Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 02.12.2021


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung mit einem Überblick über die aktuelle Corona-Situation in Dußlingen. Beim Ordnungsamt der Gemeinde wurden bis zum 02.12.2021 1.204 Reiserückkehrer aus Risikogebieten gemeldet. Das Ordnungsamt hat zum Zeitpunkt der Sitzung, nach Mitteilung durch das Landratsamt, Abteilung Gesundheit, 1.382 Personen eine Bescheinigung zur Absonderung in sog. häusliche Quarantäne erteilt, hiervon waren 473 Personen an COVID-19 erkrankt und 909 Personen Kontaktpersonen der Kategorie 1. Am 02.12.2021 waren in Dußlingen 58 Personen an COVID-19 erkrankt und insgesamt befanden sich vier Personen als Kontaktperson der Kategorie 1 in häuslicher Quarantäne.

Er informierte weiter, dass das Landratsamt Tübingen, Abteilung Eigenprüfung und Kommunalaufsicht, die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 14.10.2021 beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2021 bestätigt hat. Der Nachtragshaushaltsplan kann mit den festgesetzten Beträgen vollzogen werden und enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Thomas Hölsch gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 25.11.2021 einem Stundungsantrag und der ratenweisen Zahlung für Kinderkrippengebührenrückstände in Höhe von insgesamt 1.316,68 € einstimmig zustimmt hat.


Regionalstadtbahn


Vorstellung der Planungen des Streckenabschnitts Gomaringer Spange

Bürgermeister Thomas Hölsch erklärte, dass in der öffentlichen Kreistagssitzung am 13.10.2021 der geplante Streckenabschnitt der Gomaringer Spange, welcher die Zollern-Alb-Bahn (Albstadt-Mössingen-Tübingen) mit dem Hauptbahnhof und der Innenstadt von Reutlingen verbindet, vorgestellt wurde. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, den Stand der Vorplanungen bei diesem Streckenabschnitt auch im Gemeinderat vorzustellen.

Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte hierzu Herrn Christian Herrmann und Herrn Gabriel Wehle von der Abteilung Verkehr und Straßen des Landratsamts Tübingen.

Herr Herrmann schilderte, dass mithilfe der Regionalstadtbahn vom motorisierten Individualverkehr Abstand genommen werden soll. Durch einen möglichst zweigleisigen Ausbau und elektrifizierten Fahrzeugen soll die Regionalstadtbahn nachhaltig errichtet werden. Er fügte hinzu, dass man für den Bau ebenfalls Fördermittel, sowohl vom Bund als auch vom Land beziehen wird.

Herr Wehle ergänzte, dass gemeinsam mit dem Landkreis Tübingen und dem Zweckverband Regionalstadtbahn Neckar-Alb ein gemeinsamer Plan erstellt werden soll. Er betonte, dass die Bürgerbeteiligung hier eine wichtige Rolle spielt und die Meinungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger möglichst berücksichtigt werden sollen. Zum groben Zeitplan erklärte Herr Wehle, dass es schwer ist, einen Zeitrahmen vorzugeben, da der Planfeststellungsbeschluss noch benötigt wird. Man könnte jedoch grob sagen, dass die Realisierung der Regionalstadtbahn noch ca. zehn Jahre dauern wird.

Bürgermeister Thomas Hölsch ergänzte, dass mit Kosten für den Ausbau der Regionalstadtbahn von rund 2,1 Milliarden Euro gerechnet werden muss. Wie jedoch bereits erwähnt, werden Fördermittel sowohl beim Bund, als auch beim Land beantragt.

Das unten beigefügte Bild zeigt das geplante Verkehrsangebot der Regionalstadtbahn rund um die Gomaringer Spange.

Das Gremium nahm Kenntnis.

Bebauungsplan "Innerer Weilersbach"
Erneute Aufstellung und Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Hauptamtsleiterin Iris Manz informierte, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.10.2019 für den Bereich „Innerer Weilersbach“ die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen hat. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB. Die Gesetzgebung regelt die Ausweisung von bis zu 1 ha bebaubare Fläche für Wohnbebauung angrenzend an bebaute Ortsteile in einem beschleunigten Verfahren, auch außerhalb des Flächennutzungsplanes und ohne weitere Umweltplanung. Bisher war die Einleitung dieses beschleunigten Bebauungsplanverfahrens bis zum 31.12.2019 erforderlich und der Satzungsbeschluss sollte bis zum 31.12.2021 erfolgt sein. Die Regelungen des § 13b BauGB wurden durch das Baulandmobilisierungsgesetz verlängert, sodass der Satzungsbeschluss nunmehr bis zum 31.12.2022 gefasst werden kann. Zur Rechtssicherheit wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss erneut zu fassen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange soll dann im neuen Jahr erfolgen.

Hauptamtsleiterin Iris Manz erklärte weiter, dass die Begründung zur Erforderlichkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes insbesondere in der steigenden Nachfrage nach Wohnbauflächen in der Gemeinde Dußlingen liegt. Um die Baulandnachfrage kurzfristig decken zu können, ist die Gemeinde bestrebt, neben innerörtlichen Verdichtungen auch zusätzliche Wohnbauflächen zeitnah zu aktivieren. Die Entwicklung des Baugebiets „Innerer Weilersbach“ geschieht im Rahmen der Fortschreibung einer langfristigen städtebaulich funktionalen Entwicklungsstrategie zur Errichtung einer nachhaltig kommunalen Ortsentwicklung.

