Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.04.2021


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Sitzung mit dem Hinweis, dass vor der Sitzung wieder die Möglichkeit zur Corona-Testung bestand. Die Tests wurden wie in der vorherigen Sitzung von Frau Jeleniok von der Sozialstation Steinlach-Wiesaz durchgeführt.

Weiterhin gab er bekannt, dass die Gemeinde Dußlingen eine Prämie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. erhalten hat. Die Prämie beläuft sich auf insgesamt 16.200 €.

Anschließend informierte Bürgermeister Hölsch darüber, dass der jährliche Austausch der Wassermesser ansteht. Die Arbeiten zum Austausch der Wassermesser für das Jahr 2021 wurden vom Ortsbauamt beschränkt ausgeschrieben. Hierzu wurden alle drei im Ort ansässigen Flaschnereibetriebe angeschrieben und ein Leistungsverzeichnis übersandt. Von zwei der angeschriebenen Firmen wurde ein Angebot abgegeben, wobei die Firma Eugen Heinz GmbH mit 14.442 € netto das günstigste Angebot abgegeben hat. Im Haushalt 2021 wurden für diese Arbeiten 12.000 € netto veranschlagt. Der Auftrag wurde entsprechend der Zuständigkeit des Bürgermeisters gemäß Hauptsatzung an die Firma Eugen Heinz GmbH Dußlingen vergeben, da es sich hierbei um das wirtschaftlichste Angebot gehandelt hat. Die Arbeiten zum Austausch von ca. 295 Wasserzählern müssen bis zum 30.09.2021 abgeschlossen sein.

Bürgermeister Thomas Hölsch gab außerdem einen Überblick über die aktuelle Corona-Situation in der Gemeinde Dußlingen. Beim Ordnungsamt der Gemeinde wurden bis zum 22.04.2021 insgesamt 429 Reiserückkehrer aus Risikogebieten gemeldet. Das Ordnungsamt hat am Tag der Gemeinderatssitzung, nach Mitteilung des Gesundheitsamtes, 861 Personen eine Anordnung zur Absonderung in sogenannte häusliche Quarantäne erteilt. Hiervon waren seit Ausbruch der Pandemie 209 Personen an Covid-19 erkrankt und 652 Personen Kontaktpersonen der Kategorie 1. Zum Zeitpunkt der Sitzung waren in der Gemeinde Dußlingen 26 Personen an Covid-19 erkrankt und es befanden sich insgesamt 53 Personen als Kontaktpersonen der Kategorie 1 in häuslicher Quarantäne. Diese hohen Zahlen könnten damit erklärt werden, dass derzeit eine komplette Kindergartengruppe eines kommunalen Kindergartens, sowie 5 Erzieherinnen in Quarantäne sind.

Weiterhin erläuterte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass die Teststation der Sozialstation Steinlach-Wiesaz erstmals am 12.03.2021 mit kostenlosen Bürgertests in Betrieb gegangen ist. Dem vorausgegangen war eine durch den Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz (GVV) und die Sozialstation entwickelte und umgesetzte Teststrategie am Schulzentrum Steinlach-Wiesaz sowie die seit Ende 2020 durchgeführten Schnelltestungen des Pflegepersonals. Seit dem 12.03.2021 bis Ende letzter Woche wurden von der Sozialstation insgesamt 1.472 Bürgertests, 1.400 Schülertests sowie 417 Tests an Personen aus Schulen und Kitas durchgeführt. In 9 Fällen fiel der Test positiv aus. Zur Durchführung der Schnelltests sind derzeit 15 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer eingesetzt, welche eine Entschädigung über die Übungsleiterpauschale erhalten. Nach wie vor sind die Bürgertests ohne Voranmeldung von montags bis freitags zwischen 7.00 Uhr und 12.00 Uhr möglich.

Bürgermeister Thomas Hölsch stellte fest, dass seit dieser Woche ein erheblicher Ansturm bei der Teststation zu verzeichnen ist. Da seit dem 19.04.2021 die Arbeitgebenden dazu verpflichtet sind, ihren Mitarbeitenden einen kostenlosen Schnelltest pro Woche anzubieten, haben verschiedene Firmen ihre Mitarbeitenden zur Teststation der Sozialstation geschickt. Hierbei kam es zu deutlich erhöhten Fallzahlen und auch zu längeren Wartezeiten. Die entsprechenden Firmen wurden vom GVV angeschrieben, mit der Bitte ihrer Pflicht anderweitig nachzukommen.

