Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23.06.2022


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung mit der Bekanntgabe, dass ein Verkauf von alten Schulmöbeln an zwei Tagen durch den Förderverein der Anne-Frank-Schule stattgefunden hat. Hierbei kam es zu einem Erlös von 715 €, welcher dem Förderverein zu Gute kommt.

Außerdem teilte er mit, dass das Landratsamt Tübingen, Abteilung Ordnung und Baurecht, die jährlichen Pauschalbeträge für das Feuerwehrwesen bewilligt hat. Insgesamt erhält die Feuerwehr 5.210,00 €, davon 4.410,00 € für die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr und 800,00 € für die Abteilung Jugendfeuerwehr.

Des Weiteren informierte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass durch das Mess- und Eichwesen des Regierungspräsidiums Tübingen eine eichamtliche Nachschau der Wasserzähler in der Gemeinde stattgefunden hat. Bei dieser Wasserzählerüberwachung kam es zu keinen Beanstandungen.

Ergänzend hierzu führte er aus, dass die Arbeiten zum Austausch der Wassermesser neu ausgeschrieben wurden. Hierzu wurden zwei im Ort ansässige Flaschnereibetriebe angeschrieben, die beide ein Angebot abgaben. Das günstigste Angebot kam von der Firma Zürn Sanitär und Heizung GmbH mit 13.589,02 €. Entsprechend der Zuständigkeit gemäß der Hauptsatzung wurde der Auftrag an die Firma Zürn Sanitär und Heizung GmbH vergeben. Die Arbeiten zum Austausch von ca. 250 Wasserzählern müssen bis zum 30.09.2022 abgeschlossen sein.

Außerdem teilte Bürgermeister Thomas Hölsch mit, dass die Vereinsförderung 2021 ausbezahlt wurde. In diesem Jahr wurden 1.984,50 € mehr als im Vorjahr ausbezahlt, was einer Gesamtsumme für das Jahr 2021 in Höhe von 37.083,13 € entspricht.

Er erklärte weiter, dass sich die Gemeinde seit dem vergangenen Jahr an der Gesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG beteiligt. Nun hat die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2021 stattgefunden. Durch die Beteiligung erhält die Gemeinde 59.475 € inklusive der Rückerstattung der Kapitalertragssteuer.

Abschließend informierte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass der Umgestaltungswettbewerb des Hindenburgplatzes in der entscheidenden Phase der Umsetzung ist. Am 24. Juni 2022 hat eine nichtöffentliche Sitzung des Preisgerichts stattgefunden, bei der die Pläne der fünf teilnehmenden Planungsbüros vorgestellt und der Sieger festgestellt wurde. Die Arbeiten der Planungsbüros wurden am vergangenen Samstag in der KULTURHALLE ausgestellt und werden nun für zwei Wochen im Foyer des Rathauses für die Öffentlichkeit einsehbar sein.

Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dußlingen

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020

Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte, dass die Steuerberatungsgesellschaft Kobera GmbH den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für das Haushaltsjahr 2019 erstellt hat. Herr Allgaier von der Kobera GmbH erklärte die Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bilanzsumme beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung betrug zum 31.12.2020 9.140.798,25 €. Entsprechend des Beschlusses vom 19.07.2007 wurde kein Eigenkapital festgesetzt. Im Vermögensplan war eine Darlehensaufnahme in Höhe von 738.200,00 € vorgesehen. Tatsächlich wurde kein neues Finanzierungdarlehen aufgenommen. Der Darlehensbestand zum 31.12.2020 betrug damit 5.867.814,50 €. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist nach der Verrechnung mit der Gebührenausgleichsrückstellung

sowie dem Verlustausgleich aus 2020 einen Gewinn in Höhe von 77.762,23 € aus, der

bei den Gebührenkalkulationen der kommenden Jahre zu berücksichtigen ist.

Die Abrechnung des Vermögensplans 2020 ergab eine Finanzierungsunterdeckung in Höhe von 726.752,16 €. Unter Berücksichtigung der Unterdeckung des Vorjahres bedeutet dies aktuell eine Finanzierungsunterdeckung in Höhe von 1.032.848,12 €. Der Ausgleich der Abrechnung des Vermögensplans ist in den Folgejahren vorzusehen. Der Gemeinderat stellte einstimmig den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung fest.

Der Jahresabschluss - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - des Eigenbetriebs „Abwasserentsorgung Dußlingen“ für das Wirtschaftsjahr 2020 ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.

