Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11.11.2021


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung mit einem kurzen Corona-Update. Auch in Dußlingen sind die generell steigenden Corona-Fallzahlen zu bemerken. Beim Ordnungsamt der Gemeinde wurden bis zum 11.11.2021 1.141 Reiserückkehrer aus Risikogebieten gemeldet. Das Ordnungsamt hat zum Zeitpunkt der Sitzung, nach Mitteilung durch das Landratsamt, Abteilung Gesundheit, 1.259 Personen eine Anordnung zur Absonderung in sog. häusliche Quarantäne erteilt. Hiervon waren 373 Personen an COVID-19 erkrankt und 886 Personen Kontaktperson der Kategorie 1. Zum Zeitpunkt der Sitzung waren in der Gemeinde Dußlingen 23 Personen an COVID-19 erkrankt. Kontaktpersonen gab es zu diesem Zeitpunkt nicht.

Außerdem informierte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass am 25.10.2021 die Jagdgenossenschaftsversammlung stattgefunden hat. Aufgrund der Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist es notwendig, die Satzung zu ändern, da die Übertragung der Aufgaben an die Verwaltung nun längstens für die Mindestpachtzeit (6 Jahre) möglich ist. Zudem wurde die Satzung der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg angepasst.

Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft stimmten der Satzungsänderung einstimmig zu.

Des Weiteren ist derzeit die Gemeindeprüfungsanstalt bei der Gemeinde vor Ort, um die Bauausgaben zu prüfen. Diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung umfasst alle Hoch- und Tiefbauarbeiten in Dußlingen, welche in den Haushaltsjahren 2017-2020 durchgeführt wurden. Hierbei werden insbesondere das Neubaugebiet „Hofstatt“, das Gewerbegebiet „Untere Breite“, die Errichtung des Kindergartens Steinlachburg und die Errichtung der SPORT UND KULTURHALLE von der Gemeindeprüfungsanstalt geprüft.

Verschiedenes

Da im Rahmen der Bürgerfragestunde das Thema Durchführung von PCR-Pool-Tests in den kommunalen Kindertageseinrichtungen angesprochen wurde, zog Bürgermeister Thomas Hölsch den Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ vor, um den Gemeinderäten die Möglichkeit zu geben, an der Diskussion teilzunehmen.

Von einer Bürgerin wurde angeregt, dass in den Dußlinger Kindergärten und Kinderkrippen zukünftig eine Testung der Kinder durch sogenannte PCR-Pool-Tests durchführt werden soll. Frau Saskia Schumacher, Sachgebietsleiterin Kindertageseinrichtungen und Schulen, ging auf die Anregung ein, erläuterte den Sachverhalt und zeigte die Vor- und Nachteile der PCR-Pool-Testung in Kindertageseinrichtungen auf.

Mit einem Vorbehaltsbeschluss beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass anhand eines Informationsschreibens alle Eltern der kommunalen Kindertageseinrichtungen über den Sachverhalt informiert werden. Zusätzlich wird eine Übersicht ausgehändigt, die das aktuelle Testverfahren und die Durchführung der PCR-Pool-Tests näher erläutert. Die Eltern entscheiden dann selbst, welches Testverfahren sie bevorzugen und geben der Verwaltung eine Rückmeldung. Der Elternbrief wurde Anfang der Woche den Eltern übergeben.

Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich Blumenstraße/Brunnenwiesen

Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass mit Schreiben vom 27.07.2021 dem Auftrag des Gemeinderats gefolgt wurde und die Gemeindeverwaltung erneut die Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich Blumenstraße/Brunnenwiesen auf 30 km/h beim Landratsamt Tübingen, Abteilung Verkehr und Straßen beantragt hat. Mit Schreiben vom 21.09.2021 wurde der Antrag erneut abgelehnt. Dies begründet das Landratsamt damit, dass es sich hier um keine Unfallhäufungsstelle handelt. Außerdem dient diese Straße als innerörtliche Umleitungsstrecke im Falle einer Vollsperrung der B 27. Für die Gemeindeverwaltung ist diese Vorgang nun abgeschlossen.

Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

Einbringung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Abwasserentsorgung und Wasserversorgung

Bürgermeister Thomas Hölsch brachte die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2022 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abwasserentsorgung und Wasserversorgung mit seiner Haushaltsrede ein.