Bürgermeister Thomas Hölsch gab weiter bekannt, dass neben der Sozialstation Steinlach-Wiesaz eine weitere Corona-Teststation auf dem Firmengelände von Kemmlit eingerichtet wurde. Hier bietet die Pharmaphant-Apotheke Montagnachmittag und Donnerstagvormittag, mit vorheriger Anmeldung über folgenden Link https://apo-schnelltest.de/pharmaphant?dt=1619587288805, die Möglichkeit, sich ebenfalls auf Corona kostenlos testen zu lassen.

Weiter informierte er, dass seit Montag, 19.04.2021 in den Schulen wieder Präsenzunterricht stattfindet. An der Anne-Frank-Schule wurde dieser Präsenzunterricht als Wechselunterricht eingeführt. Die Kinder der Klassenstufen 3 und 4 durften seit dieser Woche jeden Tag für 4 Schulstunden also von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr in die Schule kommen. Die Klassen wurden jeweils aufgeteilt. Für die nächsten Wochen war geplant, dass dann die Klassenstufen 1 und 2 in die Schule und die Schüler der Klassenstufe 3 und 4 von zu Hause aus unterrichtet werden. Da jedoch die Inzidenzzahlen im Landkreis Tübingen weiter über 165 liegen, wurden die Schulen ab Montag (26.04.2021) wieder geschlossen.

An den Schulen besteht eine Maskenpflicht und eine indirekte Testpflicht. Die Anne-Frank-Schule hat sich zusammen mit dem Schulträger dazu entschieden, die Schnelltests in der Schule durchzuführen, was auch problemlos funktioniere. Nach Rücksprache mit Herrn Maier haben sich von 250 Schülerinnen und Schülern, die die Anne-Frank-Schule besuchen, lediglich 10 Personenberechtigte entschieden, ihr Kind nicht in Präsenz beschulen zu lassen. Die entsprechenden Schülertests hat die Gemeinde über die örtliche Apotheke bzw. die Landesreserve bezogen.

Bürgermeister Thomas Hölsch gab außerdem bekannt, dass in dieser Woche weitere Lieferungen aus der Landesreserve bei der Gemeinde eingegangen sind. Es wurden insgesamt 6.290 Laientests geliefert, welche für die Anne-Frank-Schule, die Freie Evangelische Schule, die Gemeinschaftsschule und das Karl-von-Frisch-Gymnasium in Dußlingen bereitgestellt wurden.

Er erklärte weiterhin, dass die Gemeinde auch für die Kindertageseinrichtungen entsprechende Testkits besorgen möchte. Da für die Kindergärten nicht das Land, sondern die Gemeinde zuständig ist, müssen diese Tests selbst besorgt werden. Zusammen mit anderen Städten und Gemeinden im Landkreis konnte in diesen Tagen eine Sammelbestellung in Höhe von 103.500 Testkits ausgelöst werden. Die Tests sollen in Kalenderwoche 18/19 geliefert werden. Bürgermeister Thomas Hölsch gab zu bedenken, dass aufgrund der hohen Inzidenzzahlen auch die Kindertageseinrichtungen wieder geschlossen werden. Inwiefern und in welchem Umfang dann eine Notbetreuung zu erfolgen hat, muss abgewartet werden. Sofern eine Notbetreuung stattfinden wird, beabsichtigt die Gemeindeverwaltung ebenfalls eine Testpflicht in den Einrichtungen einzuführen, damit eine möglichst hohe Sicherheit gewährleistet werden könne. Dem evangelischen Kirchenbezirk wird als Träger von Kindertageseinrichtungen überlassen, gleich zu verfahren. Sofern dann wieder zum regulären Betrieb gewechselt werden kann, soll auch hier eine indirekte Testpflicht zum Schutz der Kinder und des Personals durchgeführt werden. Ab wann die Notbetreuung stattfindet und wie genau die Notbetreuung ablaufen wird, wird auf der Website der Gemeinde und in der GemeindeApp veröffentlicht.

Bürgermeister Thomas Hölsch gab bekannt, dass auch die Kameradinnen und Kameraden der aktiven Abteilung der Feuerwehr in dieser Woche im Impfzentrum geimpft werden können. Dieses Vorgehen wird begrüßt, um die Einsatzsicherheit weiterhin gewährleisten zu können. Für kommunale Krisenstäbe bestehe nunmehr auch die Möglichkeit sich impfen zu lassen. Bürgermeister Thomas Hölsch betonte, dass nach wie vor deutlich wird, dass eine Pandemiebekämpfung sehr dynamisch und herausfordernd ist. Das gesamte Gremium schloss sich den Ansichten von Bürgermeister Thomas Hölsch an und hob hervor, dass eine Testpflicht an Schulen und Kitas sowie die Durchführung von Impfungen elementar ist, um die Pandemie einzudämmen.

