Widmung der Ortsstraßen nach § 5 Abs. 6 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG)
03.12.2020
In dem beigefügten Auszug der Liegenschaftskarte können die im Neubaugebiet Hofstatt erschlossenen Straßen und deren Bezeichnung entnommen werden.
Die Straßen erhalten folgende Namen:
Flurstück 9890: | Zum Aspental |
Flurstück 9891: | Zollernblick Sackgasse mit weiterführendem Fußweg |
Flurstück 9892: | Stäudachweg |
Flurstück 9893: | Am Weinbruck Sackgasse mit weiterführendem Fußweg |
Für die Erschließung wurden die Rottenburger Straße und die Straße Hofstatt verlängert.
Diese Erschließungsstraßen gehören zu den Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG), genauer zu den Ortsstraßen nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 StrG. Die Straßen gelten gemäß § 5 Abs. 6 StrG mit Überlassung zum Verkehr als gewidmet.