Umsetzung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Gemeindegebiet
Parkflächenmarkierungen in der Robert-Wörner-Straße:
Durch Flächenmarkierungen auf der Fahrbahn wurde die Parksituation in der Robert-Wörner-Straße auf Höhe des Wohngebietes „Geigesried“ geregelt. Die ausgewiesenen Parkplätze stehen allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Außerhalb dieser Parkflächen darf in diesem Bereich der Robert-Wörner-Straße nicht mehr geparkt werden.
Wer außerhalb der markierten Flächen parkt, muss in Zukunft mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen.
Tempo 30-Zone in der Kappelstraße, Niederhofenstraße, Hindenburgplatz und Wilhelm-Herter-Straße:
Die Durchfahrt durch den Altort wurde von der Bahnbrücke in der Kappelstraße bis zum Bürgerpark als 30 km/h-Zone ausgewiesen. Die Straße bleibt jedoch vorfahrtsberechtigt. Durch diese Maßnahme besteht nun eine einheitliche 30-km/h-Regelung im Altortbereich.
Radschutzstreifen im Staffelweg:
Im Staffelweg wurde in Fahrtrichtung Gomaringen ein Radschutzstreifen angelegt.