„Mit Zuversicht nach vorne“

Meine sehr geehrten Damen und Herren Gemeinderäte,

liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

sehr geehrte Kolleginnen der Gemeindeverwaltung,

den Haushaltsplanentwurf 2021 haben wir Ihnen im letzten Jahr am 26.11.2020 vorgelegt. In diesem Jahr sind wir 2 Wochen früher dran. Ich bin zuversichtlich, dass wir den Haushalt 2022 gemeinsam in der letzten Sitzung vor Weihnachten am 16.12.2021 beschließen können.

Was stimmt mich so optimistisch, dass uns dies gelingen wird?

Zum einen ist es bereits der 6. Haushalt, der nach den neuen Bestimmungen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgestellt wurde.

Zum anderen ist der Entwurf des Ergebnishaushalts ausgeglichen. Wir müssen uns somit nicht mehr, wie im letzten Jahr, um mögliche Ausgabenreduzierungen oder Steuererhöhungen unterhalten.

Zum anderen haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Gemeinderäte, im Vorfeld der Haushaltsplanaufstellung keine Anträge gestellt, so, dass wir auch die Vorberatungen, welche am 25.11. und 02.12. diesen Jahres vorgesehen sind, angehen können.

Weiterhin sind lediglich Maßnahmen eingeplant, die entweder fortgeführt oder die bereits beschlossen wurden und deren Finanzierung nun im nächsten Jahr ansteht.

Und auch die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2025 zeigt auf, dass die im Finanzhaushalt enthaltenen Maßnahmen ohne Kreditaufnahmen möglich sind.

Insofern könnte man fast glauben, dass alles in Ordnung ist!

Täuscht dieser Eindruck oder ist es tatsächlich so?

Corona und kein Ende:

Viele dachten, die Pandemie ist vorbei, doch die Inzidenzzahlen steigen, mancher Orts ist die Angst wieder zurück.

Wir sorgen uns wieder um die Kinder und unsere älteren Menschen und wir stellen uns die gleichen Fragen wie vor Monaten:

Kommt der Lockdown für Ungeimpfte?

Kollabieren die Kliniken?

Sollte für gewissen Berufsgruppen eine Impfpflicht gelten?

Und vieles mehr.

Antworten finden wir derzeit relativ wenige, weil in Berlin die Wahlsieger der Bundestagswahl versuchen, eine neue Regierung zu bilden und die kommissarisch im Amt befindliche Regierung abwartet.

Was passiert mit unserer Wirtschaft?

Haben die Lieferketten nach wie vor Lücken und kommt somit der Aufschwung ins Stocken?

Was ist mit den explodierenden Energiekosten?

Fragen über Fragen und wenn man ehrlich ist, sieht es in Stuttgart nicht anders aus.

Die Landesregierung berät derzeit einen einjährigen Haushaltsplan für 2022. Das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden ist erst nach der nächsten Steuerschätzung geplant. Ob möglicherweise hier für die Gemeinden noch der ein oder andere Euro mehr rausspringt wird sich zeigen. Darauf vertrauen sollte man nicht. Denn wie ich bereits in den letzten Jahren immer wieder gemahnt habe, ist jetzt auch in Berlin und Stuttgart die Realität eingekehrt, dass unsere Steuer- bzw. Geldquellen nicht unendlich sprudeln und immer mehr weitere Aufgaben – manchmal auch zusätzliche Aufgaben – zu finanzieren sind.

Und dann steht ja für die Gemeinden das Jahrzehnt der Transformation an.

Von Klimaschutz über die Schaffung von ausreichendem Wohnraum und auch dem Ausbau der Digitalisierung, all dies sind Themen, die an oberster Priorität der politischen Agenda stehen.

Auch diese Zukunftsaufgaben müssen finanziert werden. Insofern brauchen diejenigen, die diese Aufgabe umzusetzen und zu schultern haben, sprich die Städte und Gemeinden, eine vorausschauende Politik, die ihnen die Luft zum Atmen lässt.

Und ich denke, es ist eminent wichtig, dass es künftig eine Diskussion darüber bedarf, was unser föderaler Staat mit all seinen Ebenen leisten kann und sich leisten soll. Es kann nicht sein, dass aufgrund der gefühlten Allzuständigkeit der Kommunen es bei den Bürgerinnen und Bürgern zu einer gefühlten Haftungsfreistellung für jegliches Lebensrisiko des Einzelnen entwickelt.

Es gibt keine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung!

