dem 01.09.2022 ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Büchereileiterin Monika Schramm

Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kindergärten
Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2023

Redaktionelle Anpassungen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch die Sachgebietsleiterin für Kindertagesbetreuung Saskia Schumacher. Sie erklärte, dass die Träger und pädagogischen Fachkräfte auch in angespannten Zeiten der Pandemie und des Krieges in der Ukraine ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der Frühkindlichen Bildung und Betreuung gewährleisten. Damit leisten sie einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personalkosten, finanziell zu Buche. Aufgrund dessen haben sich die Spitzenverbände darauf verständigt, diese Kostensteigerung zumindest zu einem gewissen Teil an die Eltern weiterzugeben und empfehlen deshalb eine Erhöhung der Elternbeiträge um pauschal 3,9 Prozent. Sie fügte hinzu, dass gemäß der in Dußlingen üblichen Praxis die Gebühren erst zum 01.01.2023 angepasst werden.

Des Weiteren gab Frau Schumacher bekannt, dass die Öffnungszeiten im Kindergarten Au und im Kindergarten Geigesried dem erfragten Bedarf angepasst werden sollen. Nach einer durchgeführten Nutzerfrequenzanalyse ist ersichtlich geworden, dass die Betreuungsform der Regelöffnungszeiten und der erweiterten Öffnungszeiten nicht mehr so stark nachgefragt wird und deshalb abgeschafft werden soll. Geplant ist die Änderung zum Beginn des neuen Kindergartenjahres (01.09.2022).

Bei zwei Gegenstimmen von Gemeinderätin Gerlinde Hafner und Gemeinderätin Dr. Susan Ghanayim und einer Enthaltung von Gemeinderat Dirk Wütherich stimmte der Gemeinderat der Gebührenanpassung für die kommunalen Kindergärten mehrheitlich zu.

Die Bekanntmachung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kindergärten ab dem 01.01.2023 ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kinderkrippen
Neufestsetzung der Elternbeiträge in den kommunalen Kinderkrippen für das Jahr 2023

Frau Schumacher erklärte, da eine Gebührenanpassung für die kommunalen Kindergärten beschlossen wurde, sollen auch die Gebühren für die kommunalen Kinderkrippen entsprechend den Empfehlungen der Spitzenverbände angepasst werden. Diese sollen ebenfalls um 3,9 % erhöht werden.

Bei zwei Gegenstimmen von Gemeinderätin Gerlinde Hafner und Gemeinderätin Dr. Susan Ghanayim und einer Enthaltung von Gemeinderat Dirk Wütherich stimmte der Gemeinderat der Gebührenanpassung für die kommunalen Kinderkrippen mehrheitlich zu.

Die Bekanntmachung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kinderkrippen ab dem 01.01.2023 ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für kommunale Betreuungsangebote außerhalb des Schulunterrichts 
1. Gebührenanpassungen zum 01.09.2022
2. Gebührenanpassungen zum 01.01.2023

Frau Schumacher erläuterte weiterhin, dass die im Hort betreuten Kinder derzeit das Mittagessen im alten Feuerwehrhaus von einem Caterer geliefert bekommen. Zum kommenden Schuljahr soll die Mensa der Freien Evangelischen Realschule in Betrieb genommen werden. Von dort an können die Hortkinder an 4 Tagen pro Woche in der Schulmensa der FES essen. Freitags ist die Mensa der FES geschlossen, hier müssen die Kinder ein zweites Vesper mitbringen. Aktuell beträgt der Essenspreis 3,70 € pro Essen und wird über das Programm MensaMax direkt bei den Eltern abgerechnet. Künftig werden die Gebühren für das Essen gemeinsam mit den Betreuungsgebühren pauschal abgerechnet. Die Kosten für das Essen belaufen sich weiterhin auf 3,70 €.

Außerdem teilte Frau Schumacher mit, dass wie bei den Kindertageseinrichtungen, auch die Gebühren für das Betreuungsangebot außerhalb des Schulunterrichts erhöht werden sollen. Zwar haben die Spitzenverbände hierfür keine Empfehlung ausgesprochen, da die Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt keine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist. Jedoch soll die Vorgehensweise hier analog zu den Kindertageseinrichtungen sein.

Bei einer Enthaltung von Gemeinderätin Gerlinde Hafner stimmte der Gemeinderat der Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren für kommunale Betreuungsangebote außerhalb des Schulunterrichts zu.

