Verpflichtung zur Durchführung von Corona-Schnelltests in den kommunalen Kindertageseinrichtungen


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern,

wie Sie vielen Presseberichten entnehmen können, werden Infektionen auch durch Schulen und Kindertageseinrichtungen von Familie zu Familie weitergetragen. Diesem Verbreitungsweg des Corona-Virus möchten wir entgegentreten. Weiterhin möchten wir mit dieser Maßnahme verhindern, dass die Notbetreuung bei positiven Fällen eingestellt werden muss.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.04.2021 informierte ich das Gremium darüber, dass die Verwaltung auch die für die Kindertageseinrichtungen entsprechende Testkits besorgen möchte.

Da für die Kindertageseinrichtungen nicht das Land, sondern die Gemeinde zuständig ist, müssen diese Tests selbst besorgt werden. Ich informierte auch darüber, dass die Gemeindeverwaltung eine Testpflicht in den Einrichtungen beabsichtigt, damit eine möglichst hohe Sicherheit gewährleistet werden könne.

Aus diesem Grund gilt seit Mittwoch, 12.05.2021 für den Besuch in den kommunalen Kindertageseinrichtungen die Regel, dass nur diejenigen Kinder das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen können, die zuvor einen Schnelltest durchgeführt haben.

Die Gemeinde Dußlingen übt hier ihr Hausrecht als Träger der Kindertageseinrichtungen aus. Die Gemeindeverwaltung kann nach § 4 Absatz 2 Nr. 1 der Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kindergärten und der Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kinderkrippen Kinder, die an einer ansteckenden Krankheit leiden oder in deren Familien eine Infektionskrankheit herrscht, vom Besuch der Einrichtung ausschließen.

Als Arbeitgeberin ist die Gemeinde ebenfalls in der Fürsorgepflicht gegenüber den pädagogischen Mitarbeitern der einzelnen Einrichtungen, etwaige Gefahren durch eine ansteckende Krankheit zu minimieren.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Ihr

Thomas Hölsch

Bürgermeister