Beeinträchtigte Verkehrssicherheit durch Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen
25.06.2020
In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Beschwerden wegen der „Nichteinhaltung“ des Lichtraumprofils im Straßen- und Gehwegbereich an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet. Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer darum, die entlang der Gehwege oder Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Verkehrs- und Gehwegraum hineinragen oder die Sicht behindern, im Interesse der Verkehrssicherheit, zur Gefahrenabwehr und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen zurückzuschneiden.
Dabei müssen folgende Lichträume freibleiben:
- 4,50 m über der gesamten Fahrbahn,
- 2,30 m über Gehwegen,
- 2,50 m über Radwegen,
- An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken und Anpflanzungen stets so nieder gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist.
Ebenfalls sind Straßenlaternen freizuschneiden, so dass die Lichtquelle nicht durch hereinragende Äste etc. verdeckt wird.