Umsetzung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Gemeindegebiet


Parkflächenmarkierungen in der Robert-Wörner-Straße:

Durch Flächenmarkierungen auf der Fahrbahn wurde die Parksituation in der Robert-Wörner-Straße auf Höhe des Wohngebietes „Geigesried“ geregelt. Die ausgewiesenen Parkplätze stehen allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Außerhalb dieser Parkflächen darf in diesem Bereich der Robert-Wörner-Straße nicht mehr geparkt werden.

Wer außerhalb der markierten Flächen parkt, muss in Zukunft mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen.

Parkflächenmarkierungen in der Robert-Wörner-Straße

Parkflächenmarkierungen in der Robert-Wörner-Straße

Tempo 30-Zone in der Kappelstraße, Niederhofenstraße, Hindenburgplatz und Wilhelm-Herter-Straße:

Die Durchfahrt durch den Altort wurde von der Bahnbrücke in der Kappelstraße bis zum Bürgerpark als 30 km/h-Zone ausgewiesen. Die Straße bleibt jedoch vorfahrtsberechtigt. Durch diese Maßnahme besteht nun eine einheitliche 30-km/h-Regelung im Altortbereich.

Tempo 30-Zone in der Kappelstraße, Niederhofenstraße, Hindenburgplatz und Wilhelm-Herter-Straße

Tempo 30-Zone in der Kappelstraße, Niederhofenstraße, Hindenburgplatz und Wilhelm-Herter-Straße

Radschutzstreifen im Staffelweg:

Im Staffelweg wurde in Fahrtrichtung Gomaringen ein Radschutzstreifen angelegt.

Der neue Radschutzstreifen im Staffelweg Richtung Gomaringen

Der neue Radschutzstreifen im Staffelweg Richtung Gomaringen