Bürgerservice

Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die entweder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen oder für die laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII bewilligt werden oder die Leistungen nach den §§ 2 beziehungsweise 3 Asylbewerberleistungsgesetzt erhalten oder für die Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz bezahlt wird oder für die Wohngeld gewährt wird.

Im Landkreis Tübingen ist das Landratsamt Tübingen für die Antragstellung und die Gewährung der Leistung zuständig. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst die folgenden Leistungen:

- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Lernförderung
- Zuschuss zur Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Schülerbeförderung.

Weitere Informationen unter Landratsamt Tübingen
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Zuständige Stelle
Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
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