Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.02.2021


Mitteilungen der Verwaltung


Bürgermeister Thomas Hölsch informierte wie in den letzten Gemeinderatssitzungen über die aktuelle Corona-Situation in der Gemeinde. Am Tag der Gemeinderatssitzung waren in Dußlingen 2 Personen an Covid-19 erkrankt und 6 weitere Personen befanden sich als Kontaktpersonen der Kategorie 1 in häuslicher Quarantäne. Insgesamt wurden seit Beginn der Pandemie durch das Ordnungsamt der Gemeinde 627 Personen durch eine Bescheinigung zur Absonderung in so genannte häusliche Quarantäne gestellt.
Er gab außerdem bekannt, dass am Tag der Gemeinderatssitzung die zweite Impfung im Gemeindepflegehaus für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stattfand. Die Impfungen wurden durch das DRK vorgenommen.
 
Er informierte weiter darüber, dass das Kultusministerium Baden-Württemberg mit Schreiben vom 11.02.2021 mitgeteilt hat, dass die Öffnung der Grundschulen, Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege zum 22.02.2021 erfolgen soll. Die Eltern wurden durch die Gemeindeverwaltung und die Schule entsprechend informiert. In diesem Zusammenhang informierte er auch über den Umgang mit den Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen und gab dem Gemeinderat bekannt, dass die Eltern über die GemeindeApp und den Gemeindeboten vom 05.02.2021 informiert wurden.
 
Bürgermeister Thomas Hölsch teilte mit, dass die Neufassung der Polizeiverordnung durch die Abt. Ordnung beim Landratsamt Tübingen geprüft wurde. Es ergaben sich keine Beanstandungen.
 
Im Rahmen der Umsetzung der Zusatz- und Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 „Leihgeräte für Lehrkräfte“ erhält die Gemeinde für die Anne-Frank-Schule ein Budget in Höhe von 8.152 €. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Schule über die Verwendung der Mittel beraten.
 
Aus dem Investitionsprogramm zur „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ konnte die Gemeinde für die Errichtung des Kindergartens Steinlachburg leider keinen Zuschuss bewilligt bekommen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Schreiben vom 01.02.2021 den Antrag abgelehnt.
 
Bürgermeister Thomas Hölsch konnte jedoch erfreulicherweise mitteilen, dass aus demselben Förderprogramm die Gemeinde für den Erwerb des Kinderhauses Burgstraße einen Zuschuss in Höhe von 409.200 € bewilligt bekommen hat. Die Mittel können nun beim Regierungspräsidium Tübingen abgerufen werden werden.
 
Für die Städtebauförderung im Jahr 2021 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau der Gemeinde mitgeteilt, dass die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „An der B 27“ mit Finanzhilfen in Höhe von 500.000 € im Rahmen des Städtebauförderprogramms 2021 gefördert wird.

Kommunales Ökokonto


Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte Herrn Christof Helbig vom Planungsbüro Helbig Umweltplanung. Der Gemeinderat hat vor einem Jahr der Erstellung eines kommunalen Ökokontos zugestimmt. Über den Sommer hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Planungsbüro einen so genannten Flächenpool für mögliche Maßnahmen für das Ökokonto erstellt.
 
Vorstellung durch Herrn Helbig
 
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung stellte Herr Helbig nochmals den Weg zum Dußlinger Ökokonto vor. Von der Konzeption und der Ausweisung von Suchräumen über die Erstellung des Flächenpools entsteht das kommunale Ökokonto, das dann schlussendlich in ein kommunales Ausgleichsflächenkataster überführt werden soll. Anhand einer Übersichtskarte stellte Herr Helbig die 10 möglichen Maßnahmen im Gemeindegebiet vor. Anhand eines Beispiels erläuterte er die Systematik der Methode der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Dabei ging er auch auf die Herstellungs- und Pflegekosten der Maßnahmen sowie die Bilanzierung der Ökopunkte ein. Anhand unterschiedlicher Maßnahmen stellte er die unterschiedlichen Schutzgüter, wie Pflanzen/Tiere, Landschaftsbild/Erholung, Klima/Luft, Boden und Wasser vor. Herr Helbig führte aus, dass es sich bei den unterschiedlichen Maßnahmen sozusagen um einen „Gemischtwarenladen“ handelt. Es gibt Maßnahmen wie z. B. die Streuobstergänzung, Heckensaum und Extensivgrünland oder Maßnahmen entlang des Gewässerrandstreifens. Außerdem sind Maßnahmen im Bereich Ackerrandstreifen und Waldrandgestaltung sowie Hochstauden denkbar. Ein wichtiger Bestandteil eines gemischten Ökokontos sind auch die Waldrefugien. Aus diesem Grund wurde eng mit dem Forst zusammengearbeitet.
Im Rahmen der Aussprache wurde deutlich wie wichtig die kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen ist. Der Gemeinderat einigte sich darauf, dass diese Umsetzung der Maßnahmen anzustreben ist. Herr Helbig erklärte auch, dass die kontinuierliche Aufnahme von zusätzlichen Maßnahmen möglich ist und die Einbindung mit den privaten Naturschutzverbänden ebenso wünschenswert ist. Bürgermeister Thomas Hölsch ergänzte, dass auch die Zusammenarbeit mit den Landwirten vor Ort eine wichtige Rolle spielen wird.
 
