Bekanntmachung über die Aufstellung des Umlegungsplans "Hofstatt"


1.      Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans
Nach Erörterung mit den Eigentümern hat der Umlegungsausschuss in seiner Sitzung am 11.11.2019 den Umlegungsplan gemäß § 66 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) mit späteren Änderungen für folgende Einwurfsgrundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Dußlingen aufgestellt:
325/1 mit der östlichen Teilfläche von 893 m², 2386/1, 2387/1, 2499/1 mit einer Teilfläche von ca. 1 m², 2502, 2507, 2508, 2509/1, 2509/2, 2510/1, 2510/2, 2511, 2512/1, 2512/2, 2513/1, 2513/2, 2514, 2515, 2516, 2517, 2518, 2519, 2520, 2531/2, 2532/1, 2532/2, 2533, 2534, 2545 mit der östlichen Teilfläche von 1743 m², 2546 mit der östlichen Teilfläche von 1102 m², 2548 mit der östlichen Teilfläche von 1168 m², 3746 mit der östlichen Teilfläche von 1441 m² und 3803 mit der nördlichen Teilfläche von 606 m², sowie für die außerhalb des Umlegungsgebiets liegenden Flurstücke 3516, 5324/6, 5324/7, 6789, 8025, 8031, 8034, 8374, 8378, 8379/1, 8916, 8917, 8920, 8921, 8922 und 8924.
 
Dem Umlegungsplan liegt der seit 10.10.2019 rechtsverbindliche Bebauungsplan "Hofstatt" zugrunde.
 
2.    Bestandteile und Inhalt des Umlegungsplans
Der Umlegungsplan besteht aus dem Umlegungsverzeichnis und der Umlegungskarte für die Ordnungsnummern 1 bis 6, 6.1, 6.2, 7 bis 19, 19.1, 20, 20.1 und 21.
Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen.
Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, Gebote und Baulasten, sowie die geldlichen Leistungen auf.


3.    Einsichtnahme in den Umlegungsplan
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann der Umlegungsplan im Rathaus der Gemeinde Dußlingen, Rathausplatz 1, 72144 Dußlingen, Zimmer E 12, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.


4.      Zustellung des Umlegungsplanes
Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
 
5.      Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
Die Bekanntmachungen der Gemeinde vom 13.10.2017 und 18.04.2019 enthalten in Ziffer III die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.
 
Dußlingen, 04.12.2019
 
Thomas Hölsch
Bürgermeister
Vorsitzender des Umlegungsausschusses