Schutz der Wildtiere


Liebe Mitbürger,
in Corona-Zeiten ist es verständlich, dass man sich im Freien in der Natur aufhalten will. Der Wald, die Wiesen und Äcker sind jedoch die Heimat und der Lebensraum vieler Wildtiere. Sie leben dort das ganze Jahr, egal ob Sommer oder Winter.
Wenn wir nun vermehrt ihren Lebensraum (Territorium) zu den Äsungszeiten aufsuchen, dann stören wir die Tiere sehr. Kommt noch dazu, dass wir von einem nicht angeleinten Hund begleitet werden, dann flüchten sie panikartig aus ihrem Territorium. Jeder Hund hat noch einen Jagd-Trieb in sich, der bei einer Begegnung mit Wild aktiviert werden kann.
Im Bereich der Ohnhalde wurde eine Rehgeiß von einem Hund gejagd, gebissen und schwer verletzt. Der rechte Lauscher (Ohr) wurde vollständig abgebissen. Der linke Lauscher mehrfach eingerissen. Am gesamten Körper waren vereiterte Bisswunden auffindbar. Das Reh war bereits apathisch. Es hatte große Schmerzen.

Das verletzte Rehgeiß

Wir Dußlinger Jagdpächter möchten Sie darauf hinweisen, dass der Tierschutz bereits in unserem Grundgesetz verankert ist. Wer also seinen Hund in Wald und Flur frei laufen lässt und dieser einem Wildtier Schmerzen zuführt oder dieses gar tötet, begeht eine Ordnungswidrigkeit bzw. bei Wiederholung eine Straftat, die von Amts wegen verfolgt wird.
Wir bitten Sie, leinen Sie Ihren Hund uneingeschränkt in Wald und Flur an, damit auch unsere Wildtiere nicht permanent gestört werden.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Jagdpächter Fauser, Maier und Seif