Aktuelle Situation in der Ukraine: Landkreis, Städte und Gemeinden rufen vorsorglich dazu auf, Wohnraum zu melden


Die schlimmen Geschehnisse in der Ukraine machen betroffen – und rufen eine Welle der Solidarität hervor, auch im Landkreis Tübingen. Viele Einwohnerinnen und Einwohner möchten helfen; sei es mit Sach- oder Geldspenden oder auch mit der Bereitstellung von Wohnraum. Einige unter ihnen haben persönliche Kontakte in die Ukraine und haben bereits Verwandte oder Freunde bei sich in der Wohnung aufgenommen.

Landkreis, Städte und Gemeinden im Landkreis Tübingen sind sehr dankbar für diese große Hilfsbereitschaft. Es besteht ein regelmäßiger enger Austausch der kommunalen Ebene mit dem Ministerium für Justiz und Migration, bei welchem die Koordination von Maßnahmen zusammenläuft.

Aktuell stellt sich die Situation in der Ukraine so dar, dass die Menschen sich eher in den Nachbarstaaten – insbesondere in Polen -  aufhalten, weil sie hoffen, möglichst rasch wieder in ihre Heimat zurückkehren zu können. Sollte der Konflikt weiter andauern, so werden auch die Landkreise in Baden-Württemberg Menschen aufnehmen, die aus der Ukraine zu uns flüchten. Vorsorglich rufen Landkreis, Städte und Gemeinden deshalb dazu auf, leerstehenden Wohnraum zu melden, die der Landkreis zum Zweck der Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten anmieten kann. Hier kommen beispielsweise auch Ferienwohnungen oder dergleichen in Betracht. Die eingehenden Angebote werden gesammelt; ein Mietvertrag kommt nur im Bedarfsfall zustande. Ansprechpartner für die Meldung von Wohnraum sind direkt die Bürgermeisterämter der Städte und Gemeinden, die jeweils auf ihrer Homepage eine Kontaktadresse für weitere Informationen angeben werden.

Unter www.kreis-tuebingen.de/ukraine stellt das Landratsamt Tübingen Informationen zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert werden. Fragen zu Themen wie Sozialhilfe, Schulpflicht, Krankenversicherung etc. sind derzeit auf Bundesebene in Klärung.  Es ist davon auszugehen, dass Geflüchtete aus der Ukraine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behandelt werden und so die entsprechende Unterstützung erhalten.

Das Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg hat unter www.justiz-bw.de (Rubrik Migration) eine FAQ-Übersicht zusammengestellt.

Für Geld- und Sachspenden wendet man sich am besten an die Organisationen und Initiativen, die sich gezielt um dieses Thema kümmern. Der Landkreis und die Städte und Gemeinden können keine solchen Spenden entgegennehmen. Hierfür wird um Verständnis gebeten.

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