Eigenbetrieb Wasserversorgung Dußlingen

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020

Neben dem Jahresabschluss Abwasserentsorgung wurde auch der Jahresabschluss Wasserversorgung von Herrn Allgaier vorgestellt. Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2020 3.009.293,50 €. Die Eigenkapitalausstattung erfolgte entsprechend des Beschlusses vom 19.07.2007 mit einem Stammkapital von 25.000,00 € und einer Rücklage von 692.169,00 €, abzüglich Bilanzverlust von 58.971,00 €. Die Eigenkapitalquote betrug 25,81 % und lag damit unter der steuerlich für die Verzinsung von Trägerdarlehen von der Finanzverwaltung geforderten Mindesteigenkapitalausstattung von 30 %. Die Kapitalmarktdarlehen beliefen sich auf 1.826.470,00 €.

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Verlust von 11.239,05 € aus. Nachdem in 2020 ein Verlust verzeichnet werden musste, ist damit der geplante Verlustrücktrag zum Ausgleich der Gewinne aus den Vorjahren möglich. Entsprechend der beigefügten Vermögensplanabrechnung 2020 ergibt sich eine Finanzierungsunterdeckung in Höhe von 165.792,54 €.
Der Gemeinderat stellte einstimmig den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung zum 31.12.2020 fest.

Der Jahresabschluss - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Dußlingen“ für das Wirtschaftsjahr 2019 ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.

Bebauungsplan "Quartiere entlang B 27-Tunnel"

Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Bedenken und Anregungen

Beschluss als Satzung

Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte Herrn Schmidt von der SSW Planungsgruppe zur Sitzung. Herr Schmidt erläuterte anhand einer Präsentation das weitere Vorgehen in Bezug auf den Bebauungsplan „Quartiere entlang der B27“. Der Bebauungsplan wurde öffentlich ausgelegt und den entsprechenden Behörden vorgelegt. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Bedenken oder Anregungen eingegangen. Von Seiten der Behörden wurden unter anderem naturschutzrechtliche Aspekte angemerkt. Diese wurden zur Kenntnis genommen oder entsprechend in den Bebauungsplan aufgenommen.

Herr Schmidt betonte, dass aus inhaltlicher Sicht keine Änderungen am Bebauungsplan vorgenommen wurden, da der Plan damals lediglich aus formaler Sicht als unwirksam erklärt wurde. Für den weiteren Ablauf stellte Herr Schmidt in Aussicht, dass der Satzungsbeschluss nun gefasst werden soll und Anfang Juli das Inkrafttreten des Bebauungsplans bekanntgemacht wird.

Der Gemeinderat nahm von den eingegangenen Bedenken und Anregungen Kenntnis. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt und in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

Zudem beschloss das Gremium den Bebauungsplan „Quartiere entlang B 27-Tunnel“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 23.06.2022.

Die Bekanntmachung zum Bebauungsplan „Quartiere entlang der B27“ ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.

Herr Schmidt von der SSW Planungsgruppe stellt den Bebauungsplan vor

Bebauungsplan "Innerer Weilersbach"

Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Bedenken und Anregungen

Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Zu diesem Tagesordnungspunkt hieß Bürgermeister Thomas Hölsch neben Herrn Schmidt auch Herrn Helbig vom Umweltplanungsbüro Helbig herzlich willkommen. Herr Schmidt erläutere mithilfe einer Präsentation die Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan wurde ebenfalls öffentlich ausgelegt und den entsprechenden Behörden vorgelegt. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Bedenken oder Anregungen eingegangen. Nach der Beteiligung der Behörden wurden einige Belange angebracht, unter anderem die Zufahrt zum Baugebiet, die ÖPNV-Anbindung oder die im Textteil definierten Nebenanlagen.

Herr Helbig thematisierte die umweltrechtlichen Belange, wie der Schutz der Zauneidechsen und Fledermäuse, das am Rand liegende Biotop oder die Spelz-Trespe.

Zu all diesen Belangen wurde eine Stellungnahme abgegeben oder die Anmerkungen in den Bebauungsplan mit aufgenommen.

Bei Befangenheit von Gemeinderat Jochen Kocher, einer Enthaltung von Gemeinderat Julian Klett und zwei Gegenstimmen von Gemeinderätin Dr. Susan Ghanayim und Gemeinderat Gerrit Mathis nahm der Gemeinderat von den eingegangenen Bedenken und Anregungen Kenntnis. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt und in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Innerer Weilersbach“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften wird in der Fassung vom 23.06.2022 gebilligt und nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange werden ebenso erneut angehört. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes vorgebracht werden.

Die Bekanntmachung zum Bebauungsplan „Innerer Weilersbach“ ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.

Herr Helbig erklärte die umweltrechtlichen Belange

Feststellung Jahresabschluss 2018 - Gemeindehaushalt

In der Gemeinderatssitzung im April 2022 wurde der erste Jahresabschluss des Gemeindehaushalts nach der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) festgestellt. Nun wurde der Jahresabschluss 2018 dem Gremium vorgelegt.