In diesem Zusammenhang muss auch wieder die Frage erlaubt sein und womöglich auch wieder viel stärker diskutiert werden, dass das Allgemeinwohl über den Einzelinteressen stehen muss. Ansonsten läuft unsere Demokratie Gefahr untergraben zu werden. Bekanntlich sind ja die Kommunen der Ort der Wirklichkeit, weil die Menschen bei uns wohnen und all die politischen Themen, die in Stuttgart oder Berlin aufgerufen werden, Vorort umgesetzt werden müssen.

Aber wie sieht es jetzt konkret in Dußlingen für das nächste Haushaltsjahr aus?

Unsere neue Kämmerin, Frau Patricia Albano wird Ihnen im Nachgang zu meiner Haushaltsrede die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs und auch der Eigenbetriebe darlegen. Das Investitionsprogramm werden wir Ihnen in der nächsten Sitzung am 25.11.2021 ausführlich erläutern. Der Stellenplan für das Jahr 2022, die Personalausgaben und auch die sonstigen Unterhaltungsaufwendungen werden wir Ihnen in den Vorberatungen ausführlich darlegen. Insofern möchte ich lediglich auf die einzelnen Haushaltsvolumina eingehen.

Der Ergebnishaushalt hat ein Volumen von 14.044.160,00 €, der Finanzhaushalt von 7.731.560,00 €.

Beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung hat der Erfolgsplan ein Volumen von 951.650,00 €, der Vermögensplan von 1.082.350,00 €, beim Eigenbetrieb Wasserversorgung werden vermutlich im Erfolgsplan 866.000,00 € und im Vermögensplan 467.700,00 € stehen.

Das gesamte Haushaltsvolumen der drei Haushalte beläuft sich somit auf 25.165.535,00 €.

Lassen Sie mich auf einige wenige Investitionsschwerpunkte im nächsten Jahr eingehen.

Für die Sanierung Hindenburgplatz, Erlebbarmachung der Steinlach und das Sanierungsgebiet beim Alten Rathaus sind insgesamt 988.200,00 € vorgesehen. Für die Erschließung des § 13 b Baugebiet „Innerer Weilersbach“ 2.128.000,00 € und für den ersten Bauabschnitt des neu aufzubauenden Nahwärmenetzes 2.275.000,00 €. Allesamt Investitionen in die Zukunft der Gemeinde Dußlingen nach dem getreuen Motto DIV - was für „Dußlingen ist vorne“ steht.

Hinzu kommen natürlich auch noch unsere verschiedenen Zweckverbände

der GVV mit der geplanten Erweiterung des Schulzentrums in den nächsten Jahren mit einem Aufwand von 19,5 Mio. Euro.

der Abwasserverband, bei dem mittelfristig ebenfalls Millioneninvestitionen von ca. 12,5 Mio. € für die 4. Reinigungsstufe anstehen und

der ZV Steinlachwasserversorgung, der ja kontinuierlich in sein Wasserleitungsnetz und die Aufbereitung investiert.

Auch diese Aufgaben müssen finanziert werden.

Bedanken möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen der Gemeindeverwaltung, die allesamt mitgeholfen bzw. mitgewirkt haben, diesen Haushaltsplanentwurf heute vorzulegen, stellvertretend bei Frau Manz, Frau Klein, Frau Makowski und Frau Albano und bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit."

Kämmerin Patricia Albano ergänzte, dass im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 14.044.160,00 € und Aufwendungen von 14.018.975,00 € entgegenstehen. Somit beläuft sich das ordentliches Ergebnis auf 25.185,00 €.

Der größte Anteil der Erträge setzt sich aus Steuern und ähnlichen Abgaben zusammen, gefolgt von Zuweisungen und Umlagen. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Aufwendungen in 2022 um 920.065,00 €. Ein Großteil der Aufwendungen ergibt sich durch Transferaufwendungen sowie Personalaufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Im Finanzhaushalt entstehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 3.984.400,00 € und Auszahlungen für Investitionstätigkeiten von 7.731.560,00 €. Somit ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von 3.747.160,00 €.

Das Gesamtvolumen der Gemeinde von 25.165.535,00 € setzt sich aus dem Gesamtvolumen des Kernhaushalts in Höhe von 21.750.535,00 € und dem Gesamtvolumen der Eigenbetriebe von 3.415.000,00 € zusammen.

