Widmung der Ortsstraßen nach § 5 Abs. 6 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG)


In dem beigefügten Auszug der Liegenschaftskarte können die im Neubaugebiet Hofstatt erschlossenen Straßen und deren Bezeichnung entnommen werden.
Die Straßen erhalten folgende Namen:

Flurstück 9890: Zum Aspental
Flurstück 9891: Zollernblick
Sackgasse mit weiterführendem Fußweg
Flurstück 9892: Stäudachweg
Flurstück 9893: Am Weinbruck
Sackgasse mit weiterführendem Fußweg

Für die Erschließung wurden die Rottenburger Straße und die Straße Hofstatt verlängert.
Diese Erschließungsstraßen gehören zu den Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG), genauer zu den Ortsstraßen nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 StrG. Die Straßen gelten gemäß § 5 Abs. 6 StrG mit Überlassung zum Verkehr als gewidmet.


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