Standsicherheit von Grabmalen und Grabpflege


Nach Ende der Frostperiode ist aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften für die Friedhöfe an den Grabmalen eine Standsicherheitsprüfung durch die Bauhof-Mitarbeiter (professionelles Gerät zur Prüfung der Grabmale) der Gemeinde Dußlingen durchzuführen. Die Überprüfung findet ab sofort über die kommenden Frühlingsmonate statt.

Gemäß § 19 der Friedhofssatzung der Gemeinde Dußlingen haben die Verfügungsberechtigten bzw. Nutzungsberechtigten dauernd dafür Sorge zu tragen, dass die Grabausstattungen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Unterhaltspflichtigen (Angehörigen) werden somit aufgefordert, durch eine Druckprüfung in erster Linie selbst zu überprüfen, ob die Standsicherheit der Grabmale noch gewährleistet ist. Werden bei den Selbstkontrollen irgendwelche Mängel festgestellt, so besteht die Verpflichtung und Verantwortung, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

Wir empfehlen daher allen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten von Gräbern, sich in der nächsten Zeit auf den Friedhöfen umzuschauen und evtl. anfallende Instandsetzungsarbeiten an den Grabmalen von einer Fachfirma umgehend durchführen zu lassen. Sollte bei der Druckprüfung durch den gemeindeeigenen Bauhof festgestellt werden, dass einzelne Grabmale nicht die erforderliche Standsicherheit aufweisen, so ist die Gemeinde nach den Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe verpflichtet, die Grabmale abzusperren oder sogar umzulegen. Außerdem wird gleichzeitig geprüft, ob die Grabpflege der Grabstätte sich in einem ordentlichen Zustand befindet. Bei Mängeln zur Standsicherheit des Grabmals oder der Grabpflege werden Sie schriftlich von der Gemeinde aufgefordert, den Zustand der Grabstätte in Ordnung zu bringen.