Beschwerden über Hundekot!
Liebe Hundehalter!
Bei der Gemeindeverwaltung Dußlingen sind erneut Beschwerden über Hundekot auf privaten Grundstücken, Gärten sowie auf öffentlichen Grünflächen und Ausgleichsflächen, insbesondere im Bereich des Steinlachweges und der Wehrstraße eingegangen.
Wer als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Nachfolgend die Bestimmung unserer Polizeiverordnung:
§ 14 Verunreinigung durch Hunde
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass der Hund öffentliche Straßen und Gehweg, Grün- und Erholungsanlagen, sonstige öffentliche Anlagen sowie fremde Vorgärten nicht mit Kot beschmutzt. Hundekot ist vom Ausführenden unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wir bitten daher alle Hundehalter, den Hundekot möglichst sofort einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. An dieser Stelle weisen wir auf unsere Hundetoiletten hin, die extra für die Entsorgung von Hundekot aufgestellt wurden und bitten alle Hundehalter, diese auch zu benutzen.