Winterdienst, Räum- und Streupflicht des Bauhofes
10.12.2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
alle Jahre wieder:
der Winterdienst alleine ist für unsere Schneeräumer schon nicht einfach:
- morgens früher aufstehen,
- mit dem großen Räumfahrzeug nichts kaputt machen,
- alle Wege und Straßen rechtzeitig räumen und streuen usw.
Dadurch gerät der Räum- und Streuplan durcheinander und andere Bürger ärgern sich, wenn ihre Straßen dann nicht rechtzeitig oder gar nicht geräumt und gestreut worden sind.
Wir möchten deshalb um Ihre aktive Mithilfe bitten:
- Stellen Sie Ihr Auto nach Möglichkeit auf Ihrem Stellplatz oder in Ihrer Garage ab.
- Sollten Sie Ihr Auto dennoch an der Straße abstellen müssen, so achten Sie bitte darauf, dass eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m erhalten bleibt (denn so breit ist ein Schneepflug).
- Stellen Sie keine Autos auf Wendeplatten ab.
- Wenn Sie keinen Stellplatz haben, so können Sie Ihr Auto auch auf öffentlichen Stellplätzen in der Gemeinde abstellen.
Auch Feuerwehr und Rettungsdienste freuen sich über eine ungehinderte Durchfahrt.
Aus diesem Grund möchten wir auch ganz besonders die Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass entlang ihres Grundstückes zur öffentlichen Verkehrsfläche das Lichtraumprofil für Hecken und Bäume eingehalten und zurückgeschnitten wird.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen winterlichen Grüßen
Ihr Winterdienstteam der Gemeinde Dußlingen