Grabschmuck auf Rasengräber


Der Frühling ist da und die Zeit der Rasenpflege durch die Gemeinde beginnt.

Immer wieder müssen wir feststellen, dass auf der Grabfläche der Rasengräber jeglicher Grabschmuck (Blumen, Pflanzenschalen, Vasen, Gestecke, Kerzen, Figuren, Kreuz, Buch, Herz usw.) niedergelegt wird.

Dies erschwert die Pflege- und Mäharbeiten durch den Bauhof.

Nochmals wollen wir darauf hinweisen, dass nach § 16 a der Friedhofsordnung der Gemeinde Dußlingen Anpflanzungen und sonstiger Grabschmuck auf den Grabflächen nicht zulässig sind.

Grabschmuck auf dem Sockel des Grabsteins oder einer kleinen Grabplatte ist in Ordnung – jedoch nicht auf der Rasenfläche.

Ebenfalls nicht zulässig ist der Grabschmuck jeglicher Art im anonymen Grabfeld. Wir bitten auch hier die Angehörigen/Bekannten die Pflanzenschalen/den Grabschmuck zu entfernen.

Wir bitten hier um Entgegenkommen und Verständnis der Bürger und Bürgerinnen!