In einem nächsten Schritt sollen die Maßnahmen nun mit der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Tübingen abgestimmt werden.
Der Gemeinderat nahm vom Maßnahmenkatalog zur Erstellung eines kommunalen Ökokontos für die Gemeinde Dußlingen Kenntnis.
Die Verwaltung wurde einstimmig mit der Abstimmung der Maßnahmen mit dem Landratsamt beauftragt.

3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)


Die stv. Kämmerin Stefanie Klein verwies auf die Verabschiedung des Haushaltsplanes 2021, bei der beschlossen wurde, den Besteuerungssatz für das Bereithalten eines Spielgerätes mit Gewinnmöglichkeit von 20 % auf 25 % der elektronisch gezählten Bruttokasse anzuheben. Die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer wurde letztmals in der Sitzung des Gemeinderates am 17.03.2011 geändert. Sie führte aus, dass im Gemeindegebiet aktuell insgesamt 6 Geräte mit Gewinnspielmöglichkeit aufgestellt sind. Diese werden an 3 unterschiedlichen Örtlichkeiten betrieben. Neben der Änderung des Besteuerungssatzes soll die neue Satzung an die derzeit gültigen gesetzlichen Grundlagen sowie die aktuelle Mustersatzung des Gemeindetages angepasst werden. Frau Klein führte aus, dass diese Änderungen jedoch vorwiegend einen redaktionellen Charakter haben.
Der Gemeinderat legte den Steuersatz für das Bereithalten eines Gerätes mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Vergnügungssteuersatzung auf 25 % der elektronisch gezählten Bruttokasse fest.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung).

Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.

Änderung der Satzung über die Stellplatzablöse


Die Satzung über die Stellplatzablösesatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 18.02.1993 erstmals beschlossen. Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2021 wurde dem Antrag der Dußlinger Wählervereinigung – Fraktion zugestimmt, über die Änderung des Ablösebetrags von 4.000 € auf 10.000 € zu beraten. Die stv. Kämmerin Stefanie Klein stellte die Grundlage für die Festsetzung eines neuen Ablösebetrags vor. Neben der Änderung des Ablösebetrages auf 10.000 € stellte Frau Klein einige wenige redaktionelle Änderungen in der Satzung vor.
Der Gemeinderat legte den Betrag für die Ablösung der Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen (Stellplatzpflicht) auf 10.000 € je Stellplatz fest.
Der Gemeinderat beschloss die beigefügte Änderung der Satzung über die Stellplatzablösesatzung.
Die Änderung der Satzung über die Stellplatzablöse ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.
 
 
Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport und Einliegerwohnung, Stäudachweg 1, Flst. 9845
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung stimmte der Gemeinderat dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport und Einliegerwohnung im Stäudachweg 1 zu. Für die Errichtung des Bauvorhabens wurden zwei Befreiungen bezüglich der Dachform und der Errichtung des Erkers außerhalb des Baufensters einstimmig erteilt.

Zur Information:
Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen


Bürgermeister Thomas Hölsch führte aus, dass die Verwaltung als Geschäft der laufenden Verwaltung das Einvernehmen zu drei Bauanträgen erteilt hat.
Frau Manz stellte die Bauanträge anhand des Lageplans und der Schnitte den Gemeinderatsmitgliedern vor.
Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Zum Aspental 9
Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport und Fahrradbox, Am Weinbruck 4
Abbruch der bestehenden Garage und Erstellung einer Garage mit Abstellraum, Martin-Vollmer-Weg 30.
 
Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.