Bürgerservice

Gewerbesteuer

Die Gemeinde Dußlingen erhebt Gewerbesteuer nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes. Besteuerungsgegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.
Als ersten Schritt berechnet das zuständige Finanzamt den Steuermessbetrag. Der ermittelte Steuermessbetrag wird von der Gemeinde mit einem sogenannten Hebesatz mulitipliziert.

Der Hebesatz beträgt 340 %.

Vierteljährlich muss eine Vorauszahlung auf die Gewerbesteuer geleistet werden. Die Vorauszahlungsrate beträgt jeweils ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Bei der Gewerbesteuererklärung für das laufende Jahr kann sich dementsprechend eine Nachzahlung oder eine Gutschrift ergeben.
^
Mitarbeiter
  • Vorzimmer Kämmerei, Steuern und Gebühren
^
Zugehörigkeit zu