Sanierung der Panorama- und Schönblickstraße

Vergabe der Bauarbeiten

Bereits in der Sitzung vom 03.12.2020 hat der Gemeinderat den geplanten Sanierungsmaßnahmen in der Panorama- und Schönblickstraße einstimmig zugestimmt. Die Arbeiten wurden somit im Februar 2021 in zwei getrennten Losen öffentlich ausgeschrieben. Die Arbeiten in der Schönblickstraße sollten demnach noch 2021 beginnen, während die Arbeiten in der Panoramastraße für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehen sind. Die Submission hierfür erfolgte am 18.03.2021. Herr Wolfgang Rettinger vom Ingenieurbüro Mauthe GmbH hat in der Sitzung hierzu die einzelnen Angebote zusammen getragen und nochmals vorgestellt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig: Die Bauarbeiten in der Schönblickstraße werden aus Wirtschaftlichkeitsgründen an die Firma Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG aus Metzingen zu einem Angebotspreis von 558.214,78 € vergeben. Die Bauarbeiten in der Panoramastraße werden zu einem Angebotspreis von 1.511.564,64 € ebenfalls an den wirtschaftlichsten Bieter an die Firma Gebr. Stumpp GmbH & Co. KG aus Balingen vergeben.

Die Anwohner werden vor Beginn der Maßnahme rechtzeitig durch die Verwaltung informiert.

Herr Wolfgang Rettinger von der Mauthe GmbH stellt die einzelnen Angebote vor


Eigenbetrieb Wasserversorgung Dußlingen

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018

Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte, dass die Steuerberatungsgesellschaft Kobera GmbH den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2018 erstellt hat. Herr Eberhard Allgaier von der Steuerberatungsgesellschaft Kobera erläuterte die Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bilanzsumme beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betrug zum 31.12.2018 2.883.989,78 €. Die Eigenkapitalausstattung erfolgte entsprechend dem Beschluss vom 19.07.2007 mit einem Stammkapital von 25.000 € und einer Rücklage von 692.168,99 € zuzüglich Bilanzgewinn von 206.095,33 €. Die Eigenkapitalquote betrug 31,14 % und liegt damit über der steuerlich erforderlichen Mindestquote von 30 %.

Die Kapitalmarktdarlehen belaufen sich auf 1.913.310,00 €. Das Anlagevermögen der Wasserversorgung beläuft sich auf 2.883.989,78 €. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Verlust von -51.536,48 € aus. Es ist damit ein Verlustrückgang zum Ausgleich der Gewinne aus Vorjahren möglich.

Die Vermögensplanabrechnung 2018 ergibt eine Finanzierungsmittelüberdeckung, in Höhe von 232.055,64 €. Unter Berücksichtigung der Vorjahresdifferenz bedeutet dies eine Überdeckung in Höhe von 55.092,00 € zum 31.12.2018. Der Ausgleich ist in den Folgejahren vorzusehen.

Dies stellt einen Rückgang von rund 100.000 € im Vergleich zum Vorjahr dar. Der Gemeinderat stellte einstimmig den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung fest.

Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses erscheint in einer späteren Ausgabe des Gemeindeboten.

Herr Allgaier von der Steuerberatungsgesellschaft Kobera erläutert die Jahresabschlüsse


Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Dußlingen

hier: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung

In der verpflichteten Anwendung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens für den Kernhaushalt der Gemeinde entfällt für die Eigenbetriebe die Möglichkeit der Anwendung einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung. Aus diesem Grund ist festzulegen, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches oder auf Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften für die kommunale Doppik erfolgen soll. Diese beiden Möglichkeiten werden als gleichberechtigt angesehen. Es wird empfohlen, den Eigenbetrieb Wasserversorgung nach Eigenbetriebsgesetz, Eigenbetriebsverordnung und Handelsgesetzbuch zu führen. Nach der Übergangsregelung des § 19 Abs. 2 des Änderungsgesetzes hat die entsprechende Ergänzung bzw. Änderung der Betriebssatzung spätestens bei der nächsten Änderung des Neuerlasses der Satzung zu erfolgen. Bis zum 31.12.2022 kann demnach wahlweise das alte Recht angewendet werden, ab dem 01.01.2023 ist das neue Recht zwingend anzuwenden. Aus diesem Grund soll rückwirkend zum 01.01.2021 die Betriebssatzung gemäß der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung angepasst werden. Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung einstimmig. Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.


Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dußlingen

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018

Neben dem Jahresabschluss Wasserversorgung wurde auch der Jahresabschluss Abwasserentsorgung durch Herrn Allgaier vorgestellt. Die Bilanzsumme beträgt 8.681.954,03 € (Vorjahr: 8.496.131,74 €). Entsprechend dem Beschluss vom 19.07.2007 wurde für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung kein Eigenkapital festgesetzt. Im Vermögensplan war eine Darlehensaufnahme in Höhe von 2.255.000,00 € geplant. Tatsächlich wurden 190.000,00 € aufgenommen. Der Darlehensbestand beträgt damit zum 31.12.2018 6.402.668,10 €, wobei sich das gegenüberstehende Anlagevermögen auf 8.456.341,49 € beläuft. Ergänzend führte Herr Allgaier aus, dass „rentierliche Schulden“, Schulden der Eigenbetriebe (Auslagerungen) sind, bei denen die aus den aufgenommenen Krediten entstandenen Zins- und Tilgungsleistungen (Schuldendienst) vollständig durch (zweckgebundene) Einnahmen/Erträge (Abwasser- und Wassergebühren) aus dem schuldenfinanzierten Investitionsobjekt gedeckt sind. Diese Darlehen wurden für Vermögen aufgenommen, für das auch zukünftig kostendeckende Einnahmen generiert werden können. Solche Verbindlichkeiten stellen daher für die Zukunft keinerlei Probleme dar.

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist nach Verrechnung mit der Gebührenausgleichsrückstellung sowie dem Verlustausgleich 2015 einen Überschuss in Höhe von 77.438,02 € aus. Dieser ist bei den Gebührenkalkulationen der kommenden Jahre zu berücksichtigen. Die Vermögensplanabrechnung ergab eine Finanzierungsüberdeckung in Höhe von 78.094,37 €. Unter Berücksichtigung der Finanzierungsunterdeckung des Vorjahres ergibt sich eine Finanzierungsunterdeckung in Höhe von 37.051,98 €. Der Ausgleich ist im Jahr 2022 vorgesehen. Der Gemeinderat stellte einstimmig den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung fest.

Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses erscheint in einer späteren Ausgabe des Gemeindeboten.

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dußlingen

hier: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung

Aufgrund der Novellierung des Eigenbetriebsrechts musste die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dußlingen, entsprechend der Änderung im Bereich des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dußlingen, geändert werden. Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung einstimmig. Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.



Gebühren für die kommunalen Kindergärten, Kinderkrippen und die Schulkindbetreuung

hier: Erlass der Gebühren für die Monate Januar und Februar 2021

Infolge der zweiten Coronainfektionswelle veranlasste die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die grundsätzliche Schließung der Einrichtungen vom 16.12.2020 bis zum 22.02.2021. Aus diesem Grund wurden in den Kindertageseinrichtungen sowie in der außerschulischen Betreuung der Regelbetrieb eingestellt und auf eine Notbetreuung umgestellt. Aufgrund der Ferien und Feiertage vom 23.12.2020 bis zum 06.01.2021 fand keine Betreuung in den Einrichtungen statt. Nur wenige Kinder besuchten die anschließende Notbetreuung. Seit dem 01.04.2021 fand die reguläre Abrechnung der Gebühren entsprechend Gebührenordnung statt. Angepasst an eine Empfehlung des Gemeindetags Baden-Württemberg hat die Gemeindeverwaltung die Benutzungsgebühren bzw. Entgeltbeträge für die Monate Januar und Februar ausgesetzt, d.h. auf den Einzug verzichtet. Für den Monat Januar belaufen sich die erlassenen Gebühren auf insgesamt 36.053,20 €. Im Rahmen der Notbetreuung wurden Gebühren in Höhe von 8.477,17 € abgerechnet, es ergeben sich somit Mindererträge in Höhe von 27.976,03 €. Für den Monat Februar liegt die Höhe der erlassenen Gebühren bei 36.898,75 €. Im Rahmen der Notbetreuung wurden Gebühren in Höhe von 8.694,47 € erhoben, somit ergeben sich Mindererträge in Höhe von 28.204,28 €. Die Gesamtsumme der erlassenen Betreuungsgebühren für die Monate Januar und Februar 2021 liegt bei 72.951,95 €, wobei im Rahmen der Notbetreuung 17.171,60 € abgerechnet wurden. Nach Abzug der vom Land erhaltenen Hilfen in Höhe von 32.222,90 € für die Betreuung ergeben sich Mindererträge in Höhe von 23.557,41 €. Eine genaue Abrechnung liegt aktuell noch nicht vor. Der Gemeinderat beschloss einstimmig dem Gebührenerlass für die Monate Januar und Februar 2021.