Kämmerin Patricia Albano fasste die Einzelheiten des Jahresabschlusses 2018 kurz zusammen. Der Jahresabschluss 2018 weist im Ergebnishaushalt ein Gesamtergebnis von -361.548,70 € vor. In Bezug auf das ordentliche Ergebnis wurden Mehrerträge in Höhe von 162.303,53 € erwirtschaftet. Nach den Gesetzmäßigkeiten der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung muss der Fehlbetrag des Sonderergebnisses in Höhe von 523.852,23 € mit der aus dem Vorjahr bestehenden Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses verrechnet und der noch bestehende Fehlbetrag in Höhe von 264.528,80 € mit dem Basiskapital verrechnen werden.

Gesamtergebnisrechnung

Den ordentlichen Erträgen von 12.062.533,98 € stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 11.900.230,45 € entgegen. Daraus resultiert ein ordentliches Ergebnis in Höhe von 162.303,53 €.

In der Gesamtfinanzrechnung entstand bei der Ergebnisrechnung ein Zahlungsmittelüberschuss von 829.611,74 €, d.h. es wurden mehr Einzahlungen als Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Haushaltsjahr 2018 generiert. Aufgrund getätigter Investitionen im Jahr 2018 entsteht ein Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 3.882.455,01 €, was ein Absinken der liquiden Mittel mit sich bringt. Insgesamt entstand somit ein Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 3.052.843,27 €.

Weiter erklärte sie, dass die Bilanz einen Betrag von 57.783.465,09 € aufweist. Die vorgenommenen Korrekturen führten zu einer Vermehrung des Basiskapitals um 33.924,19 €. Kreditaufnahmen waren nicht notwendig.

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss 2018 des Gemeindehaushalts zum Stichtag 31.12.2018 sowie den Feststellungsbeschluss einstimmig fest.

Diese Feststellung des Jahresabschlusses 2018 ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.

Prüfung der Bauausgaben 2017 - 2020 durch die GPA
Stellungnahme zu den Prüfungsanmerkungen

Bürgermeister Thomas Hölsch erklärte, dass in der Zeit vom 09.11.2021 bis zum 06.12.2021 die Prüfung der Bauausgaben 2017 – 2020 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) stattgefunden hat. Hier kam es zu geringfügigen Beanstandungen, die mit einer Stellungnahme der Verwaltung erläutert und gegebenenfalls korrigiert wurden.

Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht der GPA über die Prüfung der Bauausgaben für den Zeitraum 2017 – 2020 zur Kenntnis und stimmte der Stellungnahme der Verwaltung zu.

Erneuerung der Waschplatte, Schlammfang und Abscheideanlage auf dem Bauhof

Kostenfeststellung

Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 16.05.2019 das Büro Schuster damit beauftragt, die Waschplatte zu erneuern, da bei der gesetzlichen Generalinspektion 2018 Undichtigkeiten festgestellt wurden. Nach der beschränkten Ausschreibung wurden die Arbeiten nach dem Gemeinderatsbeschluss am 13.02.2020 an die Firma Flammer aus Mössingen vergeben.

Bürgermeister Thomas Hölsch ergänzte, dass im Sommer 2020 mit den Arbeiten begonnen wurde und die Abnahme der Bauleistungen im Dezember 2020 stattfand. Aufgrund dessen, dass das Aushubmaterial belastet war, musste ein geeigneter Entsorgungsweg gefunden werden. Die Firma K + L GmbH aus Dußlingen konnte eine

kostengünstige Entsorgung anbieten und diese Ende 2021 durchführen.

Die Kosten der Maßnahme wurden wie folgt dargestellt:

 Vergabesumme Abrechnungssumme
Firma Flammer GmbH 135.060,42 € 110.556,21 €
Firma K + L Bau GmbH 9.163,00 €
Firma Elektro Zürn 245,06 €
Firma Biener 929,36 €
Berghof Analytik 435,00 €
Firma IWS (Dichtigkeitsprüfung) 2.136,05 €
Mauthe Ingenieure (Vermessung) 1.525,39 €
Ing. Büro Schuster ca. 22.000,00 € 26.944,04 €
Summe: 157.060,42 € 151.934,11 €

Bei Befangenheit von Gemeinderat Klaus Zürn nahm das Gremium vom Abschluss der Arbeiten für die Erneuerung der Waschplatte, Schlammfang und Abscheideanlage Kenntnis. Zudem wurden die Gesamtkosten der Maßnahme mit 151.934,11 € festgestellt.

