Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.12.2020


Mitteilungen der Verwaltung


Bürgermeister Thomas Hölsch gab bekannt, dass das Rathaus in der Zeit vom 21.12.2020 bis zum 10.01.2021 komplett für den Publikumsverkehr geschlossen ist. Dies betrifft auch die Tätigkeiten des Bürgerbüros. Den Bürgerinnen und Bürgern werden bei Bedarf Termine gewährt, sofern diese unaufschiebbar sind. Anfragen sollen vorab telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.
 
Außerdem gab er bekannt, dass zum Tag der Gemeinderatssitzung in Dußlingen 7 Personen an Covid-19 erkrankt sind. 11 Personen haben sich außerdem in behördlich angeordneter häuslicher Quarantäne als Kontaktperson der Kategorie 1 befunden.
 
Er gab außerdem bekannt, dass die Vergabe der Dienstleistungskonzession in Verbindung mit der Wirtschaftlichkeitslückenförderung zum NGA-Breitbandausbau im Rahmen des Sonderprogramms Gewerbegebiete für die Gemeinde Dußlingen an die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH erteilt wurde. Mit der Erteilung des Zuschlags ist das Vergabeverfahren beendet und der Netzerrichtungs- und Betriebsvertrag abgeschlossen.
 

Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Abwasserentsorgung und Wasserversorgung


Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte, dass der erste Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2021 in der Sitzung am 26.11.2020 durch die Verwaltung eingebracht wurde. In der Zwischenzeit hat die Verwaltung Informationen erhalten, die es notwendig machen, den Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan anzupassen.
Kämmerin Desiree Rotenhagen führte aus, dass die Veränderungen sowohl den Ergebnis- als auch den Finanzhaushalt betreffen und sich jeweils positiv auf die Ergebnisse auswirken. Zum Stand 17.12.2020 weist der Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag von 130.460 € auf. Bei der Einbringung des Haushaltes Ende November ging die Verwaltung von einem Fehlbetrag in Höhe von 347.860 € aus. Um den Fehlbetrag auszugleichen, brachte die Verwaltung den Vorschlag ein, die Grundsteuer B auf 370 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde seit dem 01.01.1998 nicht mehr angepasst. Der Verwaltungsvorschlag sieht keine Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes vor. Durch diese Maßnahme könnten Mehrerträge in Höhe von rund 150.000 € erzielt werden. Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushaltes läge dann bei 19.540 €.
 
Im Anschluss diskutierten die Fraktionen über die Änderungen im Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes. Die Fraktionen gaben verschiedene Stellungnahmen ab, waren sich jedoch einig darüber die Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 auf Januar zu vertagen.
Der Gemeinderat legte gemeinsam fest, dass die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan am 21.01.2021 erfolgen soll. Bis dahin werden ggfls. weitere Verwaltungsänderungen in den Entwurf eingearbeitet.
 

Fortschreibung der örtlichen Bedarfs- und Maßnahmenplanung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Dußlingen


Hauptamtsleiterin Iris Manz führte aus, dass die Gemeinde auf Grundlage des Kindertagesbetreuungsgesetzes jährlich eine örtliche Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen aktualisiert. Die letzte Fortschreibung wurde dem Gemeinderat im September 2019 vorgelegt.
Die Gemeinde erhebt mehrmals jährlich die aktuellen Kinderzahlen und die Belegungszahlen der Kindertageseinrichtungen. Zur Feststellung des quantitativen Betreuungsbedarfs wurden zum Stand Dezember 2020 die Meldedaten aus dem Einwohnerwesen erhoben, um den Bedarf für die kommenden Jahre zu berechnen. Frau Manz führte aus, dass nach dem im Juli 2020 das Kinderhaus Burgstraße mit einer Kindergartengruppe in Betrieb gegangen ist, die Zahl der Höchstbelegung für die über 3jährigen aktuell bei maximal 271 Kindern in ganz Dußlingen liegt. Erfahrungsgemäß besuchen nicht alle Kinder die im Ort wohnen eine Kindertageseinrichtung. Aus diesem Grund wurde die Bedarfsnachfrage von 95 % und ebenfalls von 90 % neben der 100 %-Quote rechnerisch dargestellt. Durch die Erschließung und den Verkauf von Bauplätzen im Gebiet „Hofstatt“ ist davon auszugehen, dass die Kinderzahlen in den kommenden Jahren weiter steigen werden. Über zwei Jahre lang war die Versorgungssituation im Kindergartenbereich in Dußlingen deutlich angespannt. Seitdem das Kinderhaus Burgstraße mit einer weiteren Kindergartengruppe in Betrieb gegangen ist, hat sich die Situation kurzfristig entspannt. Wenn die zweite Kindergartengruppe im Kinderhaus Burgstraße im Frühjahr 2021 in Betrieb geht, können sämtliche Nachfragen (quantitativ) des laufenden Kindergartenjahres bedient werden. Betrachtet man die zahlenmäßige Darstellung der Bedarfsentwicklung wird jedoch auch deutlich, dass die vorhandenen Betreuungsplätze für Kindergartenkinder bereits ab dem kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 vermutlich nicht mehr ausreichen werden. Die Bedarfserhebung zeigt, dass mindestens eine weitere Betreuungsgruppe zur Bedarfsdeckung erforderlich sein wird. Außerdem entwickelt sich die Nachfrage nach Ganztagesbetreuungsplätzen in der Gemeinde weiterhin steigend. Die zusätzliche Gruppe im Kindergarten Burgstraße soll deshalb im Ganztagesbetrieb eröffnet werden.
 