Bei Befangenheit von Gemeinderat Jochen Kocher und vier Enthaltungen von Gemeinderätin Dr. Susan Ghanayim und den Gemeinderäten Julian Klett, Gerrit Mathis und Dirk Wütherich wurde für den Bereich „Innerer Weilersbach“ die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einstimmig beschlossen.

Die dazugehörige öffentliche Bekanntmachung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Hofstatt 15, Flst. 9850

Hauptamtsleiterin Iris Manz gab bekannt, dass ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Hofstatt 15, eingereicht wurde. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Grundabmessungen von 9,5 m auf 10,2 m. Als Dachform wurde ein Zeltdach mit 22° Dachneigung angegeben. Die festgesetzten Trauf- und Firsthöhen werden eingehalten. Insgesamt wird eine Wohnfläche von rund 154 m² ausgewiesen. Für die Errichtung eines Zeltdaches mit einer Dachneigung von 22°, anstatt wie die im Bebauungsplan vorgeschriebenen 20°, ist eine Befreiung erforderlich. Die geplante Stützmauer an der östlichen Grundstücksgrenze überschreitet die maximal zulässige Höhe von 1 m. Dies ist auf die Anpassung des vorhandenen Geländes auf das geplante Niveau zurückzuführen.

Bei einer Enthaltung von Gemeinderat Dirk Wütherich erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen zur Errichtung des Einfamilienwohnhauses. Bezüglich der Errichtung eines Zeltdaches mit einer Dachneigung von 22°, und der Errichtung der Stützmauer entlang der östlichen Gebäudegrenze, wurde eine Befreiung erteilt.

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Stäudachweg 9, Flst. 9853

Hauptamtsleiterin Iris Manz erklärte, dass ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Stäudachweg 9, eingereicht wurde. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Grundabmessungen von 11,7 m auf 10 m. Die Festsetzungen über die maximale Gebäudehöhe wurden eingehalten. Geplant ist die Errichtung eines Gebäudes mit Satteldach mit einer Dachneigung von 22°. Der Bebauungsplan schreibt eine Dachneigung für Satteldächer von 25° beziehungsweise maximal 45° vor. Aus diesem Grund ist für die Ausführung des Satteldaches in dieser Form eine Befreiung erforderlich.

Bei einer Enthaltung von Gemeinderat Dirk Wütherich erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen zur Errichtung des Einfamilienwohnhauses. Bezüglich der Errichtung des Satteldachs mit einer Dachneigung von 22° wurde eine Befreiung erteilt.

Gebührenkalkulation der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung - Verrechnung der Überschuss- bzw. Verlustvorträge 2019 und Gebührenfestsetzung 2022

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)

Kämmerin Patricia Albano erläuterte die Gebührenkalkulation der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und stellte die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vor.

Sie informierte, dass auf Grundlage des Jahresabschlusses 2019 im Bereich Eigenbetrieb Wasserversorgung mit einem Verlust von 84.348,81 € zu rechnen ist. Durch Verrechnungen von Vorjahresergebnissen in Höhe von 38.300 € entsteht im Haushaltsjahr 2022 ein Abmangel von 45.548,81 €. Nach den Verrechnungen aus Vorjahren wurde die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2022 vorgenommen und man kam zu dem Ergebnis, dass mit 2,22 € eine kostendeckende Gebühr für das Wasser vorliegt. Da die Wassergebühr derzeit 2,22 € beträgt, muss hier keine Anpassung vorgenommen werden.

Beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung ist auf Grundlage des Jahresabschlusses 2019 mit einem Überschuss von 40.956,21 € zu rechnen. Mit einer Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 324.433,46 € aus dem Haushaltsjahr 2019 und dem abzüglichen Verlust aus 2019 von 77.762,23 € entsteht eine Verrechnungssumme für die Jahre 2020 bis 2024 in Höhe von 246.671,23 €.

Nach der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2022 ergeben sich Gebühren für das Schmutzwasser in Höhe von 1,48 €/m3 und eine Gebühr für das Niederschlagswasser von 0,47 €/m2. Im Vergleich zum Vorjahr entsteht ein Anstieg von 0,06 €/m3 beim Schmutzwasser und eine Reduzierung im Bereich vom Niederschlagswasser um 0,04 €/m2.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Gebührenanpassung für das Jahr 2022 zu.

Der Gemeinderat beschloss zudem einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung.

Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Beratung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022

Hauptamtsleiterin Iris Manz erläuterte den Stellenplan und die Personalausgaben für das Haushaltsjahr 2022. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Im Haushaltsjahr 2022 werden voraussichtlich 4.378.600 € an Personalkosten anfallen. Dies entspricht Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr von ca. 2,5 %. Hierbei berücksichtigt sind zum Beispiel die tariflichen Steigerungen sowie Kosten für die Ausbildung.

Das Gremium nahm den Stellenplan sowie die Personalausgaben für das Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis.

Die Beratung des Haushalts erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 16.12.2021.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.