Die Bekanntmachung zu den Satzungen über die Erhebung von Gebühren für kommunale Betreuungsangebote außerhalb des Schulunterrichts ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Abschluss Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst
Wesentlichen Ergebnisse der Tarifeinigung im SuE

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erläuterte, dass Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst stattgefunden haben. Wesentliche Ergebnisse hierbei sind zum einen die Einigung einer Aufwertung beim monatlichen Entgelt und zum anderen die Einführung zusätzlicher Entlastungstage. Welche finanziellen Auswirkungen der Tarifabschluss für die Gemeinde Dußlingen hat, wird derzeit erhoben. Insbesondere müssen die weiteren Redaktionsverhandlungen abgewartet werden. Auch wie die praktische Umsetzung erfolgen kann, muss noch definiert werden. Im kommenden Kindergartenjahr werden die zwei zusätzlichen Regenerationstage der Fachkräfte durch zwei zusätzliche Schließtage kompensiert. Dies wurde im Entwurf für die Ferienplanung bereits berücksichtigt.

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

Bauantrag zum Neubau einer Produktions- und Logistikhalle sowie Überdachung Beladezone, Maltschachstraße 37, Flst. 4830/2

Die Bauantragstellerin hat einen Bauantrag zum Neubau einer Produktions- und Logistikhalle sowie Überdachung der Beladezone gestellt. Die geplante Produktions- und Logistikhalle hat Grundabmessungen von 100,34 m auf 37,98 m und eine Höhe von 12 m. Bürgermeister Thomas Hölsch ergänzte, dass als Dachform ein Flachdach mit einer Dachneigung von 2° vorgesehen ist.

Die Bauweise ist eingeschossig. Im Anschluss an die geplante Produktions- und Logistikhalle ist auf der westlichen Seite eine Überdachung der Beladezone geplant.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zum Neubau einer Produktions- und Logistikhalle sowie zur Überdachung der Beladezone in der Maltschachstaße 37.

Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Martin-Vollmer-Weg 32/1, Flst. 9085/4

Bürgermeister Thomas Hölsch erklärte sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen, nahm im Zuhörerbereich Platz und übergab den Vorsitz dem stellvertretenden Bürgermeister Harald Müller. Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erklärte, dass der Bauantragsteller einen Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten im rückwertigen Bereich des Gebäudes Martin-Vollmer-Weg 32 eingereicht hat. Das Wohnhaus hat Grundabmessungen von 9,60 m auf 12,0 m und eine Firsthöhe von 8,75 m. Als Dachform wird ein Satteldach mit 38° Dachneigung angegeben. Für die Errichtung der zwei Wohneinheiten sind drei Stellplätze erforderlich, die entsprechend nachgewiesen werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind entsprechend eingehalten. Für die Errichtung des Gebäudes wird die Grundflächenzahl um 11 m² überschritten, was in Bezug auf die Grundstücksfläche rund 2 % entspricht. Der Bebauungsplan „Hallstattstraße/Zeppelinstraße“ schreibt eine GRZ von maximal 0,3 vor.

Bei Befangenheit von Bürgermeister Thomas Hölsch, Gemeinderätin Antje Wellhäuser und Gemeinderat Bernd Zürn erteilte das Gremium einstimmig sein Einvernehmen zur Errichtung des Wohnhauses mit drei offenen Stellplätzen im Martin-Vollmer-Weg 32/1. Bezüglich der Überschreitung der GRZ wird eine Befreiung erteilt.

Zustimmung zur Annahme von Sachspenden

Kämmerin Patricia Albano gab bekannt, dass bei der Gemeinde zwei Sachspenden eingegangen sind. Eine Bürgerin aus Dußlingen spendete ein Wasserspiel im Wert von 520,00 € für den Kindergarten Au. Eine weitere Bürgerin spendete Spiele, Bücher und Murmeln im Wert von 15,00 € für die kommunalen Kindertageseinrichtungen. Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung fällt die Zuwendung unter die gemeindliche Aufgabenerfüllung.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme beider Sachspenden und deren entsprechender Verwendung zu.

An dieser Stelle nochmals einen herzlichen Dank an die SpenderInnen!

Zur Information: Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen

Bürgermeister Thomas Hölsch setzte in Kenntnis, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen zum immissionsschutzrechtlichen Änderungsverfahren erteilt hat. Dies betrifft das Gebäude 5 der CHT, Im Steinig, welches umgenutzt wird.

Verschiedenes

Aktuell laufen die Bauarbeiten für das Nahwärmenetz im Bereich Kugelwörth. Bürgermeister Thomas Hölsch gab bekannt, dass Vergaben durch eine beschränkte Ausschreibung einzelner Gewerke stattgefunden haben. Die Wärmpumpen wurden an die Firma ino Wärmepumpen GmbH aus Dornstadt vergeben. Die Kosten hierbei belaufen sich auf 135.060,54 €. Für einen Preis von 170.053,90 € wurden die Hausübergabestationen und die Gebäudeautomation an die Firma aqotec aus Weissenkirchen im Attergau aus Österreich vergeben.