Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Freie Evangelische Schule“ in Dußlingen


Der Gemeinderat der Gemeinde Dußlingen hat am 24.01.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Freie Evangelische Schule“ gebilligt und gleichzeitig beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
 
Der Planbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt vom 24.01.2019 und ist im Anschluss an den Text einsehbar.
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung sowie den örtlichen Bauvorschriften und Habitatpotenzialanalyse von Montag, 11.02.2019 bis einschließlich Freitag, 15.03.2019 beim Bürgermeisteramt Dußlingen, Zimmer E.16, Rathausplatz 1, 72144 Dußlingen während den üblichen Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und Dienstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
 
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Gemeinde Dußlingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmässig.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
Dußlingen, 25.01.2019

Thomas Hölsch
Bürgermeister
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