Haben Sie Ihren Hund angemeldet?
Leider stellen wir immer wieder fest, dass Hundebesitzer vergessen, ihren Hund, auch den Zweithund, zur Hundesteuer anzumelden. Nach den Bestimmungen unserer Hundesteuersatzung müssen Hundebesitzer einen über drei Monate alten Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat der Gemeinde schriftlich anzeigen. Endet die Hundehaltung, so ist dies der Gemeinde ebenfalls innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Sie können dies bei Frau Dais, Telefon 07072 9299-32, E-Mail LDais(at)dusslingen.de vornehmen.
Gern können Sie die Anmeldung hier über unsere Homepage vornehmen.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei der Hundesteuermarke um eine Dauermarke handelt. Bei Verlust wird dem Hundehalter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 € ausgehändigt. Bei Abmeldung eines Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Wir weisen auch darauf hin, dass laut Hundesteuersatzung der Hundehalter die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit der gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen hat.
Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Unser Vollzugsbeamter Herr Cani wurde beauftragt, diese Verpflichtung zu überprüfen.