Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanentwurfes „Ortsmitte beim Alten Rathaus“
Verlängerte Auslegungsfrist


Der Gemeinderat der Gemeinde Dußlingen hat am 10.03.2016 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich “Ortsmitte beim Alten Rathaus” einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 18.03.2016 ortsüblich bekannt gemacht.
 
In seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2019 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes “Ortsmitte beim Alten Rathaus” gebilligt und gleichzeitig beschlossen, nach § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und die Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren der Bauleitplanung zu beteiligen.
 
Der Planteil des Entwurfs vom 11.10.2019 ist nach dem Text einsehbar. In den Planteil wurden zwei redaktionelle Änderungen aufgenommen. Die Anpassungen beziehen sich auf die festgesetzte Dachneigung im Quartierbereich Kanalstraße / Lichtensteinstraße (siehe Nutzungsschablone 7: SD: mind. 35°) und auf die definierte Dachform für die Flurstücke Nr. 26, Nr. 64 und Nr. 70 (siehe Nutzungsschablone 2: nur Satteldach zulässig).
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage von Montag, 28.10.2019 bis einschließlich Freitag, 20.12.2019 beim Bürgermeisteramt Dußlingen, -Bauamt- Zimmer E.16, Rathausplatz 1, 72144 Dußlingen während den üblichen Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und Dienstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) statt.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Dußlingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmässig.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
Dußlingen, 13.11.2019
 
Thomas Hölsch
Bürgermeister


Bebauungsplanentwurf "Ortsmitte beim Alten Rathaus"
Textteil (Entwurf 11.10.2019)