Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.07.2021


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung mit seinem Dank an Frau Sophia Schenk. Aktuell ist sie Verwaltungspraktikantin bei der Gemeinde und hat in Vertretung für Frau Jeleniok die Coronaschnelltests vor der Sitzung durchgeführt.

Außerdem stellte er die neue Praktikantin Frau Annika Haydt vor. Sie wird bis Anfang August ein Verwaltungspraktikum bei der Gemeinde im Bereich Finanzen und Technik absolvieren.

Wie in den vergangenen Sitzungen auch, gab Bürgermeister Thomas Hölsch einen kurzen Überblick über die aktuelle Coronasituation in der Gemeinde. Beim Ordnungsamt in Dußlingen wurden bis zum 08.07.2021 634 Reiserückkehrer aus Risikogebieten gemeldet. Das Ordnungsamt hat zum Zeitpunkt der Sitzung nach Mitteilung durch das Landratsamt, Abt. Gesundheit 1.060 Personen eine Bescheinigung zur Absonderung in sogenannte häusliche Quarantäne erteilt. Hiervon waren 264 Personen an Covid 19 erkrankt und 796 Personen Kontaktperson der Kategorie 1. Erfreulicherweise teilte Bürgermeister Thomas Hölsch mit, dass am 08.07.2021 keine Person an Covid 19 erkrankt war und sich ebenfalls keine Personen als Kontaktpersonen der Kategorie 1 in häuslicher Quarantäne befanden. Er fügte hinzu, dass seit dem 25.06.2021 vom Gesundheitsamt keine neuen Meldungen von an Covid 19 erkrankten Personen und Kontaktpersonen der Kategorie 1 mehr übermittelt wurden.

Um sowohl den Gemeinderat als auch die Bürgerschaft über den vergangenen Einsatz der Feuerwehr am 28.06.2021 wegen des Unwetters zu informieren, begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch den Feuerwehrkommandanten Sven Laichinger und seinen Stellvertreter Patrick Klett, welche anhand einer kurzen Präsentation den Einsatz nochmals erläuterten.

Feuerwehrkommandant Sven Laichinger informierte, dass es in dieser Nacht für die Feuerwehr Dußlingen insgesamt 19 Einsätze aufgrund des Hochwassers gab. Zu Beginn des Abends handelte es sich um eher kleinere Einsätze wie ein voll gelaufener Keller oder Schächte, die mit Wasser überflutet waren. Um 20.30 Uhr ging dann der Anruf ein, dass der Tunnel unter Wasser steht und zwei Fahrzeuge darin eingeschlossen sind. Die Feuerwehr rückte aus, um die zwei eingeschlossenen Fahrer aus dem Tunnel zu retten. Als das Einsatzfahrzeug dann im Tunnel stand, stieg das Wasser immer höher an bis die Fahrzeuge nicht mehr zu sehen waren und sich sowohl die Feuerwehrmänner als auch die Insassen der zwei Fahrzeuge auf das Dach des Einsatzfahrzeugs retteten. Erst durch den Einsatz der DLRG konnten die Personen im Tunnel mit einem Motorboot wieder heraus transportiert werden. Die drei Fahrzeuge, darunter ein Feuerwehrfahrzeug, konnten erst am darauffolgenden Tag aus dem Tunnel geborgen werden. Sven Laichinger bemängelte, dass seitens der Bürgerschaft ein Shitstorm gegenüber der Art und Weise des Einsatzes der Feuerwehr entstanden ist. Es kamen kritische Stimmen auf, weshalb die Feuerwehr mit dem Einsatzfahrzeug in den bereits mit Wasser gefüllten Tunnel eingefahren ist. Durch einen Facebook-Post hat die Freiwillige Feuerwehr dann Stellung bezogen und den konkreten Ablauf geschildert. Dieser Post wurde von über 470.000 Personen gesehen. Auch Firmen, die die Feuerwehr bereits in der Vergangenheit mit Gerätschaften ausgestattet hat, haben sich auf diesen Post hin gemeldet und Unterstützung angeboten. Bezüglich des Einsatzfahrzeuges läuft derzeit die Schadensaufnahme noch, jedoch kann gesagt werden, dass die Prognose wahrscheinlich auf einen Totalschaden hinauslaufen wird. Aktuell rückt bei jedem Einsatz der Feuerwehr Dußlingen auch die Feuerwehr Nehren mit aus, um eine umfassende Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.

