Grundsteuer


Bitte beachten Sie den Fälligkeitstermin 1.7.2021 für die Jahreszahlung der Grundsteuer.

Um die Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu vermeiden, wird um pünktliche Begleichung der Grundsteuer gebeten. Bei Überweisung oder Dauerauftrag, bitten wir Sie, das Kassenzeichen anzugeben, damit die Zahlung richtig zugeordnet werden kann. Sofern eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, wird der fällige Betrag automatisch vom Konto abgebucht.

Das SEPA-Lastschriftmandat finden hier.

Für Rückfragen zur Grundsteuer steht Ihnen Frau Dais unter Telefon 92 99-32 oder per Mail: LDais(at)dusslingen.de gerne zur Verfügung.