Benutzung öffentlicher Brunnen


Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die öffentlichen Brunnen im Gemeindegebiet nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung im Rahmen des Allgemeingebrauchs benutzt werden dürfen. Es ist insbesondere verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen. Ebenfalls möchten wir darauf hinweisen, dass in öffentlichen Brunnen keine Geräte etc. gereinigt werden dürfen und an den Brunnen auch keine Fahrzeuge gewaschen werden dürfen. 
Das übermäßige Abfüllen von Wasser aus den Brunnen zur Bewässerung der privaten Gärten und Äcker ist nicht zulässig. Das Benutzen von Pumpen oder ähnlichen technischen Hilfsmitteln zur Wasserentnahme aus Brunnen ist verboten.
Bei der Benutzung öffentlicher Brunnen sind ebenfalls die Regelungen zur gesetzlichen Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr einzuhalten.

Bitte achten Sie darauf Kraftfahrzeugmotoren nicht unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren nicht übermäßig laut zu schließen. In letzter Zeit werden der Gemeindeverwaltung vermehrt Lärmbelästigungen diesbezüglich gemeldet.  

Wir bitten um Beachtung!