Aufstellung des Bebauungsplanes „Freie Evangelische Schule“


Der Gemeinderat der Gemeinde Dußlingen hat am 26.07.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen für den Bereich „Freie Evangelische Schule“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Für den Planbereich ist der Lageplan vom 26.07.2018 der Gemeinde Dußlingen maßgebend. Der räumliche Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:

Im Norden:
durch die südliche Grenze des Flst. 631 und die nördliche Grenze desFlst. 626/2,
 
Im Osten:
durch die nördlich verlaufende Grenze des Obwiesbachs (Flst. 635/3) und die westliche Grenze des Flst. 609/1;
 
Im Süden:
durch die nördliche Grenze von Flst. 612/1, 613/1, 616, 617, 617/3 und 62271;
 
Im Westen:
durch die östliche Grenze des Flst. 621(Steinlachweg).

Ziel und Zweck der Planung:
Die Freie Evangelische Schule Reutlingen möchte zum Schuljahr 2019/2020 am Standort in Dußlingen eine zweizügige Realschule in Betrieb nehmen. Als Schulstandort konnte der Trägerverein der Freien Evangelischen Schule im rückwärtigen Bereich der Anne-Frank-Schule ein Grundstück erwerben. In zwei Bauabschnitten soll hier die Realschule mit ihren Klassenzimmern, Fachräumen und Gemeinbedarfsflächen errichtet werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung der Schule in einem Sondergebiet geschaffen werden.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freie Evangelische Schule“ wird das Ziel verfolgt, die bauliche Entwicklung in diesem Bereich gezielt zu unterstützen und planerisch festzulegen. Gleichzeitig soll die Nutzung der Bestandsgebäude planerisch gesichert werden. Der Bebauungsplan soll die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen entsprechend der Planungen der Freien Evangelischen Schule festlegen.
Aus diesen Gründen soll für den Bereich „Freie Evangelische Schule“ ein Bebauungsplan nach § 2 BauGB aufgestellt werden.

Dußlingen, 27.07.2018

Thomas Hölsch
Bürgermeister