Bewerbung zur Teilnahme am Projekt "Der Ländliche RAUM für Zukunft"

Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte das Projekt „Der Ländliche RAUM für Zukunft“ vom Bündnis Ländlicher Raum. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von 16 Verbänden und Organisationen aus der Wirtschaft, dem Handwerk, den Landeskirchen, Verbänden, der Wohlfahrtspflege, der Zivilgesellschaft und von Kommunen. Ziel dieses Projektes ist es, einen Anstoß zu einem ganzheitlichen umsetzungsorientierten Zukunftsprozess anzuregen, in welchem die Kommunen und die beteiligten Akteure lernen, eigene Lösungsansätze zu formulieren und vor Ort ein Umsetzungskonzept zu entwickeln. Bürgermeister Thomas Hölsch erwähnte, dass Dußlingen durch seine örtliche Nähe zur Stadt Tübingen nicht unbedingt im klassischen ländlichen Raum liegt, jedoch erfüllt die Gemeinde die geforderten Bewerbungskriterien. Des Weiteren erwähnte er, dass das Projekt einen positiven Beitrag zum Gemeindeentwicklungsplan leiste. Bewerbungsschluss für dieses Projekt ist der 16.05.2021. Der Gemeinderat beschloss einstimmig sich für dieses Projekt zu bewerben.


Bebauungsplan "Quartiere entlang B 27-Tunnel"

hier: Aufstellung und Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

In der Sitzung vom 03.07.2014 hat der Gemeinderat für den Bereich „Quartiere entlang B 27 – Tunnel“ den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Am 23.04.2015 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Quartiere entlang B 27-Tunnel“ einschließlich der textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen. Mit Urteil vom 13.01.2021 stellte das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes fest. Demzufolge handelt es sich bei dem Plangebiet aktuell um einen so genannten unbeplanten Innenbereich. Zur Begründung führte das Gericht insbesondere aus, dass der Bebauungsplan von der Festsetzung des bei Beschlusses des Bebauungsplanes rechtsgültigen Flächennutzungsplanes abweicht. Das Verwaltungsgericht hat sich darüberhinaus mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes befasst, da ein Bauherr Klage gegen eine negativen Entscheid über seinen Bauvorbescheid der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Tübingen beim Verwaltungsgericht eingereicht hat. Nachdem jedoch der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wurde, sind aktuell sämtliche Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes „Quartiere entlang B 27 – Tunnel“ nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Hauptamtsleiterin Iris Manz hob hervor, dass in einem Bebauungsplan die städtebaulichen, räumlichen und funktionalen Randbedingungen und Strukturen planerisch definiert werden sollten und daher ein neuer Bebauungsplan für dieses Gebiet erstellt werden soll. Mit dem Bebauungsplan „Quartiere entlang B 27 – Tunnel“ sollten deshalb die Voraussetzungen geschaffen werden, eine der zentralen Bedeutungen des Bürgerparks angemessene geordnete und zukunftsorientierte städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Bei Befangenheit der Gemeinderäte Klaus Zürn und Bernd Zürn stimmte der Gemeinderat einstimmig für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich „Quartiere entlang der B 27 – Tunnel“.

Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes "Quartiere entlang der B 27-Tunnel"

Ziel und Zweck des Erlasses einer Veränderungssperre ist, durch eine befristete Sperre Veränderungen von Maßnahmen im Gebiet „Quartiere entlang B 27 – Tunnel“ zu verhindern. Somit sollten negative städtebauliche Entwicklungen verhindert werden, die nicht im Sinne der Gemeindeentwicklung liegen.

Hauptamtsleiterin Iris Manz betonte, dass definiert werde sollte, welche Bereiche für die gewerbliche Nutzung und welche Bereiche für die wohnliche Nutzung dienen sollten. Zudem ist zu erwähnen, dass der Gemeinderat gemäß § 14 Abs. 2 BauGB Ausnahmen von der Sperre in Einzelfällen zulassen kann, wenn überwiegend öffentliche Belange entgegenstehen. Gemäß § 17 BauGB ist die Dauer der Veränderungssperre auf 2 Jahre begrenzt. Bei Befangenheit der Gemeinderäte Klaus Zürn und Bernd Zürn wurde eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Quartiere entlang der B 27 – Tunnel“ einstimmig beschlossen. Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.

Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung der bestehenden Gaststätte in eine Spielhalle, Blumenstraße 15, Flst. 4400

Erneute Anhörung der Gemeinde nach § 53 Abs. 4 LBO

Bereits in der Sitzung am 04.05.2017 hat der Gemeinderat über die Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung der bestehenden Gaststätte in eine Spielhalle in der Blumenstraße 15 beraten. Hierbei versagte der Gemeinderat sein Einvernehmen zur Bauanfrage zur Umnutzung der bestehenden Gaststätte in eine Spielhalle. Es ist planungsrechtlich unzulässig eine Spielhalle mit einer Spielfläche von 80 m² und 6 Geldspielautomaten zu betreiben. Darüberhinaus gingen massive Anregungen und Bedenken von Seiten der Nachbarschaft bezüglich der geplanten Nutzung einer Spielhalle ein. Insbesondere ging es um die Lärmimmissionen. Mit Bescheid vom 27.06.2017 lehnte das Landratsamt Tübingen die Bauvoranfrage bezüglich der Zulässigkeit einer Spielhalle in der Blumenstraße 15 ab. Daraufhin bestritt die Bauantragstellerin den Rechtsweg. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied in seinem Urteil vom 13.01.2021 das die Baurechtsbehörde des Landratsamtes Tübingen über die Bauvoranfrage neu zu entscheiden habe. Aufgrunddessen hat das Landratsamt der Gemeinde die erneute Möglichkeit gegeben eine Anhörung nach § 53 Abs. 4 LBO durchzuführen. Zusätzlich merkte das Landratsamt an, dass eine nochmalige Nachbarbeteiligung entbehrlich ist, da es bereits 2017 zu einer Anhörung der Nachbarschaft gekommen war.

Der Gemeinderat versagte einstimmig sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Umnutzung der bestehenden Gaststätte in eine Spielhalle in der Blumenstraße 15.

Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, Birkenstraße 25, Flst. 9653

In der Sitzung vom 21.01.2021 hat der Technische- und Umweltausschuss bereits öffentlich über das Bauvorhaben beraten und sein Einvernehmen zum Bauantrag versagt. Das Einvernehmen wurde insbesondere deshalb versagt, da die erforderliche Anzahl der Stellplätze nicht innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche bzw. in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgewiesen werden konnte. Hauptamtsleiterin Iris Manz erklärte, dass hier eine Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten sowie einer Tiefgarage mit 6 Stellplätzen und 4 oberirdischen Stellplätzen geplant ist. Das Wohnhaus ist innerhalb des Baufensters geplant. Es hat Grundabmessungen von 13,62 m auf 19,25 m. Als Dachform werde ein Satteldach mit einer Dachneigung von 39 Grad ausgewiesen. Die Firsthöhe entspreche mit 11,6 m und einer Traufhöhe von 6,1 m den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Zudem erläuterte sie, dass für die Realisierung des Bauvorhabens verschiedenen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind. Bei zwei Gegenstimmen von Gemeinderätin Hafner und Gemeinderätin Dr. Ghanayim und einer Enthaltung von Gemeinderat Wütherich wurde das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses in der Birkenstraße 25 mehrheitlich beschlossen. Ebenfalls wurde der Erteilung der erforderlichen Befreiungen zugestimmt.

Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung sowie eines Vordaches über dem Hauseingang, Kastanienweg 20, Flst. 9741

Der Bauantragsteller hat seinen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Terrassenüberdachung sowie eines Vordaches über dem Hauseingang gestellt. Bereits im Jahr 2016 hat der Gemeinderat aufgrund des Grundstückzuschnittes einer Errichtung des Wohnhauses außerhalb des Baufensters zugestimmt. Bezüglich der Errichtung der Terrassenüberdachung und des Vordaches ergeben sich daher keinerlei städtebaulichen Bedenken. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur Errichtung einer Terrassenüberdachung für das Bauvorhaben im Kastanienweg 20.

Verschiedenes

Kämmerin Desiree Rotenhagen wies auf die neue Homepage der Kulturhalle in Dußlingen hin. Seit dem 18.02.2021 ist die Homepage https://www.kulturhalle-dusslingen.de/Willkommen in Betrieb und gibt einen Überblick über den Terminkalender und über die Ausstattung der Halle.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.