Bürgermeister Thomas Hölsch bedankte sich namentlich bei Sven Laichinger, Patrick Klett und Stefanie Klein, jedoch auch bei der gesamten Feuerwehr und sprach ein großes Lob aus. Das Ziel sollte es nun sein, den Tunnel so schnell wie möglich wieder in Betrieb zu nehmen. Es muss jedoch auf ein Mindestmaß an Sicherheit geachtet werden. Er betonte nochmals, dass man froh sein kann, dass es zu keinen Personenschäden gekommen ist und es sich lediglich um einen materiellen Schaden handelt, der ersetzt werden kann. Bezüglich der Neubeschaffung eines Einsatzfahrzeuges für die Feuerwehr werden nun die unterschiedlichen Möglichkeiten abgewogen. Außerdem muss darüber nachgedacht werden, ob eine zusätzliche Retentionsfläche am Obwiesbach errichtet wird, damit sich eine solche Situation nicht nochmals ereignet. Bürgermeister Thomas Hölsch betonte nochmals, dass hier eine offene und transparente Kommunikation sehr wichtig ist. Abschließend sagte er: „Wir sind stolz auf die Feuerwehr Dußlingen!“

Zudem sprachen einzelne Gemeinderäte ihren Dank, ihren Stolz und ihren Respekt an die gesamte Dußlinger Feuerwehr aus.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24.06.2021 einer Stundung der Gewerbesteuernachzahlung 2017 einschließlich der Nebenforderung in Höhe von 2.293,40 € zugestimmt hat. Außerdem stimmte der Gemeinderat einer Stundung der Gewerbesteuerforderung in Höhe von 781,70 € zu. Es handelt sich hierbei um rückständige Forderungen aus dem Jahr 2019.

EFRE-Förderprogramm "Klimaschutz mit System"

hier: Abwärmenutzung und Aufbau eines Wärmenetzes

Mit Schreiben vom 31.05.2021 hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg der Gemeinde mitgeteilt, dass die Projektskizze im Rahmen des 3. Teilnahmeaufrufs EFRE-Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ einstimmig von der Fachjury zur Förderung vorgeschlagen wurde. Das Projekt „Abwärmenutzung und Aufbau eines Wärmenetzes“ wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit der EU-Mittel sowie der förmlichen Antragsprüfung durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg im Rahmen dieses Förderprogrammes gefördert. Entsprechend der Zusage vom 31.05.2021 wurde dem Umweltministerium mitgeteilt, dass die Gemeinde Dußlingen beabsichtigt einen konkreten Förderantrag bei der L-Bank zu stellen und diesen bis spätestens 15.09.2021 einzureichen. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben muss die Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme bis zum 31.12.2022 erfolgen. Aus diesem Grund sollte nun umgehend der konkrete Zuschussantrag gestellt und in entsprechende Planungsüberlegungen eingetreten werden. Die Zuschusshöhe für die Wärmeerzeugeranlage beträgt nach den Vorgaben dieses Programms 45 %, die für das Wärmenetz 90 %.

Bürgermeister Thomas Hölsch fügte hinzu, dass durch die Umsetzung dieses Projektes sich die Gemeinde einen weiteren Impuls für das „Sanierungsgebiet an der B 27“ erhofft. Die betroffenen Grundstückseigentümer könnten dann über weitere Förderprogramme ihre Gebäude und Heizungsanlagen kostengünstig und zukunftsweisend ertüchtigen.

Um die Abwärmenutzung und den Aufbau eines Wärmenetzes näher zu erläutern, begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch Frau Lorinser vom Ingenieurbüro Lorinser, Herrn Bauer von der ufit Tübingen und Herrn Bearzatto von der Agentur für Klimaschutz. Diese erläuterten, die Funktionsweise und den Aufbau eines solchen Wärmenetzes. Hierbei erwähnte Herr Bauer, dass ein Kommunikationsansatz und die Einbindung der Bürgerschaft als eines der wichtigsten Ziele anzusehen ist. In einer offenen und transparenten Kommunikation sollen alle Bürgerinnen und Bürger über das Vorgehen informiert werden und sich daran beteiligen können.

Bei Befangenheit von Herrn Gemeinderat Jochen Kocher beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung das Projekt „Abwasserwärmenutzung und Aufbau eines Wärmenetzes“ entsprechend den Vorgaben des EFRE-Förderprogrammes „Klimaschutz mit System“ zu beantragen und umzusetzen.

v.l.n.r. Herr Bauer, ufit Tübingen, Herr Bearzatto, Agentur für Klimaschutz, Frau Lorinser, Ingenieurbüro Lorinser

Übernahme des Regenüberlaufbecken Geigesried
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung betreffend Abwasserentsorgung/Wasserversorgung des Schulzentrums Steinlach-Wiesaz

Bürgermeister Thomas Hölsch erklärte, dass im Zuge der Umstellungsarbeiten auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) festgestellt wurde, dass der Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz (GVV) einen Miteigentumsanteil am Regenüberlaufbecken Geigesried besitzt und in den Vorjahren von der Gemeinde Dußlingen Zahlungen von insgesamt 146.387,83 DM erhalten hat. Nachdem diese Investition beim GVV nicht gebührenwirksam abgeschrieben werden kann, wurde angeregt, die Eigentumsverhältnisse nach Möglichkeit vor der Erstellung der Eröffnungsbilanz zu klären. Aktuell stehen noch folgende Restwerte in den Büchern:

Abwasserverband Steinlach-Wiesaz 10.376,00 €,
Gemeinde Dußlingen 37.230,00 €
GVV 7.585,56 €.

