Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen


Am Sonntag, 14.03.2021 findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Bitte nehmen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie zur Wahl – denn Demokratie lebt vom Mitmachen!

Sollten Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen können, besteht bis Freitag, 12.03.2021 um 18.00 Uhr noch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Das Rathaus hat zur Beantragung der Briefwahlunterlagen deshalb am Freitag bis 18.00 Uhr für Sie geöffnet.

Zudem können die Wahlunterlagen auch von zuhause aus online beantragt werden. Hierzu ist der Online-Antrag bis Donnerstag, 11.03.2021 um 11.00 Uhr freigeschalten. Um den Antrag vollständig und richtig auszufüllen, sind die Daten von der Wahlbenachrichtigung zu übertragen. Hierbei werden Informationen wie die Wahlbezirks- und Wählernummer sowie Name, Adresse und Geburtsdatum abgefragt. Abweichend davon können Sie den Wahlantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen. Dadurch werden Ihre Daten automatisch in den Antrag aufgenommen. Danach werden Ihnen die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich an die gewünschte Adresse gesendet. Telefonische Anträge oder Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Beantragung der Briefwahl bei plötzlicher Erkrankung


Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Sonntag 14.03.2021, 15.00 Uhr, gestellt werden.


Beantragte Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen


Versichert eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Samstag, 13.03.2021, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Erreichbarkeit des Wahlamtes außerhalb der üblichen Öffnungszeiten
(ausschließlich für die Beantragung eines Wahlscheins/Briefwahlunterlagen):

Freitag, 12. März 2021 von 12.00 – 18.00 Uhr im Bürgerbüro des Rathauses

Samstag, 13. März 2021 zwischen 10.00 und 12.00 Uhr über die Rufbereitschaft unter Tel. 9299-70.

Sonntag, 14. März 2021 zwischen 8.00 und 15.00 Uhr über die Rufbereitschaft unter Tel. 9299-70.

Rückgabe der Briefwahlunterlagen


Bei der Rückgabe von Briefwahlunterlagen beachten Sie bitte, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 14.03.2021 bis zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr bei der Gemeinde Dußlingen sein muss. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden!
Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen. Sollten Sie noch Briefwahlunterlagen zu Hause haben, werfen sie den Wahlbrief bis am Sonntag, 14.03.2021 um 18.00 Uhr in den Rathausbriefkasten ein oder geben Sie ihn persönlich auf dem Rathaus ab. Vielen Dank!

Ergebnisse der Wahl


Die Ergebnisse der Landtagswahl werden nach der Auszählung am Sonntagabend hier veröffentlicht.