Rückkehr zur Alarmstufe I in der Corona-Verordnung: Keine Ausgangsbeschränkungen mehr für nicht immunisierte Personen


Der Landkreis Tübingen informiert:

Entsprechend der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt ab sofort wieder die Alarmstufe I in Baden-Württemberg. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Tübingen lag gestern, 27. Januar 2022, bei einem Wert von 1071,9. Damit treten die bislang in der Zeit von 21 bis 5 Uhr des Folgetags geltenden lokalen Ausgangsbeschränkungen für nicht immunisierte Personen ab dem morgigen Samstag, 29. Januar 2022 außer Kraft.  Die öffentliche Bekanntmachung findet sich auf der Homepage des Landkreises Tübingen unter www.kreis-tuebingen.de/bekanntmachungen.

Die Beschränkungen müssen wieder in Kraft gesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Tübingen an fünf Tagen in Folge über einem Wert von 1500 liegt und gleichzeitig die Alarmstufe II gilt.

Der genaue Wortlaut der Regelungen findet sich in der aktuellen Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/