Antrag der FWV-Fraktion

Anschaffung Bagger für den Bauhof

Kämmerin Patricia Albano erläuterte, dass die FWV-Fraktion die Verwaltung gebeten hat, bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 den Bedarf, die Ausführung sowie die Kosten für einen Bagger für den Bauhof zu ermitteln. Dies resultiert daraus, dass die Gemeinde lange Jahre eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Firma Erich Seif hatte. Bei allen wichtigen Tätigkeiten und zu allen Zeiten in denen ein Bagger für den Bauhof nötig war, war Herr Seif zur Stelle. Auch sein Wissen und seine Erfahrungen konnten den Bauhof kräftig unterstützen. Durch seinen plötzlichen und unerwarteten Tod muss sich die Gemeinde über das weitere Vorgehen Gedanken machen.

Derzeit werden die Baggerarbeiten von den Bauhofmitarbeitern ausgeführt, drei Mitarbeiter können diese Bagger bedienen. Die Bagger werden nach Bedarf bei der Firma Niklaus aus Gomaringen ausgeliehen. Da es jedoch einige Nachteile bei den Leihbaggern gibt, wurde die Überlegung vorgenommen, einen Bagger für den Bauhof neu zu beschaffen. Hierfür würden Kosten zwischen 80.000 € und 100.000 € entstehen. Im Haushaltsplan 2022 wurden für die Anschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof 115.000,00 € eingeplant. Bisher wurden noch keine Fahrzeuge gekauft.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, ein Angebot eines ortsansässigen Unternehmens für das Ausleihen eines Baggers bei Bedarf einzuholen und dies in der nächsten Sitzung vorzustellen. Danach wird nochmals über die Anschaffung eines Baggers für den Bauhof beraten.

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Zum Aspental 13, Flst. 9871

Die Bauantragsteller haben einen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Grundabmessungen von rund 9 m auf 10 m gestellt. Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger ergänzte, dass als Dachform ein Zeltdach mit 20° Dachneigung geplant ist. Die notwendigen Stellplätze werden in der Garage nachgewiesen, die teilweise begrünt und teilweise als Dachterrasse ausgeführt wird.

Für die geringfügige Überschreitung des Baufensters mit dem Dachvorsprung und den

Lichtschächten sowie der Wärmepumpe wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und stimmte einer Befreiung bezüglich der geringfügigen Überschreitung des Baufensters durch den Dachvorsprung, den Lichtschacht und die Wärmepumpenanlage zu.

Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle mit offenen Stellplätzen, Untere Breite, Flst. 6421/3

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erklärte, dass der Bauantragsteller bereits auf dem nebenliegenden Grundstück mit seiner Produktionshalle sowie Büro- und Sozialräumen ansässig ist. Er plant auf dem nebenliegenden Grundstück nun die Errichtung einer Lagerhalle mit einer Fläche von rund 480 m². Die Grundmaße der Lagerhalle betragen 20,0 m auf 25,0 m. Die neue Halle soll rein zur Lagerung von fertiggestellten Produkten und Material genutzt werden. Die Firsthöhe der Halle liegt bei 7,08 m und die Traufhöhe bei 5,31 m / 4,61 m. Für das Bauvorhaben werden von der Baurechtsbehörde vier zusätzliche Stellplätze gefordert. Diese werden im rückwärtigen Bereich der Halle nachgewiesen.

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger ergänzte, dass für die Stellung der baulichen Anlage eine Befreiung beantragt wurde. Der Bebauungsplan legt fest, dass die Hauptgebäuderichtung in der Nord-Süd-Achse auszurichten ist. Bei Gebäuden mit Satteldach ist die Längsachse (Nord-Süd) mit der Firstrichtung identisch. Der Bauantragsteller führt im Antrag sowie ebenfalls bei einer Vorortbesichtigung mit der Baurechtsbehörde aus, dass die Stellung der baulichen Anlage erforderlich ist, um die notwendige Ladefläche im geplanten Logistikhof realisieren zu können. Dabei wird auch auf den Höhenunterschied zwischen den Grundstücksgrenzen entlang dem Gehweg und der Straße verwiesen. Durch die dargestellte Anordnung konnte ein Kompromiss zwischen der Machbarkeit, der Wirtschaftlichkeit sowie der Nutzbarkeit für den Bauherrn gefunden werden.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur Errichtung einer Lagerhalle und stimmte der Befreiung auf Anordnung der Lagehalle abweichend von der Nord-Süd-Ausrichtung zu.

Zur Information: Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen

Die Verwaltung erteilte ihr Einvernehmen als Geschäft der laufenden Verwaltung zu folgenden Bauanträgen:

-       Abbruch eines Schuppens, Martin-Vollmer-Weg 32, 72144 Dußlingen

-       Nutzungsänderung des 1. Obergeschoss von einer Wohneinheit zu einer Büroeinheit, Wilhelm-Herter-Straße 41, 72144 Dußlingen

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.