                              

Darüber hinaus wurde ein dringender Sanierungsbedarf am Regenüberlaufbecken Geigesried in Höhe von ca. 90.000 € für die kommenden Jahre festgestellt. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig die Eigentumsverhältnisse sowie die Lastenträger festzustellen. In verschiedenen Besprechungen mit den Stimmführern, auch unter Einbeziehung der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Tübingen, wurde vereinbart, dass die Gemeinde Dußlingen das Regenüberlaufbecken Geigesried und das Grundstück auf der Gemarkung Gomaringen unentgeltlich zu dem zum 31.12.2016 bestehenden Restbuchwert vom Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz und vom Abwasserverband Steinlach-Wiesaz übernimmt. Die mit der Übertragung entstehenden Kosten übernimmt der GVV. Hierzu ist es notwendig, einerseits zwischen den Gemeinden Dußlingen, Gomaringen und Nehren und dem GVV eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung sowie mit dem Abwasserverband Steinlach-Wiesaz eine privatrechtliche Vereinbarung abzuschließen. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem damit einhergehenden Eigentumsübertrag und der Kostenerstattung sowie der privatrechtliche Vereinbarung mit dem Abwasserverband Steinlach-Wiesaz einstimmig zu.

Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Fahrradabstellraum, Stäudachweg 10, Flst. 9858

Die Bauantragsteller haben einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Fahrradabstellraum im Stäudachweg 10 gestellt. Für den Bereich in dem das Bauvorhaben geplant ist, gelten die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Hofstatt“. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Grundabmessungen von rund 11,4 m auf 9,23 m. Als Dachform wurde ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35° angegeben. Die festgesetzten Trauf-, First- und Gebäudehöhen beziehen sich auf die im Bebauungsplan festgesetzten Bezugshöhen. Die Firsthöhe beträgt 8,21 m, die Traufhöhe beträgt 4,93 m. Insgesamt wird eine Wohnfläche von rund 227 m² ausgewiesen. Für das Bauvorhaben ist ein Dachvorsprung mit 40 cm geplant. Der Dachvorsprung ist außerhalb des Baufensters vorgesehen. Da diese zum Hauptgebäude gehört, ist für die Errichtung des Dachvorsprungs außerhalb des Baufensters eine Befreiung erforderlich. Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Fahrradabstellraum, Stäudachweg 10 einstimmig.

Bauantrag auf Nutzungsänderung und bauliche Änderung in der bestehenden Produktions- und Lagerhalle zur Einrichtung einer Werksfeuerwehr sowie Erweiterung des Parkplatzes und Errichtung einer Zufahrt, Im Steinig 8 - 18, Flst. 6600/7

Die Bauantragstellerin hat einen Bauantrag zur Nutzungsänderung und baulichen Änderung der bestehenden Produktions- und Lagerhalle zur Errichtung einer Werksfeuerwehr sowie einer Erweiterung des Parkplatzes und Errichtung einer Zufahrt Im Steinig 8 -18 gestellt. Beantragt wurde der Umbau einer bestehenden Produktionshalle für ein Lagergebäude für Verpackungsmaterial sowie die Errichtung einer Werksfeuerwehr. Für die Werksfeuerwehr ist eine Fahrzeughalle, eine Werkstatt, Lagerräume, Sanitär- und Umkleideräume sowie ein Schulungs- und Bereitschaftsraum geplant. Außerdem wird eine Hoffläche geschaffen und 22 Stellplätze hergestellt. Der Bereich in dem das Bauvorhaben geplant ist, liegt im rechtsgültigen Bereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Steinig“. Da es sich um eine Baumaßnahme und eine Umnutzung innerhalb des Bestandes handelt, sind die planungsrechtlichen Belange der Gemeinde nicht beeinträchtigt. Die Nutzung ist zudem gebietsverträglich. Bauordnungsrechtliche Aspekte werden separat durch das Baurechtsamt geprüft. Bei Befangenheit von Herrn Gemeinderat Bernd Zürn erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen zur Nutzungsänderung und zu den baulichen Änderungen in der bestehenden Produktions- und Lagerhalle, insbesondere zur Errichtung einer Werksfeuerwehr. Außerdem stimmte der Gemeinderat der Erweiterung des Parkplatzes und der Errichtung einer Zufahrt Im Steinig 8 bis 18 einstimmig zu.

Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen

Die Gemeinde hat ihr Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses (Hofstatt 11) im Neubaugebiet Hofstatt als Geschäft der laufenden Verwaltung erteilt.

Verschiedenes

Bürgermeister Thomas Hölsch gab bekannt, dass ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Verwaltung eingegangen ist. Hierbei handelt es sich um die Prüfung des Förderprogrammes coronagerechte stationäre raumlufttechnische Anlage mit anschließender Teilnahme, sofern sich das Einbauen als sinnvoller Baustein zur Pandemiebekämpfung erweist. Über diesen Antrag wird in der nächsten Gemeinderatssitzung am 22.07.2021 beraten.

Eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung schloss sich an.