Brennholz- und Flächenlosversteigerung am 18.01.2022 um 19 Uhr in der KULTURHALLE
Nach der coronabedingten Zwangspause werden wie in den vergangenen Jahren sämtliche Brennholzpolter und Flächenlose der Gemeinde Dußlingen versteigert. Die Verkaufsform der Versteigerung hat sich bewährt, bietet sie doch jedem Bürger die gleiche Chance „sein“ passendes Holz auszusuchen. Nach der Versteigerung kann bar bezahlt oder eine Abbuchungsermächtigung erteilt werden. Eine grobe Lageskizze der Polter und Flächenlose ist veröffentlicht unter www.dusslingen.de/Aktuelles.
Dieses Jahr werden im Distrikt Stein einige kleinere Nadelbrennholzpolter mit Fichte angeboten. Die Fichte ist aufgrund des Harzgehalts ideal zum Anzünden eines Feuers geeignet.
Voraussetzung für den Erwerb eines Polters oder Flächenloses ist, dass die aufarbeitende Person eine komplette Schutzausrüstung trägt (Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe, Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz sowie Handschuhe) und die Eignung im Umgang mit der Motorsäge durch einen Motorsägenschein nachweist. Es müssen Kopien der Motorsägenscheine bei der Versteigerung abgegeben werden. Die bereits abgegebene Kopie von den vorhergehenden Jahren ist auch weiterhin für die kommenden Jahre gültig und reicht aus. Falls Ihr Nachbar, Verwandter oder sonstige Personen das Holz für Sie aufarbeiten, bringen Sie bitte eine Kopie des Motorsägenscheins mit und vermerken sie handschriftlich darauf, für wen das Holz aufgearbeitet wird.
Forstrevier Steinlach-Wiesaz, Förster Reinhold Gerster
Hinweis:
Die Brennholz- und Flächenlosversteigerung wird nach den am 18.01.2022 gültigen Corona-Regeln durchgeführt. Weitere Informationen folgen im neuen Jahr.
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