Frau Manz führte weiter aus, dass der zusätzliche Bedarf für mindestens eine weitere Kindergartengruppe durch eine Erweiterung des Betreuungsangebotes und der Trägervielfalt realisiert werden soll. Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen, einen freien Träger mit der Einrichtung und dem Betrieb eines Waldkindergartens zu beauftragen. Hierdurch würde einerseits der quantitative Bedarf gedeckt und andererseits das qualitative Angebot – das von vielen Eltern bereits nachgefragt wurde –erweitert werden. Im Sinne der Subsidiarität und der Trägervielfalt soll die Aufgabe vorrangig von einem freien Träger übernommen werden. Zur Realisierung dieses Projektes stand die Gemeindeverwaltung bereits im Austausch mit den Johannitern.
 
Zur Bedarfsentwicklung für die Betreuung für die unter 3jährigen Kinder führte Frau Manz aus, dass aktuell bis zu 60 Kleinkinder in Dußlingen betreut werden können. Rund 50 % der bereitgestellten Plätze werden im Ganztagesbetrieb angeboten. Zusätzlich werden 28 Kinder in Dußlingen unter 3 Jahren bei einer Tagesmutter oder einer Kinderfrau betreut. In den vergangenen Monaten konnte festgestellt werden, dass es möglicherweise aufgrund der Corona-Pandemie und den davon ausgehenden Auswirkungen zu einem Rückgang der Nachfrage an Betreuungsplätzen für unter 3jährige kam. Aktuell kann nicht vorhergesagt werden, ob dieser Trend anhält.
Im Anschluss an die Ausführungen von Frau Manz fasste das Gremium folgenden einstimmigen Beschluss:
1.         Der Gemeinderat nimmt von der Fortschreibung der örtlichen Bedarfs- und Maßnahmenplanung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Dußlingen zum Stand Dezember 2020 Kenntnis.
2.         Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen freien Träger z.B. die Johanniter für die Errichtung und den Betrieb eines Waldkindergartens als Vertragspartner zu suchen.
3.         Von der Inbetriebnahme der Kindergartengruppe im Kinderhaus Burgstraße ab März 2021 wird Kenntnis genommen.

 

Änderung der Hauptsatzung


Bürgermeister Thomas Hölsch erklärte die Notwendigkeit zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde. Frau Manz stellte die konkreten Änderungen vor.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei Gegenstimmen von Gemeinderätin Hafner, Gemeinderätin Dr. Ghanayim, Gemeinderat Klett, Gemeinderat Mathis, Gemeinderat Wütherich, Gemeinderätin Wellhäuser und Enthaltung von Gemeinderat Müller, die vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung. Diese wurde in der Ausgabe des Gemeindebotens vom 23.12.2020 öffentlich bekannt gemacht. Sie wurde damit rechtskräftig.
 

Neufassung der Polizeiverordnung


Hauptamtsleiterin Iris Manz führte aus, dass die derzeit gültige Polizeiverordnung durch Beschluss des Gemeinderates am 06.10.2016 erlassen wurde und am 14.10.2016 in Kraft getreten ist. Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Tübingen, Abt. Ordnung auf verschiedene Punkte hingewiesen, die den aktuellen Regelungen angepasst werden müssen. Diese wurde im Rahmen der Gemeinderatssitzung vorgestellt.
Das Gremium fasste den einstimmigen Beschluss, dem Erlass der Neufassung der Polizeiverordnung zuzustimmen. Diese ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.
 

Bauanträge


Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen:
·                Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Zollernblick 3,
·                Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau eines bestehenden Balkons mit Dachgeschoss zu Wohnraum sowie Anbau eines Balkons im Dachgeschoss und Einrichtung eines Behindertenaufzugs, Maiengasse 9,
·                Baugesuch zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit Scheune in der Kreßbacher Straße 7 und Neubau von zwei Wohnhäusern mit 10 Wohneinheiten sowie einer Tiefgarage für 17 Kfz-Stellplätze und 12 Fahrradabstellplätze und einer Doppelgarage, Kreßbacher Straße 7 + 7/1.

Zustimmung zur Annahme von Spenden


Für das Kinderhaus Burgstraße wurden verschiedene Bälle für das Bällebad gespendet.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme der Spende und deren entsprechenden Verwendung zu.
 
 
Zum Abschluss der Sitzung bedankte sich Bürgermeister Thomas Hölsch beim Gremium für die gute Zusammenarbeit in 2020 und wünschte den Damen und Herren des Gemeinderates sowie der gesamten Bürgerschaft ein friedvolles Weihnachtsfest und für das neue Jahr vor allem Gesundheit.