Das Gesamtvolumen des Eigenbetriebs Wasserversorgung beläuft sich für das Haushaltsjahr 2022 auf 1.381.000,00 €. Hiervon entfallen 866.000,00 € auf den Erfolgsplan und 467.700,00 € auf den Vermögensplan. Mit 43.500,00 € werden Fremddarlehen getätigt und es entsteht eine Darlehensaufnahme in Höhe von 314.300,00 €.

Beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung liegt ein Gesamtvolumen von 2.034.000,00 € vor. Davon entfallen 951.650,00 € auf den Erfolgsplan und 1.082.350,00 € auf den Vermögensplan. Mit 263.600,00 € wird ein Darlehen getätigt und eine neue Darlehensaufnahme von 708.650,00 € entsteht.

Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte, dass die Verwaltung die Einzelheiten zum Haushaltsplan in den Beratungen des Gemeinderats am 25.11.2021 und am 02.12.2021 darlegen wird. Der Beschluss für die Haushaltssatzung ist für den 16.12.2021 vorgesehen.

Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

Erschließung Neubaugebiet "Hofstatt"

Kostenfeststellung für die Tief- und Straßenbauarbeiten mit Ver- und Entsorgungsleitungen

Bürgermeister Thomas Hölsch erklärte, dass die Tief- und Straßenbauarbeiten einschließlich Ver- und Entsorgungsleitungen an die Firma Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG aus Metzingen vergeben wurde. Der Spatenstich hierfür erfolgte am 04.02.2020. Die offizielle Übergabe der Straße fand am 14.09.2020 statt.

Nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage aller Abrechnungen stellt sich die Gegenüberstellung von Auftrags- und Abrechnungssumme wie folgt dar:

Vergabesumme Firma Brodbeck                                     1.744.525,54 €

Abrechnung Straßenbau                                                     774.988,47 €

Abrechnung Kanalisation                                                    767.769,39 €

Abrechnung Wasserversorgung                                         197.312,48 €      

Gesamtsumme Firma Brodbeck                                    1.740.070,34 €.

Somit sind Minderkosten bei der Firma Brodbeck in Höhe von 4.455,20 € entstanden.

Für die Erschließung des Neubaugebiets „Hofstatt“ sind

für den Straßenbau                                                            880.679,00 €

für die Straßenbeleuchtung                                                39.354,24 €

für die Kanalisation                                                            826.957,68 €

für die Wasserversorgung                                                   42.432,83 € entstanden.

Der Gemeinderat nahm den Abschluss der Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet Hofstatt zur Kenntnis und stellte die Gesamtkosten der Maßnahmen mit 1.987.423,75 € fest.

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und 2 Carports sowie 1 offenen Stellplatz, Zollernblick 4, Flst. 9877

Hauptamtsleiterin Iris Manz erklärte, dass ein Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung sowie zwei Carports und einem offenen Stellplatz gestellt wurde.

Sie fügte hinzu, dass in der Hauptwohnung eine Wohnfläche von rund 165 m² und in der Einliegerwohnung eine Wohnfläche von rund 58 m² entsteht. Die vier notwendigen Stellplätze wurden im Doppel-Carport sowie dem Carport mit zusätzlichem Stellplatz nachgewiesen. Der südliche Carport ist außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche geplant. Nach den Festsetzungen des textlichen Teils des Bebauungsplans ist dies zulässig. Zur Schaffung von Wohnraum wurde die maßgebliche Grundstücksfläche von 413 m² in der Nutzung um 23 m² überschritten. Dies entspricht einer Überschreitung der Grundflächenzahl um 9 %. Zur Realisierung des Bauvorhabens in dieser Form ist die Befreiung erforderlich.

Bei vier Gegenstimmen von Gemeinderat Julian Klett, Gemeinderat Dirk Wüterich, Gemeinderat Gerrit Mathis, Gemeinderätin Dr. Susan Ghanayim und einer Enthaltung von Gemeinderätin Antje Wellhäuser erteilte der Gemeinderat mehrheitlich sein Einvernehmen zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung sowie zwei Carports und einem offenen Stellplatz. Außerdem erteilte der Gemeinderat für die Errichtung des südlichen Carports entlang des Fußgängerüberwegs sowie für die Überschreitung der Grundflächenzahl um 9 % eine Befreiung.

Zur Information: Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen

Die Gemeinde hat ihr Einvernehmen zum Bauantrag über die Erweiterung der Parkzone und die Erweiterung der Beladezone in der Maltschachstraße 73, Flurstück 4830/1 als Geschäft der laufenden Verwaltung erteilt. Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.